Pluspunkt Bildung – April 2014

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
intensive Sitzungen der Arbeitsgruppe, intensiver Austausch mit dem Gutachter und schließlich ein Angebot des Landes, das auf Prinzipienreiterei verzichtet. Dass um das Ergebnis engagiert verhandelt und gerungen wird, war zu erwarten und ist auch aus Sicht der Kommunen verständlich. Dass allerdings hinter den Kulissen auch partei- und kommunalwahlpolitisches Kalkül dabei war, zeigten einige Reaktionen im Landtag, als zum Schluss auch der Städte- und Gemeindebund einstimmig positiv votierte. Zuvor hatte schon der Städtetag den Vorschlag des Landes als gut und verlässlich bewertet. Die Gespräche konnten dann auch mit dem Landkreistag und Städte- und Gemeindebund zu einem Abschluss geführt werden. Inklusion ist kein Zustand sondern ein Prozess. Den wollen wir gemeinsam mit den Kommunen erfolgreich gestalten.
Ich wünsche eine schöne Osterzeit und verbleibe mit herzlichen, gerade besonders grünen Grüßen
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Gastbeitrag: Schulministerin Sylvia Löhrmann:

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Weg zu einem inklusiven Schulwesen ist kein Sonntagsspaziergang, sondern eine anspruchsvolle Bergwanderung. Da liegen manche Steine im Weg, und manchmal gilt es auch, dicke Felsbrocken weg zu räumen. Mit der Einigung zwischen dem Land und den drei Kommunalen Spitzenverbänden ist ein solcher Felsbrocken nun beiseite geschafft – und der Weg wieder frei, um die nächste Etappe anzugehen.
Kern des Verhandlungsergebnisses sind 175 Millionen Euro, die die Kommunen in den kommenden fünf Jahren für die Inklusion bekommen, davon 125 Millionen Euro für Aufgaben des Schulträgers, 50 Millionen Euro für nichtlehrendes Personal wie z.B. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Während das Land für die Schulträgeraufgaben die Konnexität anerkennt, stellt es über eine eng gestaffelte Überprüfung der Entwicklung der Kosten der Integrationshilfen und eine gegebenenfalls erfolgende Anpassung der Zahlungen für das nichtlehrende Personal sicher, dass die Kommunen auch hier nicht überfordert werden.
Zusammen mit den 750 Millionen Euro für zusätzliche Lehrerstellen und den 100 Millionen Euro für Aus-, Fort- und Weiterbildung nimmt das Land für die Inklusion also mehr als eine Milliarde Euro in die Hand, um das inklusive Lernen in unseren Schulen weiter auszubauen.
Bei solch einer Kraftanstrengung tun auch Ermutigungen gut. Jede Schule, die sich auf den inklusiven Weg begeben hat, ist eine solche Ermutigung. Insbesondere, da ich bisher keine Schule erlebt habe, die wieder zurück will.
Ein ganz besonderes Lob hat Nordrhein-Westfalen vor zwei Wochen beim UNESCO-Gipfel „Inklusion – Die Zukunft der Bildung" in Bonn bekommen. Denn – das wurde dort deutlich – Nordrhein-Westfalen ist eines von nur vier Bundesländern, das überhaupt mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz eine gesetzliche Grundlage für ein inklusives Schulsystem geschaffen hat. Und Nordrhein-Westfalen wurde nicht nur für das Gesetz, sondern auch für seinen umfassenden, systematischen und nachhaltigen Prozess gelobt.
Bundespräsident Joachim Gauck hat gesagt: „Inklusion fordert ein Wir!“ Diese Aufforderung gilt für alle Beteiligten. In der Abschlusserklärung des UNESCO-Gipfels werden diese – verbunden mit konkreten Forderungen – genannt: Bundestag, Bundesregierung, Länder, Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und alle Akteure der Bildungspraxis. Sie alle sind gemeinsam gefordert, ihren Beitrag für die Entwicklung von inklusiver Bildung zu leisten.
Für die Politik konstatiere ich: Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen machen sich weiterhin gemeinsam auf den Weg, so wie der Bundespräsident es fordert. Und als KMK-Präsidentin habe ich bei der vergangene KMK-Sitzung – als in einer offenen Runde über den Stand der Inklusion in den Ländern gesprochen wurde – eines ganz deutlich gespürt: Für alle Bundesländer ist es dringend erforderlich, wenn der Bund seiner Verantwortung nachkommt und den Inklusionsprozess auch in der Bildung nachhaltig unterstützt.
Aber Inklusion betrifft nicht nur die Schule. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche, lebensbegleitende Generationenaufgabe und ist die Grundvoraussetzung für eine offene und tolerante Gesellschaft. Deshalb lohnt sich die Bergwanderung; weil der Ausblick auf eine solche Gesellschaft so verlockend ist.
Viele Grüße
Sylvia Löhrmann
Siehe auch Reden vom 10.04.14 (Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung):
– der Schulministerin Sylvia Löhrmann: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Reden/Reden-2014/2014_04_10-Unterrichtung-Einigung-mit-Kommunen-bei-Inklusion.pdf – des Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen als Skript und Video – meine als Skript und Video Sowie Entschließungsantrag (Drucksache 16/5570) vom 10.04.14 Argumente für Schulische Inklusion Wie können Grüne die schulische Inklusion vor Ort begleiten und unterstützen?

