Bildungs- und Teilhabepaket und Schulsozialarbeit

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
zu der derzeit aktuellen Debatte um die Weiterführung der bundesfinanzierten Schulsozialarbeit und die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Kommunen und der Forderung nach einer kommunaldifferenzierten Abrechnung haben wir Euch noch mal einige Informationen zusammengestellt.
Aus dem Inhalt:

  • Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen
  • Kommunaldifferenzierte Abrechnung der Bundesmittel gefordert
  • Revision zur Höhe der Bundesmittel (BuT) und die Folgen
  • Schulsozialarbeit – Mittelabfluss und weitere Finanzierung
  • BuT und Flüchtlingskinder
  • Kommunale Berichte zur Umsetzung des BuT
Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen

Die Kreise und Kommunen in NRW haben 2012 zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes insgesamt 189,5 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhalten. Davon wurden 119,9 Millionen Euro für Leistungen aus dem BuT ausgegeben. Landesweit wurden somit rund 63 Prozent der Mittel sachgerecht für den Zweck ausgegeben. Bundesweit liegt der Schnitt sogar nur bei 60 Prozent. (Siehe Bericht)
Die beigefügte Übersicht (im Anhang) gibt einen Überblick über die Bundesgelder, die die einzelnen Kreise und kreisfreien Kommunen in NRW für die Finanzierung des BuT 2012 vom Bund erhalten haben und was sie davon für diesen Zweck ausgegeben haben.
Darüber hinaus erhalten die Kommunen vom Bund auch Mittel für den Verwaltungsaufwand, den sie bei der Umsetzung des BuT haben. Bundesweit sind dies 111 Millionen Euro in 2012 und in diesem Jahr (2013) 110 Millionen Euro. Für NRW sind dies rund 24,2 Millionen Euro. Für die Jahre 2014-2015 sind seitens des Bundes hierfür 105 Millionen Euro (bundesweit) vorgesehen, also rund 23 Millionen Euro für NRW.

Kommunaldifferenzierte Abrechnung der Bundesmittel gefordert

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Verausgabung der Bundesmittel wird von einer Reihe von Kommunen und Verbänden auch eine Änderung des Verteilungsverfahrens eingefordert. So haben auch die Kommunalen Spitzenverbände eine kommunaldifferenzierte Abrechnung der Bundesmittel gefordert.

Revision zur Höhe der Bundesmittel (BuT) und die Folgen

Mit der durchgeführten Revision zur Höhe der Bundesmittel wurde aufgrund der weniger verausgabten Mittel für 2013 in NRW, wie auch in den meisten anderen Bundesländern – die Höhe der Bundesmittel entsprechend nach unten abgesenkt. Für die NRW-Kommunen entspricht dies einer Absenkung von etwa 37 Prozent. Am 21.08.2013 wurde die Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (Anlage). Damit hat der Bund den Änderungen, die im Bundesrat an der Verordnung vorgenommen wurden, zugestimmt. Demnach erhalten die Kommunen nicht mehr wie bisher einen Aufschlag von 5,4 Prozent auf die KdU-Leistungen zur Finanzierung des BuT, sondern nur noch einen Aufschlag von 3,4 Prozent
Eine Verrechnung mit den für das Jahr 2012 nicht verausgabten Bundesmitteln konnte vom Bundesrat zunächst abgewendet werden. Die Länder haben die Rechtsauffassung des Bundes nicht geteilt. Der Bund hat allerdings trotz seines Einlenkens bei der Verordnung an seiner Rechtsauffassung festgehalten, dass die Mehr- oder Minderausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen des Jahres 2012 ebenfalls auszugleichen sind. http://gruene.fr/7k Der Bund hatte noch unter der alten Regierung den Kommunen und Ländern am 30.09.2013 eine entsprechende Aufforderung zukommen lassen, in dem die Verrechnung der in 2012 nicht verausgabten BuT eingefordert wird. Eine politische und rechtliche Klärung ist hierzu auf Bundeseben noch nicht erfolgt.

