Mario Krüger zum Gemeindefinanzierungsgesetz

Landeshaushalt 2014 zweite Lesung

Mario Krüger (GRÜNE): Herr Vorsitzender! Meine Damen, meine Herren! Guten Morgen! Herr Abruszat, ich würde gern als Einstieg Einigkeit betonen in der Frage, inwieweit die Finanzsituation der Kommunen auskömmlich oder nicht auskömmlich ist. Da kommen wir schnell zu einer gemeinsamen Einschätzung.
Nur hätte ich mich gefreut, Herr Abruszat, wenn ihre Partei in der Vergangenheit, als sie in Regierungsverantwortung gewesen ist, sich diesen Sachverhalt auch zu Eigen gemacht hätte. Denn ein Großteil der Probleme ist unter anderem dadurch ausgelöst worden – Willi Körfges hat es vorhin zum Ausdruck gebracht –, dass in starkem Maße die Konsolidierung des Haushalts über die damalige CDU/FDP-Landesregierung zulasten der Gebietskörperschaften erfolgt ist.
Ich stehe heute gern hier, denn wir haben heute eine Vorlage zu beraten. Sie hatten in dem Zusammenhang die Summe genannt: 9,4 Milliarden € Finanzausgleichsmasse. Das ist die höchste Finanzausgleichsmasse, über die jemals dieser Landtag von Nordrhein-Westfalen zu entscheiden gehabt hat, was den Gemeinden Nordrhein-Westfalens zugutekommt.
Das hat – das will ich Ihnen durchaus zugestehen – eine Menge mit der wirtschaftlichen Situation, mit dem Zuwachs bei der Einkommensteuer, mit dem Zuwachs anderer Steuern etc. zu tun.
Aber – das sollten Sie zur Kenntnis nehmen; ich sage es ausdrücklich auch in Richtung Piraten – wenn über das Thema zu sprechen ist, dass die Verbundquote 23 % anzuheben ist: Ein Anteil von rund 400 Millionen € macht im GFG 2014 der Bereich der herausgenommenen Befrachtungen aus bzw. das, was im Rahmen der Grunderwerbsteuer den Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt wird, einen Hebesatzpunkt.
Ein zweiter Hebesatzpunkt kostet uns etwa – wir reden von 440 Millionen € – das, was wir darüber hinaus auf den Weg gebracht haben – dazu kommen wir heute Nachmittag –, nämlich das Thema „Stärkungspakt“.
Insofern unterscheiden wir uns in sehr wohlwollender Weise von der Herangehensweise der Vorvorgängerregierung in Bezug auf die Frage, wie wir mit den kommunalen Finanzen umgehen.
(Vereinzelt Beifall von der SPD)
Auf das Thema FiFo, auf das Thema ifo etc. sind Sie noch einmal eingegangen. Ich kann nur bestätigen, dass die Systematik, nach welchen Parametern die Gelder verteilt werden, im Grundsatz von allen Gutachten bestätigt worden ist. Wenn Sie in diesem Zusammenhang ein neues Pferd nach dem Motto ins Rennen schicken wollen, „wir müssen der Hebesatzspirale Einhalt gebieten“, dann schauen Sie sich an, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben und warum es unter anderem zu diesen hohen Hebesätzen gekommen ist.
Sie haben im Vorfeld das Argument vorgetragen, wir müssten unterschiedliche fiktive Hebesätze in Abhängigkeit der Ergiebigkeit der jeweiligen Stadt zugrunde legen. Das ist von Ihnen offensichtlich ad acta gelegt worden. Das ist auch gut so; denn alle Spitzenverbände stimmen mit der Einschätzung des Gutachters überein, wonach wir weiterhin an einheitlichen fiktiven Hebesätzen festhalten sollten.
Herr Abruszat, erklären Sie mir bitte einmal, warum wir gut beraten wären, Hebesätze aus Mecklenburg-Vorpommern, aus Brandenburg, aus Sachsen oder aus Bayern als Maßstab heranzuziehen. Meiner Meinung nach sind wir gut beraten, wenn wir die Hebesatzentwicklung in NRW betrachten und zum Ausgangspunkt machen.
Seit Frühjahr dieses Jahres liegen die entsprechenden Gutachten vor. Wir wissen, wir haben eine sehr kontroverse Haltung innerhalb der kommunalen Familie darüber, inwieweit den Vorschlägen des Gutachters eins zu eins gefolgt wird. Was macht man dann? Es ist kennzeichnend für die tragenden Regierungsfraktionen und für die Landesregierung, dass man miteinander redet und versucht, die gegenteiligen Positionen auszuräumen. Das werden wir tun. Entsprechende Termine sind mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Insofern gibt es die klare Ansage, dass wir die Frage der Umsetzung des FiFo-Gutachtens gemeinsam mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 angehen werden. Das bedeutet, die Diskussionsprozesse in diesem Zusammenhang werden spätestens bis Sommer nächsten Jahres abgeschlossen.
Wir greifen auch nicht im Rahmen der vorgenommenen Veränderungen vor. Wir sind aber den Empfehlungen der Landesregierung gefolgt und haben eine Aktualisierung der Grunddaten auf Basis der Ergebnisse aus dem Jahr 2009 vorgenommen. Das haben Sie über lange Jahre hinweg versäumt. Ich nenne das Beispiel des Soziallastenansatzes. Das hat zu einer Benachteiligung einer Teilmenge von kommunalen Mitgliedern innerhalb der Familie geführt. Diesen Vorwurf, den Sie sich anlasten lassen müssen, möchten wir uns nicht anstecken. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)