Schulkonsens wirkt weiter – Viele Eltern wählen schulformübergreifendes Lernen

Immer mehr Eltern in Nordrhein-Westfalen wollen für ihre Kinder schulformübergreifendes Lernen. Zum kommenden Schuljahr werden 51 neue Gesamt-, Sekundar- und Primusschulen an den Start gehen. In nur drei Jahren sind fast 200 neue Schulen für längeres gemeinsames Lernen gegründet worden.
Zu der Aufteilung auf die Regierungsbezirke siehe Pressemitteilung des MSW.

G8 – Verlässliche Schulpolitik setzt auf Beteiligung

Über Thema G8, das sogenannte Turboabi“, habe ich in den vergangenen Jahren mehrfach in meinen Newslettern berichtet. Nachfolgend trotzdem noch einmal ein kurzer historischer Überblick zur Einordnung der aktuellen Diskussion um das G8.
2004 hatte die damalige Koalition aus SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sich für ein Modell der Schulzeitverkürzung entschieden, bei der die Verkürzung überwiegend die gymnasiale Oberstufe betraf. Bei diesem Modell (10+2) wären die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler direkt in die Qualifikationsphase eingetreten oder hätte als optionales Förderjahr genutzt werden können. CDU und FDP haben 2005 nach ihrer Regierungsübernahme kurzfristig entschieden, stattdessen eine Schulzeitverkürzung für alle Gymnasiasten in der Sekundarstufe I vorzunehmen. Diese Umsteuerung erfolgte überstürzt und ohne begleitende Maßnahmen. Die Schulen waren weder fachlich noch baulich vorbereitet. So fehlte es an entsprechenden Curricula, an geeigneten Schulbüchern und angemessenen räumlichen Möglichkeiten für Mittagessen. Die LandesschülerInnenvertretetung wie die Eltern- und Lehrerverbände haben die Missstände beklagt.
In  Nordrhein-Westfalen wurde 2010 zwischen Verbände von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften, sowie der Vereinigung der gymnasialen Schulleitungen ein breit getragener Konsens über die Beibehaltung des G8 (befürchtet wurde vor allem der enorme Aufwand einer erneuten Umstellung) und die Optimierung der Schulzeitverkürzung erarbeitet. Schulministerin Löhrmann hatte die Verbände und Initiativen zu einem Runden Tisch Schulzeitverkürzung eingeladen, um über Verbesserungen in der Umsetzung von G8 zu beraten. Es wurden sieben Handlungsfelder identifiziert und Handlungsempfehlungen erarbeitet, mit denen die Belastung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte abgebaut werden können.
Angesichts der Entwicklungen in anderen Bundesländern hat Ministerin Sylvia Löhrmann dazu eingeladen, über diesen Konsens und die Umsetzung der Maßnahmen in den Handlungsfeldern zu beraten. Dazu soll der Runde Tisch zum G8 erneut tagen. Eltern, SchülerInnen und Lehrerverbände werden ebenso vertreten sein wie die Wissenschaft und auch die Fraktionen. Wichtig ist, dass auch die Elterninitiative G9 dabei sein wird. Inzwischen wurde eine erste Einladung bereits auf den Weg gebracht. Alle Aspekte der Schulzeitverkürzung, die bisherigen Maßnahmen und Erfahrungen werden Thema sein. Mit dem Runden Tisch wird ein guter Weg beschritten und wir werden die Diskussionen dort aufmerksam begleiten.
Siehe auch Pressemitteilung MSW und meine Plenarrede vom 10.04.14.

