Finanzierung der Schulsozialarbeit und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (SGB II)

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die Themen Schulsozialarbeit und deren Weiterfinanzierung sowie die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) waren im vergangenen Jahr gleich mehrfach Themen von Kommunalinfos. Auch in diesem Jahr werden uns diese Themen weiter beschäftigen.

I. Schulsozialarbeit und deren Weiterfinanzierung in 2014 und darüber hinaus

Die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ist in vielen Kommunen ein brennendes Thema, da die Bundeszuschüsse ausgelaufen sind. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des BuT erfolgte in den Jahren 2011-2013 über einen Bundeszuschuss und ist zum Ende letzten Jahres befristet gewesen. Versuche, die Finanzierung über eine Gesetzesinitiative des Bundesrates zu entfristen, haben bisher zu keinem Ergebnis geführt. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition im Bund (GroKo) wurde hierzu keine Aussage getroffen und das Finanzierungsproblem leider nicht geklärt. Es ist zu befürchten, dass sich der Bund seiner Verpflichtung zur Finanzerung der BuT-bezogenen Schulsozialarbeit entziehen will.
Seitens der grünen Landtagsfraktion ist deshalb ein eindringlicher Brief an die zuständige Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles geschickt worden, mit der Forderung nach einer weiteren Bundesfinanzierung. Ungeachtet einer grundsätzlichen Lösung für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit, geht es auch um die kurzfristige Finanzierung in diesem Jahr. Hierzu hatte bereits das MAIS einen Rundbrief an die Kommunen gerichtet mit dem Hinweis, dass die Schulsozialarbeit aus den bislang hierfür nicht verausgabten Bundesmitteln zu finanzieren und gegebenenfalls hierzu auch nicht verausgabte BuT-Mittel einzusetzen seien.
In der Tat haben die Kommunen und Kreise in NRW in den letzten drei Jahren insgesamt über 299 Millionen Euro an Bundesmitteln erhalten, in diesem Zeitraum aber nur 178 Millionen Euro für diesen Zweck verausgabt. Insbesondere in 2011 konnten in den Kommunen die Mittel noch nicht im vollen Umfang genutzt werden, da erst die BuT-bezogenen Schulsozialarbeit aufgebaut werden musste. Landesweit könnten also noch über 121 Millionen Euro für die Finanzierung der Schulsozialarbeit genutzt werden (Vergleich: 2013 wurden hierfür ca. 87,7 Millionen Euro verausgabt). Allerdings stellt sich die Situation in den Kreisen und kreisfreien Städte recht unterschiedlich dar. (siehe kommunalscharfe Aufstellung über die Bundesmittel für Schulsozialarbeit) In einem gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vom 29. 01. 2014 werden folgende klarstellende Hinweise zum haushaltsrechtlichen Umgang mit den Resten der Mittel für die Schulsozialarbeit gegeben:

  • Die seit 2011 nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit im Sinne (i.S.) des BuT dürfen bedarfsgerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden. Dies gilt insbesondere auch für Kommunen in schwieriger haushaltswirtschaftlicher Lage (Haushaltssicherung, Nothaushalt, Stärkungspakt)
  • Entsprechend kann auch mit nicht verwendeten Mitteln des BuT verfahren werden.

Das Sozialministerium (MAIS) hat gemeldet, dass anhand einer Zwischenauswertung seiner Umfrage unter den Kommunen in NRW wohl alle 53 Kreise und kreisfreien Städte Entscheidungen getroffen haben, die Schulsozialarbeit i.S. des BuT im Jahr 2014 vorständig oder teilweise (z.B. bis Endes des Schuljahres 2013/14 oder mit geringerer Personalzahl) weiter zu finanzieren. Demnach geht das MAIS nach den bisherigen Informationen davon aus, dass mindestens 31 der Kommunen die Schulsozialarbeit auf dem Niveau des Jahres 2013 auch bis zum Ende des Jahres 2014 sicherstellen werden. Weitere Gespräche mit den Kommunen zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit laufen derzeit noch.

II. Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)

Von den Mitteln, die 2012 in NRW für das BuT zur Verfügung standen (rund 189 Millionen Euro), wurden von den Kommunen lediglich 63 Prozent für diesen Zweck verausgabt, also rund 120 Millionen Euro. (siehe Kommunalinfo vom 20.12.13 zu diesem Thema). Folge war, dass die Kommunen in NRW im vergangenen Jahr bereits entsprechend weniger Mittel vom Bund erhalten haben, unabhängig davon, in welchen Umfang die einzelne Kommune die Mittel bisher zweckentsprechend verausgabt hat. Und hier gibt es erheblich Unterschiede. Nicht zuletzt deshalb wird die Forderung nach einer sogenannten kommunalspitzen Abrechnung der Bundesmittel erhoben.
Eine kommunalspitze Abrechnung würde die Möglichkeit bieten, bei einer besseren Umsetzung des BuT vor Ort die verausgabten Mittel im nächsten Jahr mit einem entsprechend angepassten Budget zu erhalten. Dies wäre ein sachgerechter Weg, um eine jährlichen Absenkung der Bundesmittel zu verhindern. Derzeit prüft das MAIS die Möglichkeiten einer entsprechenden, passgenaueren Gestaltung der Mittelverteilung für Bildung und Teilhabe auf Landesebene. Wir setzen uns mit Nachdruck für den Weg einer kommunalspitzen Abrechnung der Bundesmittel ein. Dies beinhaltet auch, dass die Kommunen dem Hinwirkungsgebot besser als bisher gerecht werden müssen. Die Bundesmittel müssen im vollen Umfang auch für die Kinder und Jugendlichen im Sinne des BuT verwendet werden und dürfen nicht, wie vielerorts geschehen, zu einem erheblichen Teil in den kommunalen Gesamthaushalt einfließen, um Haushaltslöcher zu stopfen.
Eine gute Umsetzung des BuT ist geboten. Denn Ausgangspunkt für die Schaffung des BuT war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010. Unter anderem machten die VerfassungsrichterInnen darin deutlich, dass sich aus dem Grundgesetz ein Grundrecht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, also auf ein soziokulturelles Existenzminimum, eines jeden ergibt. Insbesondere für Kinder muss dieses Recht gewährleistet werden. Es kann also nicht beliebig sein, wie und in welchen Umfang die einzelnen Kommunen das BuT auch umsetzen.

III. Was kann vor Ort in den Kommunen an der Umsetzung verbessert werden?

Einen Überblick über die Umsetzungspraxis in 2013 liegt uns noch nicht vor. Dennoch sollte vor Ort in den Kommunen – in den Fachausschüssen oder im Rat zum Stand der Umsetzung des BuT nachgefragt werden. Ein positives Beispiel bei der Umsetzung des BuT ist aus Münster zu vermelden, hier wurden die Bundesmittel in 2013 zu über 160 % umgesetzt. Der Anteil der Lernförderung an den BuT-Ausgaben lag in Münster rd. 24% (landesweit lediglich 6 %). Um die Angebote und die Zugänge zu den Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien noch weiter zu verbessern, wird die Stadt auf GRÜNE Initiative hin eine Untersuchung durchführen, in wie weit die Angebote bedarfsgerecht sind und welche Wirkungen sie erzielt haben. Auch alle Flüchtlingskinder (§§ 2 u.3 AsylbLG) erhalten die Leistungen.
Eine regelmäßige zeitnahe Berichterstattung zu jeder Sitzung des Fachausschusses (ca. alle 6-7 Wochen) sorgt dafür, dass die Umsetzung des BuT kontinuierlich kommunalpolitisch begleitet wird. Vielleicht könnte dies auch Anregung geben für ähnliche Initiativen bei Euch vor Ort.  Hier ein Musterantrag als Anregung für eine kommunale Initiative in Rat oder Kreistag.