Deshalb fordern wir einen flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen, da sich etwa jeder vierte Beschäftigte in NRW im Niedriglohnbereich befindet. Zudem sind viele junge Menschen darauf angewiesen, ihre Ausbildung oder ihr Studium durch eine geringfügige Beschäftigung zu finanzieren. Über 300.000 junge Menschen in NRW haben einen Minijob. Gerade ihnen den Mindestlohn durch eine Altersbeschränkung vorzuenthalten, wäre fatal.
Bei den Beschäftigungsverhältnissen entwickeln wir uns zunehmend hin zu einer Drei-Klassen-Gesellschaft: Normale-, Leiharbeits- und Werkverträge. Gute Arbeitsbedingungen können aber nur unter Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen gesichert werden. Wir Grüne fordern die Ausweitung von Mitbestimmungsrechten im Betrieb. In NRW arbeiten mehr als 220.000 Beschäftigte in der Leiharbeit, die Zahl der Werkverträge ist nicht überschaubar. Beim Einsatz von Leiharbeitern oder Werkvertragsnehmern gehört die Mitentscheidung der Betriebsräte zwingend dazu, damit diese zur Aushöhlung der Arbeitnehmerrechte genutzt werden können.