Norwich Rüße: „Die Frage, wie eine zukunftsfähige Agrarverwaltung aussehen muss, wird uns auch zukünftig weiter beschäftigen.“

Gesetzentwurf zur Entfristung des Landwirtschaftskammergesetz

Portrait Norwich Rüße

Norwich Rüße: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Landwirtschaftskammergesetz entfristet.
Das ist notwendig, weil das bestehende Gesetz bis zum 31. Dezember 2013 befristet ist und somit die Kammer zum kommenden Jahr ohne gesetzliche Grundlage wäre.
Im Ausschuss haben dieser Entfristung alle Fraktionen bis auf die FDP zugestimmt. Es gibt also eine sehr breite Basis für diesen Schritt.
Dass es jetzt diese Entfristung gibt und dass es parallel dazu auch eine neue Organisations- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und Kammer gibt, ist vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer eine gute Botschaft.
Die Frage, wie eine zukunftsfähige Agrarverwaltung aussehen muss, wird uns aber auch zukünftig weiter beschäftigen. Jede öffentliche Verwaltung muss damit leben, dass immer wieder überprüft wird, ob die anfallende Arbeit optimal ausgeführt wird. Das gilt selbstverständlich auch für die Agrarverwaltung, vor allem angesichts der neuen großen Herausforderungen. Damit meine ich das wachsende Artensterben, die wieder steigenden Nitratwerte im  Grundwasser sowie die zunehmenden Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft insgesamt.
Mit der heutigen Entfristung des Gesetzes sowie der Vereinbarung zwischen  Land und Kammer sind zwei wichtige Schritte getan, damit die Kammer sich diesen wichtigen Aufgaben in den nächsten Jahren stellen kann.
Nachdem der Ausschuss dem Gesetzesentwurf bereits mit einer breiten Mehrheit zugestimmt hat, stimmen wir ihm heute ebenfalls zu.

Mehr zum Thema

Landwirtschaft