Alle kommunalen Spitzenverbände nehmen das Angebot des Landes an

Kommunalinfo Inklusion

Liebe Freundinnen und Freunde,
ich möchte Euch unmittelbar über die neueste Entwicklung informieren: Gerade hat auch der Städte- und Gemeindebund grünes Licht für die Finanzierung der Inklusion gegeben. Damit gibt es nun Einigkeit zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden. Auch der Städtetag NRW und der Landkreistag haben dem Angebot des Landes zugestimmt. Die Verbände verpflichten sich, ihre Mitgliedskommunen nicht mehr zu einer Klage gegen das Land aufzufordern, sondern im Gegenteil von der Sinnhaftigkeit der gefundenen Einigkeit zu überzeugen. Eventuelle Anträge zum Klagebeitritt in Euren Ratsfraktionen oder Kreistagen sind somit hinfällig.

Die Einigung von Land und Kommunen

Im Oktober 2013 wurde das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Schule (9.SchRÄG)“ verabschiedet. Im Vorfeld gab es unterschiedliche Ansichten, ob und inwieweit das Gesetz Konnexität auslöst. Es ging um die Frage, ob den Kommunen Mehrkosten durch eine grundsätzlich neue Aufgabe entstehen, und ob diese vom Land auszugleichen sind. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde ein Arbeitsprozess vereinbart und ein Gutachter bestellt. Auf Vorschlag der Kommunalen Spitzenverbände wurde der Gutachter Prof. Klaus Klemm bestellt, der ein entsprechendes Gutachten angefertigt hat.
Auf Basis des Gutachtens hat das Land den Kommunalen Spitzenverbänden das Angebot unterbreitet, den Inklusionsprozess in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt 175 Millionen Euro zusätzlich zu unterstützen, die sich in zwei Bereiche unterteilen. Die Details der Einigung auf dieser Grundlage:
Für die Schulträgeraufgaben erkennt das Land die Konnexität an, denn wir wollen keinen Prinzipienstreit auf dem Rücken der Kinder. Es gibt deshalb eine pauschalierte Zahlung von 25 Millionen Euro pro Jahr ab dem Schuljahr 2014/15. Wir untersuchen im Jahresrhythmus bis zum Schuljahresbeginn am 1. August 2017 die Entwicklung auf Anpassungsbedarf.
Darüber hinaus soll eine Inklusionspauschale für nichtlehrendes Personal von 10 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt werden. Sie erfolgt als dauerhafte pauschalierte Zuweisung ab 2015.
Bei den Integrationshilfen wird untersucht, ob die Aufwendungen für Integrationshilfe sich im gemeinsamen Lernen stärker entwickeln als an Förderschulen.  Unabhängig vom Inklusionsprozess haben sich dort vorher die Steigerungsraten gezeigt.
Im Vorfeld hat die CDU versucht, das Thema für den Wahlkampf zu instrumentalisieren. Diese Taktik ist gescheitert. Ihr könnt auch vor Ort deutlich machen, dass hier versucht wurde, Parteipolitik auf dem Rücken von Kindern und Schulen zu machen. 
NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann wird heute noch den Landtag unterrichten. Ein rot-grüner Entschließungsantrag (Drucksache 16/5570) liegt dazu vor.
Mit herzlichem Gruß
Sigrid Beer

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