Martin-Sebastian Abel: „Es muss gerechtfertigt werden, ein Tier aus der Natur zu nehmen und zu halten.“

Antrag der Piraten zum Halten von gefährlichen Tieren

Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die private Haltung von Wildtieren nimmt in Deutschland stark zu. Aktuell wachsen vor allem die Bereiche Reptilien- und Amphibienhaltung sowie Meeresaquaristik.
Die Beliebtheit von exotischen Tieren, die für Menschen aufgrund ihrer physischen Beschaffenheit gefährlich werden könnten, steigt. Insbesondere die Einfuhrzahlen von Reptilien nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen steigen kontinuierlich. Wir reden von jährlichen Importzahlen, die in den Zehntausenden liegen. Leider müssen wir auch von einer nicht zu unterschätzenden Dunkelziffer ausgehen.
Im Gegensatz zu den klassischen domestizierten Heimarten wie Hund, Katze oder Wellensittich handelt es sich bei den Wildtieren meistens um Arten, die äußerst spezifische Ansprüche an die Haltung haben, zum Beispiel Wüsten- oder Regenwaldbewohner. Haltungsfehler sind bei solch anspruchsvollen Tieren besonders häufig zu erwarten, woraus sich natürlich ein erhebliches Tierschutzproblem ergibt. Dazu gehört auch die Überforderung der Halter und Halterinnen, wenn es um Arten geht, die besonders schnell wachsen oder die gefährlich werden. Außerdem häufen sich Medienberichte – die Kollegin Brand hat einige Beispiele genannt – wie die zu der Klapperschlange in Köln oder der Schlange in Mülheim an der Ruhr.
Auch bei meinen Besuchen in Tierheimen wurde ich immer wieder darauf angesprochen, dass die Unterbringung von beschlagnahmten Tieren ein riesiges Problem ist. Auch in Gesprächen mit den Vertretern der Zoos in Nordrhein-Westfalen kam immer wieder zur Sprache, dass Polizei und Ordnungsämter gar nicht wissen, wohin mit diesen Tieren. Aus ihrer Verzweiflung rufen sie bei Zoos an. Die haben leider oft auch nicht die notwendigen Kapazitäten.
Für die Unterbringung dieser Tiere – das wurde vorhin ebenfalls angesprochen – haften die Halterinnen und Halter. Wenn diese nicht zahlen können, haftet die Allgemeinheit.
Ein Großteil des Wildtierhandels verläuft völlig unkontrolliert, wenn es sich zum Beispiel um ungeschützte Arten handelt. Das Spektrum reicht von afrikanischen Flughunden über Chamäleons aus Madagaskar und Frösche aus Südamerika bis hin zu beliebten Korallenfischen. Hierbei stammt ein erheblicher Teil aus der Natur, die sogenannten Wildfänge. Das zieht große Probleme nach sich, wenn Sie bedenken, dass wir im Bundesnaturschutzgesetz beispielsweise ein Verbot haben, Tiere aus ihrer Umgebung zu entnehmen, wir aber genau wissen, dass die importierten Tiere am anderen Ende der Welt aus ihren natürlichen Lebensräumen entnommen werden.
Außerdem verlagern sich die Handelswege. Wir reden nicht mehr von professionellen Zoohandlungen, sondern vor allen Dingen über Annoncen in Fachzeitschriften und auch den Handel über das Internet. Da fehlt meistens eine professionelle Beratung. Außerdem reden wir über Gefahren in nicht unerheblichem Ausmaß für den Menschen.
In den letzten Jahren warnen Wissenschaftler wie zum Beispiel das renommierte Robert-Koch-Institut zunehmend vor den Folgen dieses weitgehend ungeregelten Wildtierhandels einerseits für die Wildbestände in den Herkunftsländern, aber auch für unsere Ökosysteme – Stichwort: invasive Arten – sowie mit Blick auf Gesundheitsrisiken für die Halter, Stichwort: Zoonosen.
Eben hat die Kollegin Brand auch darauf hingewiesen, dass es erhebliche Gefahren für Leib und Leben gibt. Bei Bissen von Schlangen ist beispielsweise nicht gewährleistet, dass Antitoxine in den Krankenhäusern vorhanden sind. Es wäre beispielsweise ein gutes Argument für eine Positivliste, dass man gewisse Antitoxine dann direkt vorrätig haben kann.
Da wir um die Gefahren und um die Probleme wissen, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine entsprechende Regelung einzuführen. Die Grundidee greifen Sie in Ihrem Gesetzentwurf auf. Ihr Gesetzentwurf hat eine Seite und verweist auf das Land Berlin. Unklar bleibt, welche Regelung Sie meinen. Sie wissen, dass es dort jüngst eine Verschärfung gab. Ich finde, wir sollten uns die Zeit nehmen, um ausdifferenzierte Lösungen zu finden.
Ich will zum Schluss eine Frage ansprechen, die Herr Kollege Börner in seiner Rede angerissen hat, nämlich: Mit welcher Begründung wollen wir die Hobbyhaltung von wilden Tieren erlauben? Ich rede nicht von Zoos, sondern ich rede von der privaten Haltung. Es muss gerechtfertigt werden, ein Tier aus der Natur zu nehmen und zu halten. Bei der privaten Haltung fehlt meines Erachtens oft die ethische Begründung. Wir sollten sehr genau diskutieren, unter welchen Bedingungen wir das erlauben.
Das Land wird das nicht lösen können, aber das sollten wir mitdiskutieren. Ihr Antrag steht zur Überweisung an. Wir sollten im Ausschuss sehr sachlich, gemeinschaftlich und über die Fraktionen hinaus eine Lösung suchen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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