Unternehmen aus der Erneuerbare-Energien-Branche klagt gegen IHKen in NRW

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,

weil über diesen Vorgang nicht in den Medien berichtet wird, möchte ich euch über eine Auseinandersetzung zwischen einem Unternehmen aus der Branche der Erneuerbaren Energien und der örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) informieren.

Ein Mitgliedsunternehmen des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE e.V.) hat Unterlassungsklage gegen die örtliche IHK eingereicht. Die uns vorliegende Klage gegen die IHK findet ihr im Anhang. Diese Klage wird durch den LEE e.V. unterstützt. Hintergrund sind die energiepolitischen Positionen der IHK NRW, die vor einigen Monaten verabschiedet wurden. In dieser Positionierung wird sehr eindeutig darauf abgehoben, fossile Energieträger zu sichern. Der Ausbau erneuerbarer Energie wird dagegen als wirtschaftsfeindlich kritisiert. 

Die Unternehmen der Erneuerbaren-Branche kritisieren nun zu Recht die einseitige Positionierung der IHK, die weder der tatsächlichen Wertschöpfungskraft der Unternehmen (über 3.600 Unternehmen in NRW, Jahresumsatz 2011 ca. 8.708 Mio. Euro, beschäftigte MitarbeiterInnen mehr als 30.000*) gerecht wird, noch der klimapolitischen Debatte – und im Kern versucht, die Energiewende zumindest zu stoppen.

Die Art und inhaltliche Form, in der die IHKen in NRW Stellung genommen haben, widerspricht dabei der einschlägigen Rechtsprechung zum Rahmen öffentlicher Stellungnahmen der IHKen. Bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.6.2010 ist rechtlich eindeutig geklärt worden, dass die IHKen als öffentlich-rechtliche Körperschaften öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Daraus ergibt sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes eine generelle Beschränkung ihrer Tätigkeit im Vergleich zu Interessenverbänden und politischen Parteien. Die IHKen müssen folglich als öffentlich rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft mit dem Recht zur Einziehung von Pflichtbeiträgen aller Unternehmen ein höchstmögliches Maß an Objektivität walten lassen. Das setzt voraus, dass die Äußerungen von IHKen sachlich sind, die notwendige Zurückhaltung wahren und abgewogen sind. Das Gericht hat geschlussfolgert, dass Äußerungen von IHKen nicht polemisch überspitzt oder emotionalisiert sein dürfen, die notwendige Objektivität wahren müssen und gegebenenfalls auch Minderheitenpositionen darstellen müssen.

Diesen Anforderungen genügen die Positionen der IHKen im Energiebereich nach Auffassung des klagenden Unternehmens nicht. Es verweist darauf, dass es auch aufgrund der Rechtslage Pflichtmitglied in seiner örtlichen IHK sei, diese jedoch sich einseitig zugunsten der Braun- und Steinkohle positioniere und die Erneuerbaren Energien als Kostentreiber brandmarke. Das Unternehmen weist auch darauf hin, dass es vor diesem Hintergrund  eine Beschwerde wegen Verletzung der Dienstleistungsfreiheit bei der EU-Kommission gegen die in Deutschland geltende Pflichtmitgliedschaft eingeleitet habe.

Wie können wir in die Debatte eingreifen? Es lohnt sich, vor Ort das Gespräch mit den Präsidien der Industrie- und Handelskammern über die Klage bzw. insbesondere über ihre energiepolitischen Positionen zu suchen. Genauso interessant wäre es, vor Ort eine Gesprächsrunde mit Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren zu organisieren, oder auch Erneuerbare Unternehmen und IHK-Präsidien gemeinsam an einen Tisch zu einer kontroversen Debatte zu bitten.

Bei weiterem Informationsbedarf oder der Suche nach GesprächspartnerInnen könnt ihr euch gern an mich oder an Birgit Müller in meinem Büro (0211/884-4306) wenden.

Herzliche Grüße,

Daniela Schneckenburger