Bekämpfung von Steuerkriminalität in NRW erfolgreich – Steuerge-rechtigkeit und automatischer Datenaustausch muss Standard werden!

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Der Landtag stellt fest:

Seit dem Jahr 2010 sind in NRW fast 14.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit Bezug zur Schweiz eingereicht worden. Insgesamt wurden in den vergangenen 4 Jahren bundesweit ca. 70.000 Selbstanzeigen gestellt. Die Mehreinnahmen betragen bundesweit ca. 3 Mrd. €. Wesentliche Ursache der enorm gestiegenen Anzahl von Selbstanzeigen ist die durch den Ankauf von Steuer CD‘s ausgelöste Angst der Steuerhinterzieher vor einer Entdeckung durch die Steuerbehörden. Diese Entwicklung wurde maßgeblich von der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung vorangetrieben!
Allerdings ist das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige verbesserungswürdig. Es darf durch die Selbstanzeige nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um ein minder schweres Delikt handelt und man dadurch besser dasteht, als wenn man von Anfang an steuerehrlich gewesen wäre. Deswegen müssen die Folgen der Selbstanzeige verschärft werden.
Insbesondere die Verjährungsfristen, die Höhe der Strafzahlungen sind kritisch zu hinterfragen. Außerdem sollte die Verjährung bei Auslandsachverhalten erst dann zu laufen beginnen, wenn die steuerbegründenden Tatsachen bekannt werden.
Nachdem klar war, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz aufgrund des Widerstandes der rot-grün geführten Länder nicht zustande kommt, erhöhte sich die Anzahl der Selbstanzeigen wieder schlagartig. In einzelnen Fall wurde mitunter sogar erklärt, dass auf das Abkommen gehofft wurde, um einer Selbstanzeige zu entgehen. Das macht deutlich, dass ein Steuerabkommen, wie es von der ehemaligen schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelt wurde, gegenüber den Ansprüchen an die Steuergerechtigkeit und den daraufhin zu erwartenden Steuermehreinnahmen nicht angemessen gewesen wäre. Der Ankauf von Datenträgern zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungen bleibt allerdings nur die zweitbeste Lösung im Vergleich zu einem Steuerabkommen auf Basis eines automatischen Informationsaustausches.
Solange es keinen automatischen Datenaustausch gibt, wird es Steuerbetrug zu Lasten des Gemeinwesens und der ehrlichen Steuerzahler geben. Steuerbetrug ist eine Straftat und muss stärker als solche behandelt werden und vor Gericht enden. Daher ist die internationale Durchsetzung des automatischen Datenaustausches unverzichtbar und prioritär aus Sicht Nordrhein-Westfalens.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

Sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für neue Steuerabkommen auf Basis eines automatischen Informationsaustausches und zur Bekämpfung der Steuervermeidung im Rahmen der OECD (BEPS) einzusetzen.
Sich im Bundesrat für eine angemessene Überarbeitung der steuerlichen Verjährungsfristen, der Regelungen zu den Strafzahlungen und der Anlaufhemmung bei Auslandsachverhalten einzusetzen, um Anreize zur Steuerhinterziehung deutlicher zu vermeiden.
Für die Übergangszeit weiter Datenträger mit Kontoinformationen zur Aufklärung von Steuerhinterziehung zu erwerben, solange keine wirksamen Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis eines automatischen Informationsaustausches mit dem Herkunftsland der Datenträger bestehen.