Gudrun Zentis: „Klimaschutz, Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, Umkehr der Beweislast über eine Bundesratsinitiative – dies haben wir so verabredet und dies werden wir auch so durchführen.“

Antrag der Piraten zum Bundesbergegesetz

Gudrun Elisabeth Zentis (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piraten haben uns einen Antrag beschert, an dem leicht zu erkennen ist, wie weit man mit der Piraterie kommt und wie wertvoll ein Fang ist, wenn dieser keine Abnehmer hat. Er verdirbt mit allen Folgen.
Mit gutem Wind, richtiger Navigation und guter Planung käme man ans Ziel. Bei diesem Antrag ist Flaute angesagt, absolute Flaute.
(Zuruf von Kai Schmalenbach [PIRATEN])
Sorry, unsere Piraten segeln mit ausgeworfenem Netz und können mit dem Fang nichts anfangen, den sie in den bundestagsgrünen Gewässern gefischt haben. Der gute Fisch kann nicht verwertet werden und führt bei Genuss zu erheblichen Beschwerden.
Piraterie haben Sie nämlich mit einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der Grünen mit der Drucksachennummer 17/9390 betrieben. Zudem ist die Forderung – noch einmal von grüner Seite – ganz aktuell unter der Drucksachennummer 18/848 in den Bundestag eingebracht worden. Sie finden in dieser Drucksache einen umfassenden, fundierten Antrag, in dem auch die Forderung nach einer Förderabgabe erhoben wird. Dort aber sind noch viele wichtige andere Punkte mehr aufgeführt, die in dem von Ihnen nun vorgelegten Antrag keinerlei Berücksichtigung finden. Flaute bei den Piraten!
Dem Berliner Antrag können Sie entnehmen, dass wir Grüne gegen Ihre Forderung keine Einwände haben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Förderabgabe von mindestens 10 %, wie es im Bundesberggesetz bereits heute vorgesehen ist, konsequent zu erheben, auch für sogenannte alte Rechte.
Unser gemeinsamer rot-grüner Antrag hier im Landtag mit der Drucksachennummer 16/3538 hat Aspekte, die im Koalitionsvertrag stehen, aufgegriffen. Sie wissen, wie erfolgreich wir über diesen Antrag diskutiert haben. Darin geht es in erster Linie um den Schutz der Betroffenen für ein besseres Klima, mehr Energieeffizienz und die Hinwendung auf erneuerbare Energien und die Beweislastumkehr. Sie wissen, dass aktuell eine Mehrheit dieses Parlamentes diese Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen zur Beweislastumkehr anstrebt, die auch Sie unterstützen. So habe ich das jedenfalls bisher wahrgenommen.
Sie wissen, dass sich die CDU-Fraktion in ihrem Antrag Drucksache 16/1618 aus 2012 bereits gegen eine Förderabgabe ausgesprochen hat. Meiner Ansicht nach haben Sie auch nicht groß mit der Zustimmung der anderen Parteien gerechnet. Sie wissen auch, dass wir in unserem Koalitionsvertrag – SPD und Grüne – dazu keine Vereinbarung getroffen haben. Falls Ihr Antrag ernsthaft gemeint war, hat Ihr Steuermann falsch navigiert, und Sie laufen auf Grund.
(Beifall von den GRÜNEN)
Klimaschutz, Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, Umkehr der Beweislast über eine Bundesratsinitiative – dies haben wir so verabredet und dies werden wir auch so durchführen. Das bedeutet nämlich für uns die geforderte Gleichstellung aller Bergbaubetroffenen und hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Das hat für uns Priorität vor einer Förderabgabe, wie es die Vorredner hier schon ausgeführt haben, die es im Moment in NRW tunlichst zu vermeiden gilt.
So ist das dann. Wir sind Koalitionspartner, die dieses nicht verabredet haben. Es gilt für uns, was im Koalitionsvertrag steht. Das setzen wir jetzt hier in Nordrhein-Westfalen nach und nach um. Ihr Antrag ist leider zur falschen Zeit und am falschen Platz gestellt worden. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN)

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