Verbraucherbildung in der Schule nachhaltig und vielfältig gestalten

Die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Deshalb muss sie sich auch stärker in der Schule wiederfinden. Wir wollen, dass die Vermittlung von Kompetenzen im Alltag etwa in Fragen von Ernährung, Gesundheit und Konsum, allgemeiner Finanzkompetenz oder auch Mediennutzung eine stärkere Bedeutung erhält. So werden die Heranwachsenden in die Lage versetzt, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/3223 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/5298 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16/5307 Meine Rede im Video

Sprachbildung im Elementarbereich neu ausrichten

Bereits im November hatten wir zusammen mit der SPD einen Antrag in den Landtag eingebracht zur Neuausrichtung der  Sprachförderung im Elementarbereich. Am 20.3.14 fand hierzu eine Anhörung statt. Wesentliches Anliegen ist es, die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung der Sprachförderung hin zu einem primär alltagsintegrierten Konzept sprachlicher Bildung zu schaffen. Dies soll auf Basis anerkannter Qualitätsstandards und möglichst unter Berücksichtigung der Herkunftssprachen erfolgen.
In Zeiten, in denen Kinder immer jünger in die Kindertageseinrichtungen kommen, setzt nach heutigem Verständnis ein Sprachstandfeststellungsverfahren zwei Jahre vor der Einschulung viel zu spät an. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die zudem das einzelne Kind in den Blick nimmt, kann einen Beitrag dazu leisten, dass mögliche Defizite in der Sprachentwicklung gar nicht erst entstehen. Dies gilt auch für Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf beim Spracherwerb. Sprachstands-Diagnostik und die daraus folgenden für das einzelne Kind konzipierten zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen sollen auf der Grundlage der pädagogischen Gesamtkonzeption aus einer Hand und alltags-integriert durchgeführt werden. Die heute noch häufig eingesetzten zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen, die losgelöst von der kindlichen Lebenswirklichkeit einem festgelegten Programmablauf folgen, sind nicht wirksam. Daraus folgt, dass ein Umsteuerungsprozess von einer rein auf zusätzliche Maßnahmen abzielenden Sprachförderung hin zu einer sprachlichen Bildung für Kinder jeden Alters erfolgen muss.
Den Übergang von KiTa zur Grundschule gut zu gestalten, dass ist und bleibt enorm wichtig, gerade auch im Hinblick auf inklusive Prozesse und eine eventuell notwendige sonderpädagogische Unterstützung. Diese Zusammenarbeit ist der sinnvollere Einsatz in der Kooperation mit der KiTa als das Durchführen der Delfin-„Tests“ durch Lehrkräfte.

GTR-Taschenrechner

Die Nutzung von GTR in der gymnasialen Oberstufe bleibt verbindlich. Im Zentralabitur werden sie erstmals 2017 vorausgesetzt. Freiwillig können CAS-Taschenrechner genutzt werden.
Von verschiedener Seite wurde angeregt, statt eines Taschenrechners auch Apps auf Tablets oder Smartphone nutzen zu können und damit auf die Anschaffung der sogenannten GTR- oder CAS-Rechner verzichten zu dürfen. Das ist besonders für Schulen interessant, die Tablets auch sonst schon für Unterrichtszwecke nutzen. In einem Fachgespräch des Schulausschusses haben Expert*innen hierzu berichtet. Das Schulministerium hat nach weiterer Beratung mit den Lehrerverbänden und der LandesschülerInnenvertretung den entsprechenden Erlass modifiziert. Demnach ist auch ein Einsatz von Tablets möglich, sofern sichergestellt ist, dass sie prüfungssicher sind und kein Druck zum privaten Erwerb teurer Tablets ausgeübt wird. Prüfungen mit dem Einsatz von Tablets, Laptops, Computern erfolgen auf schuleigenen Geräten. Der Gebrauch von Smartphones in Prüfungen  ist nicht als Taschenrechnerersatz vorgesehen.
Inwieweit weitere digitale Hilfsmittel (z. B. Smartphone)  im Unterricht eingesetzt werden, regelt der Erlass nicht. Hier bleiben die jeweiligen schulinternen Regelungen bestehen.
Siehe Schulmail und Ergänzungserlass vom 10.04.14.

