Krüger: Anhörung bestätigt notwendige Hilfe für Kommunen

„Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Einführung einer Solidarumlage mit der Verfassung vereinbar ist. Die Umlage ist gelebte Solidarität, sie ist notwendig und wirksam. Das belegen die Zwischenergebnisse vom Stärkungspakt Stadtfinanzen: Von ursprünglich 144 Kommunen mit Nothaushalt, sind inzwischen noch 29 im Haushaltssicherungskonzept. Der Löwenanteil der im Stärkungspakt bereitgestellten Mittel wird vom Land getragen (3,5 von 5,76 Milliarden Euro). Damit geht die rot-grüne Landesregierung an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Lediglich 22 Prozent der Konsolidierungshilfen sollen über die Solidaritätsumlage finanziert werden.
 In der Anhörung wurde aber auch deutlich, dass einige Geber-Kommunen trotz überdurchschnittlicher Einnahmen erhebliche Haushaltsprobleme haben. Die Belastungen einer Solidarumlage müssen für die abundanten Gemeinden leistbar sein. Wir werden die Kommunen weiterhin nach besten Kräften unterstützen. Wir brauchen außerdem auf Bundesebene einen tragfähigen Kompromiss der neuen Koalitionspartner über die künftige Aufteilung der sozialen Kosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Das Ziel müssen Strukturveränderungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sein. Der Bund muss sich hieran deutlich stärker beteiligen. Das Gleiche gilt bei den Kosten der Unterkunft.“