Arif Ünal: „Wir werden zusammen mit den Hilfsorganisationen im Rahmen des Rettungsgesetzes NRW eine Lösung finden, mit der die Hilfsorganisationen weiter wie bisher arbeiten können.“

Antrag der CDU zum ehrenamtlichen Rettungsdienst

Arif Ünal (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Hilfsorganisationen leisten mit ihren Rettungsdiensten und ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in NRW eine unverzichtbare Arbeit. Die Rettungsdienste in NRW sind Teil eines Gesamtsystems aus Zivilschutz, Katastrophenschutz und alltäglicher Gefahrenabwehr, das vor allem durch das Zusammenwirken der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Helferinnen und Helfer der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, getragen wird. Sie können daher sicher sein, dass wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Hilfsorganisationen weiterhin erfolgreich arbeiten können und ehrenamtliche Strukturen im Rettungsdienst gesichert bleiben.
Das Europäische Parlament hat am 15. Januar 2014 neue Richtlinien beschlossen. Demnach sehen die europäischen Vorgaben jetzt eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst vor. Rettungsdienste könnte künftig also wieder außerhalb der strengen EU-Vergaberichtlinien oder der entsprechenden Regelungen beauftragt werden.
Die CDU irrt jedoch, wenn sie glaubt, dass die europäische Bereichsausnahme für den Rettungsdienst direkt nach dem Inkrafttreten unmittelbar durch die Länder und ihre Rettungsgesetzgebung übernommen werden kann. Vielmehr müssen die Mitgliedstaaten diese Richtlinien zunächst in ihr nationales Recht umsetzen. Notwendig ist also zuerst eine entsprechende Änderung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen seitens des Bundes. Die EU-Mitgliedstaaten haben hierfür zwei Jahre Zeit. Bis zur Umsetzung der Richtlinie gelten natürlich die vergaberechtlichen Regelungen des Bundes weiter. Die Länder können auch nicht von diesen bundesrechtlichen Regelungen abweichen.
Allerdings ist der Beratungsprozess des Rettungsgesetzes NRW wieder aufgenommen worden. Wir gehen davon aus, dass der Entwurf des Rettungsgesetzes in Kürze vorgelegt wird und eine Verbändeanhörung eingeleitet werden kann. Ziel ist ein rechtssicheres, verlässliches Gesetz, in dem die bestehenden Rahmenbedingungen des Rettungswesens qualitativ und patientinnen- und patientenorientiert weiterentwickelt werden. Dabei werden durch die Novellierung des Rettungsgesetzes NRW ehrenamtliche Strukturen keineswegs zerschlagen.
Schon seit geraumer Zeit besteht deshalb seitens der regierungstragenden Fraktionen und der Landesregierung ein intensiver und konstruktiver Austausch sowohl mit den Hilfsorganisationen als auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir werden zusammen mit den Hilfsorganisationen im Rahmen des Rettungsgesetzes NRW eine Lösung finden, mit der die Hilfsorganisationen weiter wie bisher arbeiten können. Deswegen werden wir den CDU-Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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