Überarbeitete Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung

In der Vorlage 16/1786 finden Sie die aktualisierte Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Die Empfehlung wurde gemeinsam von Kultur- und Schulausschuss der KMK überarbeitet. Sie basiert auf den Weiterentwicklungen der kulturellen Bildung In Bund, Ländern und Kommunen und spiegelt die aktuellen Entwicklungen kultureller Bildungsarbeit in Deutschland wider.
Verstärke Aufmerksamkeit erhalten die Themen Ganztag, Kulturorte als Lernorte, Partizipation/Teilhabe, Fortbildung und Verankerung der kulturellen Bildung als Querschnittsthema im Schulcurriculum. Besonders der Aspekt des Zusammenwirkens von Schulen, Kultureinrichtungen und außerschulischer Kinder- und Jugendbildung wird deutlicher hervorgehoben.

Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW wird fortgeführt

Schulverpflegung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal und Bestandteil der Schulkultur geworden und stellt ein Handlungsfeld mit hohem Beratungs- und Unterstützungsbedarf dar.
Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW, angesiedelt bei der Verbraucherzentrale NRW,  stellt Fachinformationen und Arbeitsmaterialien rund um das Thema Schulverpflegung und Ernährungsbildung zur Verfügung und berät Schulen sowie Schulträger persönlich vor Ort. Auf Fachtagungen, Workshops und Seminaren bietet sie Weiterbildungsmöglichkeiten für die Schulakteure und begleitet zudem den Aufbau von lokalen, regionalen und landesweiten Qualitätszirkeln.
Die Landesregierung NRW sorgt deshalb jetzt mit verstärktem finanziellem Engagement dafür, dass die erfolgreiche Arbeit der Vernetzungsstelle weitergeführt werden kann. So wurde eine Kooperationsvereinbarung für eine weitere Förderperiode bis Ende November 2016 von Schulministerin Löhrmann und Verbraucherschutzminister Remmel sowie der Verbraucherzentrale NRW unterzeichnet. Vom Gesamtbudget der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW übernimmt die Landesregierung dann 85 Prozent (917.000 Euro).
Weitere Informationen zur Vernetzungsstelle Schulverpflegung unter: http://www.vz-nrw.de/link563921A.html

Gastbeitrag von Gudrun Zentis MdL, Weiterbildungspolitische Sprecherin: Weiterbildung weiter denken

Rund 50 Fachleute von Volkshochschulen, Akademien und andere freier Träger kamen am 7. März auf unsere Einladung der Fraktion, zu einer Weiterbildungskonferenz im Landtag zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen Strategien zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung. Im internationalen Vergleich ist diese eher mittelmäßig und bei bestimmten gesellschaftlichen Gruppen wie z.B. Migrantinnen und Migranten erschreckend niedrig. Prof. Helmut Bremer von der Universität Duisburg-Essen kritisierte in seinem Impulsreferat, dass in der Weiterbildung leider das „Matthäus-Prinzip“ zu beobachten sei: Wer hat, dem wird gegeben. Damit ist eine deutliche Chancenungleichheit auf Weiterbildung gemeint.  Aber es gibt auch gute, innovative Ansätze. So die „Lernläden“ in Berlin oder der Beirat in Ahlen „Migranten machen VHS“ oder das Bildungswerk für Friedensarbeit Bonn, deren Vertreterin Angelika Klotz-Groeneveld anschaulich berichtete, welche Lernerfolge sie erzielt haben. Zentrale Aspekte sind Vernetzung, Schlüsselpersonen, um „bildungsferne“ Gruppen zu erreichen, aufsuchende Strategien, Lebenswelt- und Sozialraumorientierung. Das stellt die Weiterbildungslandschaft vor Herausforderungen  beim Aufbau von Beratungsstrukturen, bei den Qualifizierungsbedarfen und in der Organisationsentwicklung. Die geladenen Podiumsteilnehmerinnen Doris Sandbrink vom Gesprächskreis Weiterbildung NRW, Monika Biskoping von der Bergischen VHS und Angelika Klotz-Groeneveld vom Bildungswerk für Friedensarbeit Bonn brachten ihre spezifischen Erfahrungen ein. In der Konferenz wurde von verschiedener Seite festgestellt, dass sich auch die Fördersystematik diesen veränderten Ansprüchen anpassen sollte. Erfolgreiche Projekte brauchen mehr Vorlauf, Beratung und Begleitung. Das lässt sich nicht einfach in Teilnehmertagen ausdrücken. Ministerin Sylvia Löhrmann teilte die Einschätzung, dass „die bisherigen Settings zu homogen“ sind und die Weiterbildung deshalb mehr Gestaltungsspielräume brauche. Sie verwies auch auf weitere Herausforderungen: Der demografische Wandel müsse begleitet werden, dabei stehe die Weiterbildung selbst vor einem Generationenwechsel vor allem bei den freien Trägern. Hier gehe es um Wissenstransfer und Organisationsentwicklung. Mit Wohlwollen und Anerkennung registrierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass Sylvia Löhrmann die Weiterbildung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit in diesem Jahr machen wird. Am neuen Landesinstitut QUALIS hat der schrittweise Aufbau einer Supportstelle bereits begonnen.