Schulsozialarbeit – Mittelabfluss und weitere Finanzierung

Die Mittel für Schulsozialarbeit und die Mittagsverpflegung in den Horten werden bislang zusätzlich zu den Mitteln für das BuT auch über Bundesmittel gefördert (2,8 Prozent der BdU-Mittel). In den Jahren 2011 – 2013 waren dies bundesweit jährlich rd. 400 Millionen Euro, davon für NRW
2011:  98.268.900 Euro
2012:  98.032.098 Euro
2013: 102.900.000 Euro
Die kommunalscharfen Daten zum Mittelabfluss für Schulsozialarbeit erhaltet Ihr über nachfolgende Links: http://gruene.fr/7l http://gruene.fr/7m Eine Reihe von Kommunen und Kreisen haben zur Sicherung der Schulsozialarbeit die bislang nicht verausgabten Bundesmittel zweckgerichtet für 2014 in ihren Haushalt eingestellt.
Münster: http://gruene.fr/7n Bielefeld: http://gruene.fr/7p Die Bundesratsinitiative aus NRW zur Entfristung der Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit hatte im Bundesrat zwar eine Mehrheit im Bundesrat erhalten, konnte aber parlamentarisch vor den Bundestagswahlen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden. Der Koalitionsvertrag der GroKo hat dieses Finanzierungsproblem und den Streit zwischen Bund und Ländern bezüglich einer weiteren Bundesfinanzierung leider auch nicht gelöst. http://gruene.fr/7q

BuT und Flüchtlingskinder

Ein Großteil der Flüchtlingskinder wurde beim Bildungs- und Teilhabepaket BuT nicht berücksichtigt. Während leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schon jetzt Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe analog dem SGB XII haben, wenn sie bzw. ihre Familien mindestens 48 Monate Grundleistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) bezogen haben, ist ein Teilnahme am BuT für Kinder, die noch keine vier Jahre in Deutschland sind, im Gesetz nicht geregelt. Wir Grünen haben uns deshalb nachdrücklich für eine entsprechende Änderung eingesetzt. Mit einen Erlass hat die NRW-Landesregierung 2011 auf GRÜNE Initiative hin es den Kommunen ermöglicht, auf Grundlage des §6 AsylbLG, allen Flüchtlingskindern Leistungen aus den Bildungs- und Teilhabepaket zu gewähren.

Erlaß zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Der Rat der Stadt Münster hat auf Initiative von SPD und GRÜNEN hierzu einstimmig einen Beschluss gefasst, dass alle Flüchtlingskinder die BuT-Leistungen gleichermaßen erhalten sollen. http://gruene.fr/7r

Kommunale Statistik zur Umsetzung des BuT:

Damit die Bundesmittel für das BuT sachgerecht ausgegeben werden können und die betreffenden Kinder, Jugendlichen und Familien erreicht werden ist auch eine gute zugehende Arbeit notwendig, damit auch das Hinwirkungsgebot umgesetzt werden kann. Zudem sollte auch eine regelmäßige Berichterstattung in den Kommunen zur Umsetzung des BuT erfolgen. So informiert bspw. die Stadt Münster etwa acht mal jährlich schriftlich über die aktuellen Zahlen bei der Leistungsgewährung des BuT. (Beispiel Berichterstattung)

Fazit:

Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finden von überdurchschnittlichem bis hin zu unterdurchschnittlichem Mitteleinsatz sehr unterschiedliche Anwendung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine reiche oder arme Kommune, um ein Ballungszentrum oder um eine Kommune im ländlichen Raum handelt. Einerseits ist es wohl auch die mangelnde Wahrnehmung der Hinwirkungspflicht einiger Kommunen, andererseits hat der Bund mit dem BuT ein Bürokratiemonster geschaffen, das die Umsetzung vor Ort auch erschwert.
Die Bundesregierung hat daraufhin die Fördermittel verringert und das obwohl die ursprüngliche Höhe der Bundesmittel mancherorts schon nicht ausreichte, die Ansprüche zu 100 Prozent zu erfüllen. Leidtragende sind hier die sehr aktiven Kommunen. Aber vor allem trifft es diejenigen, um die es hier eigentlich geht: Kinder und Jugendliche, die in Familien mit prekärer Einkommenslage leben.
Das BuT wurde eingeführt, auf Grund eines Bundesverfassungsgerichturteils. In 2010 hat das BVG deutlich gemacht, dass sich aus dem Grundgesetz ein Grundrecht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, also auf ein sozio­kulturelles Existenzminimum, ableitet. Insbesondere für Kinder muss dieses Recht gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund müssen wir nicht nur die Verteilung der Bundesmittel durch das Land regeln. Tatsächlich müssen wir auch fragen, ob mit der Kürzung des Anteils an den Kosten der Unterkunft (KdU) von 5,4 Prozent auf 3,4 Prozent für NRW die Intention des Bundesverfassungs­gerichtsurteils unterlaufen wird?
Der Koalitionsvertrag der GroKo macht leider keine Aussagen zur Weiterführung der Schulsozialarbeit, noch zur Weiterentwicklung des BuT oder der Aufhebung des Kooperationsgebotes.
Wir wünschen Euch allen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und ein gesundes und friedliches neuen Jahr!
Mario Krüger               Manuela Grochowiak-Schmieding

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