Oliver Keymis (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es relativ kurz halten, denn der Kollege Vogt hat das Wesentliche zu unserem gemeinsamen Antrag hier schon richtig ausgeführt.
Wir Grüne haben uns immer gegen die Siebentagefrist ausgesprochen, weil wir nie verstanden haben, warum im eigentlich doch ewig währenden Internet – zumindest solange Strom da ist – etwas begrenzt werden soll. Das ist eben ein Ergebnis der Verhandlungen rund um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seinerzeit hier im Hohen Hause beschlossen wurde. Wir haben uns damals erlaubt, dagegen zu stimmen, und das war einer der Gründe. Die Siebentageregelung ist aus unserer Sicht eine Art Faktotum, ein Versuch, in einer Gesellschaft, die sich digital jeden Tag mit erheblicher Geschwindigkeit weiterentwickelt, Bestände zu sichern, Restanten zu positionieren, aber aus unserer Sicht kein kluger Versuch, für die Menschen das Sinnvollste herauszuholen, und zwar das, was ihr Beitrag hergibt.
Wir sind ja mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag heute schon so weit, dass wir sagen können, dass eben nicht die Gebührenzahler, sondern jeder Haushalt einen Beitrag leistet. Dann soll auch der entsprechende Mehrwert gewährleistet sein. Der muss stattfinden im Internet, das nach unserer Ansicht als dritte Säule für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fungiert, also eine der Plattformen ist, auf denen der öffentliche-rechtliche Rundfunk werbefrei seine Inhalte anbieten soll und kann.
Demnächst, wenn das Ansinnen unseres Antrages auch in den anderen 15 Ländern Mehrheiten findet, soll das auch umgesetzt werden, nämlich dass unter anderem die Mediatheken, wie es der Kollege Vogt richtig beschrieben hat, frei genutzt werden von den Öffentlich-Rechtlichen und damit aber auch von den Nutzerinnen und Nutzern, von denen, die Interesse daran haben, die Angebote länger als sieben Tage abrufen zu können.
Das Thema „mobile Endgeräte“ spielt dabei auch eine entscheidende Rolle; das sehe ich ganz genauso.
Wir sind auch der Meinung, dass es wichtig ist, dass gerade das besondere Angebot der Öffentlich-Rechtlichen, das Qualitätvolle, das Dokumentarische, auch das, was lehrreich und hilfreich ist im Unterricht, aber auch in anderen Lebenslagen, hier in Zukunft Verbreitung behält – und nicht nur der „Tatort“, von dem immer sehr schlagfertig die Rede ist.
Wir halten es aber auch für wichtig – deshalb haben wir das auch an zwei Stellen in unseren Antrag hineingeschrieben, unter anderem in den Punkt 5 unserer Beschlussvorschläge –, dass die Produzentinnen und Produzenten, also die Urheberinnen und Urheber solcher medialen Produkte, weiterhin fair, gerecht und angemessen bezahlt werden.
(Beifall von den GRÜNEN)
Das ist ein sehr wichtiger Punkt – gerade in Zeiten, in denen die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, uns aufschreibt – das tut sie gerade –, dass wir vermehrt Rundfunkbeiträge einzurechnen haben, weil die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Umstellung von der Gebühr auf den Beitrag mit höheren Einnahmen zu rechnen haben.
Das ist einmal mehr ein Auftrag in Richtung Werbefreiheit, aber auch in Richtung Internet als dritte Säule für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; denn klar ist: Je länger etwas im Netz steht, desto höher sind die Streamingkosten, wenn dadurch auch die Abrufzahlen gesteigert werden.
Das Ganze ist also ein Paket, das geschnürt werden muss. Dabei dürfen die Rechte der Urheberinnen und Urheber auf keinen Fall zu kurz kommen. Sie sind lebenswichtig; denn ohne die Produktion gibt es keine Inhalte, und Inhalte sind nun einmal das, was wir nicht nur als Gesetzgeber, sondern auch als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für unseren Beitrag vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten.
(Beifall von den GRÜNEN)
Daher werbe ich mit Alexander Vogt gemeinsam für diesen Antrag und freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung zu. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)