Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

A Problem

Der Landtag hat in Artikel 4 § 3 Absatz 1 des Ersten Gesetzes zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) dem für Schule zuständigen Ministerium den Auftrag erteilt, zu ermitteln, ob und gegebenenfalls welche finanziellen Auswirkungen für die Kommunen im Rahmen ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Veränderung des regionalen Schulangebots durch dieses Gesetz entstehen. Er hat die Landesregierung ermächtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1, 2 des Konnexitätsausführungsgesetzes (KonnexAG) durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Landtag den Kostenausgleich für die Kommunen zu regeln. Der Landtag hat außerdem entschieden, dass eine solche Regelung auch durch Gesetz erfolgen kann.

B Lösung

Der Kostenausgleich sowie weitere, freiwillige Leistungen des Landes an die Kommunen werden gesetzlich geregelt.

C Alternativen

Keine

D Kosten

Durch dieses Gesetz entstehen Kosten für den Landeshaushalt in Höhe von jährlich 35 Mio. Euro ab dem Haushaltsjahr 2015.
Die für vergleichbare öffentliche Schulen geltenden Regelungen sind wirkungsgleich auf die genehmigten Ersatzschulen zu übertragen. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von jährlich rund 2,5 Mio. Euro.

E Zuständigkeit

Zuständig ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

F Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Leistungen aufgrund dieses Gesetzes kommen unmittelbar den Gemeinden und Gemeindeverbänden zugute.

G Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und privaten Haushalte

Das Gesetz dient vor allem baulichen Investitionen der Kommunen. Damit kommt es auch den Unternehmen zugute. Auf die privaten Haushalte hat es keine Auswirkungen.

H Befristung von Vorschriften

Die Leistungen des Landes nach diesem Gesetz unterliegen der Überprüfung.