Ali Bas: „Wir folgen dem verstärkten gesellschaftlichen Bedürfnis nach Chancengerechtigkeit und optimaler Ausbildung unserer Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen.“

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufskollegs

Ali Bas (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute das 10. Schulrechtsänderungsgesetz, welches unter anderem die Berufskollegs als Schwerpunkt hat.
Als der Gesetzentwurf Anfang des Jahres von SPD, Grünen und CDU ins Parlament eingebracht wurde, war klar, dass er nicht nur vonseiten des Parlaments eine breite Unterstützung hatte, sondern auch vonseiten der Verbände und der Sozialpartner in NRW. Heute, knapp drei Monate später, kann ich sagen, dass diese Unterstützung nach einer produktiven Anhörung, aber auch mit dem Dazukommen der Piratenfraktion und dem positiven Signal der FDP zu Teilen des Gesetzentwurfs in Bezug auf das BK noch einmal gewachsen ist. Dafür noch einmal mein Dank an alle Beteiligten!
(Beifall von den GRÜNEN)
Für unsere Berufskollegs ist das auf jeden Fall ein starkes Zeichen. Mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz folgen wir dem verstärkten gesellschaftlichen Bedürfnis nach Chancengerechtigkeit und optimaler Ausbildung unserer Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Gemäß dem Motto „Kein Anschluss ohne Abschluss“ werden wir mit dem neuen Gesetz die vielfältige Abschlussorientierung des Berufskollegs künftig effizienter und transparenter in den Vordergrund stellen.
Durch die Neuregelung von Bildungsgängen in der Berufsschule und in der Berufsfachschule bauen wir nicht nur Warteschleifen für junge Menschen ohne Abschluss bzw. ohne Ausbildung ab, sondern wir zeigen auch die weiteren schulischen und beruflichen Möglichkeiten auf, bei denen das Berufskolleg die treibende Kraft ist.
In der Anhörung gab es dazu eine Vielzahl von konstruktiven Vorschlägen, die auf den ersten Blick weniger auffällig schienen, die aber in der Gesamtschau dem Gesetz eine weitere Schärfung in Sachen Abschlussorientierung einbringen.Hierzu finden sich in unserem Änderungsantrag Beispiele: die Nennung der möglichen Abschlüsse am Berufskolleg, und zwar vom Hauptschulabschluss bis zur allgemeinen Hochschulreife, aber auch klarere Formulierungen in Bezug auf berufliche Bildung mit beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten.
Zur vom DGB und der GEW gestellten Frage nach der Rechtssicherheit des in diesen Bildungsgängen erworbenen Hauptschulabschlusses sei angemerkt, dass diese durch den Beschluss des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes gegeben ist.
Natürlich sind mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes die Arbeiten an der Weiterentwicklung des Berufskollegs nicht abgeschlossen. Wie bereits angekündigt, werden wir uns mit der positiven, konsensualen Energie aller Beteiligten ziemlich rasch an die Überarbeitung der APO-BK heranmachen, um die gesteckten Ziele auch praxistauglich umzusetzen.
Auch hierzu gab es in der Anhörung eine ganze Reihe an interessanten Vorschlägen, die wir in diese Bearbeitung einbeziehen werden. Viele dieser Vorschläge bezogen sich auf die gerade für den ländlichen Raum notwendige Flexibilisierung von Bildungsgängen, zum Beispiel bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und 10, die Aufnahme von Lerngruppen in die APO-BK, die saubere Überführung von Bildungsgängen, die durch das neue Gesetz betroffen sind, und die Betonung, dass per Einzelfallentscheidung die Möglichkeit zum 10. Pflichtschuljahr am Berufskolleg besteht.
In diesem Zusammenhang komme ich kurz auf den FDP-Antrag zur Regelung der Fachklassen zu sprechen. Hier möchte ich mich der Argumentation von Frau Hendricks anschließen. Auch wir teilen den Antrag in der Sache so nicht, werden ihn aber im Ausschuss diskutieren.
Im Verlauf der Anhörung wurde auch das Thema „Inklusion am Berufskolleg“ angesprochen. Dieses wichtige Thema werden wir auf jeden Fall in einem weiteren Prozess angehen, wobei aufseiten des Landes, aber auch aufseiten der Fraktionen bereits Überlegungen hierzu laufen. Das werden wir auch in der Anhörung zum CDU-Antrag mit ähnlicher Fragestellung im Ausschuss konstruktiv erörtern.
Zu guter Letzt möchte ich noch auf Aspekte eingehen, bei denen größtenteils Einigkeit herrscht und wo sich lediglich die FDP nicht zu einer Unterstützung durchringen konnte.
Die Regelung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern vor Ort – § 46 – war von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht worden. Hier setzen wir darauf, dass die Schulen vor Ort die richtigen Entscheidungen bei der Aufnahme von ortsansässigen Schülerinnen und Schülern und solchen von außerhalb treffen werden.
Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf werden wir außerdem die Frist zur Einrichtung der PRIMUS-Schule um ein weiteres Jahr verlängern und geben somit den Kommunen ausreichend Zeit, die derzeit mit den Vorbereitungen zur Einführung von PRIMUS befasst sind.
Alles in allem verbinde ich mit diesem 10. Schulrechtsänderungsgesetz viel Positives und ganz besonders einen weitgehend fraktionsübergreifenden und gesellschaftlichen Konsens. Darum kann ich nur nochmals unsere vollste Unterstützung hierbei betonen und freue mich auf die weitere Diskussion rund um die APO-BK, aber auch zur Inklusion am BK. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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