Dagmar Hanses: „Wir finden, Nordrhein-Westfalen nutzt die landesrechtlichen Spielräume sehr gut.“

Antrag der Piraten zur Legalisierung von Cannabis

Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich empfehle in der Diskussion um Sucht und Drogen und den strafrechtlichen Umgang damit einen klaren Kopf. Weder die reine, ideologisch begründete Forderung nach Repression und Strafe, wie wir sie seit Jahrzehnten von der CDU kennen, hilft da weiter noch hilft eine verklärte Verharmlosung, wie sie im Piratenantrag anklingt, Suchterkrankten.
Liebe Piraten, Sie bleiben leider in der Beliebigkeit, denn in Ihrem Antrag sprechen Sie von 30 g als Eigenbedarfsgrenze. Jetzt in Ihrer Rede, Herr Lamla, wurden immer wieder neue Zahlen in den Raum geworfen. Das halten wir für nicht besonders konsistent.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 wurde angesprochen, das eine einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften fordert. Da sind wir in Nordrhein-Westfalen seit 2011 auf einem guten Weg.
(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das ging ja schnell!)
Mittlerweile haben sich die Länder sehr weit angeglichen. Wir lagen, als wir die Grammzahl 2011 geändert haben, im Mittel. Viele Länder sind dem gefolgt und sind jetzt bei der 10-g-Grenze für den Eigenbedarf.
Dies gilt jedoch nicht für Jugendliche. Denn Jugendliche sind davon ausgenommen – daran wird der Unterschied deutlich. Das Jugendgerichtsgesetz ist im Gegensatz zum Strafrecht eindeutig von einem Erziehungsauftrag geprägt. Und das ist aus unserer Sicht auch das, was hilft.
Wir haben keine drogen- und suchtfreie Gesellschaft. Wir wollen aber auch keine Gesellschaft, wie Sie sie beschrieben haben.
Ihre Einschätzung unseres Strafrechts und unserer Gesellschaft – Stichwort: Repression –, teilen wir nicht. Wir haben sehr gute präventive Ansätze. Wir haben ein Landeskonzept „Sucht und Prävention“. Wir brauchen Einzelfallhilfe, Informationen. Ich möchte noch einmal das Projekt FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten – vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe nennen, das durch Reflexion beim Erstkonsum Jugendlichen hilft, die Haltung zu überdenken. Da kommen wir sicher weiter.
Sie hatten die 122 Rechtsprofessoren in den Fächern Strafrecht und Kriminologie angesprochen. Die Diskussion finden wir in der Tat sehr spannend. Wir finden, Nordrhein-Westfalen nutzt die landesrechtlichen Spielräume sehr gut. Wir sind gut aufgestellt. Die Diskussion gesellschaftlich, politisch und im Bund sollte weiter geführt werden. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)