Sigrid Beer/Marc Herter: Rot-Grün lädt zu gemeinsamer Transparenz-Regelung ein

Rot-Grün

Sigrid Beer: „Eigentlich ist es gute Praxis, an der Änderung des Abgeordneten-Gesetzes gemeinsam zu arbeiten. Rot-Grün legt nun einen eigenen Entschließungsantrag vor, um den Arbeitsprozess endlich abzuschließen. Der Antrag beschreibt die Linien für den parlamentarischen Prozess. Bis zum Sommer werden wir den konkreten Gesetzentwurf vorlegen und einbringen. Nordrhein-Westfalen braucht endliche eine transparente Regelung für die Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten.“
Marc Herter: „Die neue Regelung soll über die Veröffentlichungspflichten im Bundestag hinausgehen. Ziel ist es mindestens, dass Einkünfte aus den Berufen der Abgeordneten künftig in einem Stufenmodell veröffentlicht werden, das nicht nach oben offen ausläuft. Damit kann jeder Bürger erkennen, wie viel Geld sein Abgeordneter aus welchen Quellen nebenher bezieht. Bei Einkünften aus außerordentlichen Tätigkeiten, zum Beispiel als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrates oder als Gutachter müssen Einkünfte künftig auf Euro und Cent bei der Landtagspräsidentin gemeldet werden, die sie unverzüglich veröffentlicht. Die Bagatellgrenze, unterhalb der eine Anzeigepflicht entfällt, soll deutlich abgesenkt werden. Sie liegt derzeit bei 12.000 Euro im Jahr.“
Damit steht fest: Es wird vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf geben, der möglichst breit getragen sein sollte. Die Transparenz für die Nebeneinkünfte für 2014 ist gewährleistet. Am Termin für das Inkrafttreten zum 1. Januar 2015 wird nicht gerüttelt. Es wird eine Regelung geben, die für eine sehr weitgehende Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten sorgt. Der Vorschlag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN liegt auf dem Tisch.