Gastbeitrag von Ali Bas MdL, Sprecher für Berufliche Bildung: 10. Schulrechtsänderungsgesetz fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht

In der Schulpolitik geht es zügig vorwärts, so auch beim jüngst fraktionsübergreifend verabschiedeten 10. Schulrechtsänderungsgesetz, welches neben der Weiterentwicklung der Berufskollegs auch die Verlängerung der Fristen zur Einrichtung von PRIMUS-Schulen und die Aufnahme von ortsansässigen und ortsfremden SchülerInnen klarer regelt. In der vorher durchgeführten Anhörung zum Gesetz mit den verschiedenen Verbänden und Sozialpartnern bestand weitestgehend Einigkeit über die Notwendigkeit dieses Gesetzes, wobei einige wichtige  Anregungen zur weiteren Ausgestaltung der Berufskollegs gegeben wurden. 
Bei den Berufskollegs wird es künftig gestraffte Bildungsangebote im Bereich der Berufsschule und der Berufsfachschule geben, die junge Menschen ohne Abschluss bzw. Ausbildungsverhältnis zügig zum Hauptschulabschluss oder, je nach mitgebrachter Qualifikation, zum nächsthöheren Abschluss führen werden bzw. fit für die Ausbildung machen. Dabei werden sowohl der abschlussorientierte Charakter des Berufskollegs, als auch der Abbau von Warteschleifen in den Vordergrund gestellt.
Entscheidend dabei ist auch die Neufassung der APO-BK, in der die Weichen für mehr Durchlässigkeit und Flexibilität der BKs gestellt werden, die besonders auch ein breites Angebot an Bildungsgängen (z.B. durch jahrgangs- und bildungsgangübergreifende Lerngruppen) im ländlichen Raum sicherstellen soll. Im folgenden Arbeitsprozess werden wir den konsensorientierten Schwung aus der Phase der Gesetzverabschiedung nutzen, um mit allen Fraktionen, Verbänden und Sozialpartnern das Berufskolleg fit für die Zukunft zu machen und somit unseren Jugendlichen mehr (Aus-) Bildungschancen ermöglichen. 

NRW baut EU-Schulobstprogramm zum Schuljahr 2014/15 weiter aus

Die Landesregierung baut das erfolgreiche Schulobstprogramm in NRW weiter aus. Im aktuellen Schuljahr werden rund 144 000 Schulkinder an über 800 Grund- und Förderschulen im Land dreimal wöchentlich mit kostenlosem Obst und Gemüse versorgt. Ziel des Programms ist es, den rückläufigen Trend des Obst- und Gemüseverzehrs umzukehren und die Essgewohnheiten der Kinder nachhaltig zu verändern.
Noch mehr Schulen im Land sollen im Schuljahr 2014/15 die Möglichkeit erhalten, an dem stark nachgefragten Programm teilzunehmen. Das Programm kann ausgeweitet werden, da die Europäische Union die Finanzmittel für die Schulobstförderung auf bundesweit 19,7 Millionen Euro erhöhen und den Kofinanzierungsanteil der Mitgliedstaaten von 50 auf 25 Prozent senken wird. Wie hoch die Fördermittel für die einzelnen Bundesländer und demnach der Umfang der Ausweitung genau ausfallen, entscheidet sich im April 2014 nach deren Anmeldeschluss für die Programm-Teilnahme. 
Die Bewerbungs- und Rückmeldephase beginnt am 1. April und endet am 9. Mai 2014 für das Schuljahr 2014/2015.
Siehe ausführlich unter  http://www.schulobst.nrw.de/

