Krüger: Münster bestätigt fairen Umgang des Landes mit Kommunen

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute eine Beschwerde von 17 Städten und Kreisen in NRW gegen Rückzahlungsforderungen des Landes abgewiesen. Bei dem Streit ging es um Wohngeld, das von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung auf Basis von falschen Berechnungen zu viel gezahlt wurde. Der nun gerichtlich bestätigte Anspruch auf Rückzahlung beträgt rund 238 Millionen Euro, die gestreckt über die Jahre 2011 bis 2018 von den betreffenden Kommunen einbehalten werden. Dazu erklärt Mario Krüger, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:
„Das Verfassungsgericht hat die rot-grüne Umsetzung des Urteils von 2010 bestätigt. Wir gehen fair mit den Kommunen um, auch wenn es um die Reparatur der verfassungswidrigen Gesetze der schwarz-gelben Vorgängerregierung geht.“