Große Koalition will Finanzierung der Schulsozialarbeit beenden

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat unserem Wunsch nach weiterer Finanzierung der Schulsozialarbeit für Kinder und Jugendliche in prekären Lebenssituationen eine Absage erteilt. In einem Brief der Fraktion hatten wir Frau Nahles im Januar gebeten, diese wichtige Aufgabe im Sinne ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen weiter zu finanzieren.
Ausführliche Infos finden Sie in dem Kommunalinfo meiner Fraktionskollegin Manuela Grochowiak-Schmieding.

learn:line NRW – Besserer Service – Neues Design

Die Bildungssuchmaschine learn:line NRW ist zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die gezielt nach didaktisch aufbereitetem Unterrichtsmaterial suchen möchten. Durch übersichtlichere Strukturen und technische Neuerungen können Lehrerinnen und Lehrer den Service noch intensiver für ihre Unterrichtsvorbereitung nutzen. Siehe http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/news/learnline-nrw-neues-design-verbesserter-service

Broschüre „Schulbegleitung in NRW“

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW hat eine Broschüre zum Thema Schulbegleitung herausgegeben. Hierin wird anahnd von zwei Praxisbeispsilen dargestellt, was  Schulbegleitung in der Praxis bewirken kann.
Des Weiteren beinhaltet sie eine Leistungsbeschreibung für die Schulbegleitung,die idealtypisch Ziele und Inhalte aufzeigt. Abschließend wird ein Blick auf die politischen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem geworfen. Diese Broschüre kann für die Arbeit vor Ort eine Gesprächsgrundlage sein, um mit den beteiligten Akteuren die Zusammenarbeit für die Schülerinnen und Schüler gewinnbringend weiterzuentwickeln. http://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/cms/media//pdf/schulbegleitung_endfassung.pdf

Unterrichtsmaterialien unter der Lupe

Unter diesem Titel habe ich bereits in meinem letzten Newsletter auf die Analyse der Verbraucherberatung von Unterrichtsmaterialien als Werbeplattform hingewiesen. Heute möchte ich auf eine aktuelle Broschüre des Zeitbildverlags "Erdgas aus Deutschland" hinweisen. Sie ist in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. geschrieben worden und sollte deshalb wie andere Materialien auch, die in die Schulen flattern, transparent und reflexiv in Bezug auf Geldgeber und Interessenlagen  genutzt werden und Gegenstand eines kritischen Diskurses sein.

Termine:

BAG Bildung (http://gruene-bag-bildung.de/):
27.-28.06.14  in der Ev. Tagungsstätte Hofgeismar
14.-15.11.14  in Erfurt
LAG Bildung, 11 Uhr:
28.06.14 in Dortmund
Schulpolitische Termine u.a. bei Grünen vor Ort:
08.05.             Grüne Enger
09.05.             Grüne Paderborn
11.05.             Grüne Höxter
17.05.             25 Jahre inklusive Montessori Gesamtschule Borken
19.05.             Grüne Bad Salzuflen
20.05.             KV Borken

Und zum guten Schluss:
Osterhasenpädagogik hat keine Zukunft

Wenn nicht jetzt, wann dann sollten wir über guten Unterricht reden. Aber nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte. Die stressigste Unterrichtsform ist der fragend-entwickelnde Unterricht. Prof. Elsbeth Stern beschreibt im Interview mit Reinhard Kahl die Effekte (Skript aus der DVD „Treibhäuser der Zukunft“, 2004). Es ist an Zeit, die Osterhasenpädagogik endlich zu verlassen. http://www2.ibw.uni-heidelberg.de/~gerstner/E.Stern_Interview.pdf