Hans Christian Markert: „Sie verfallen, ohne diese Verordnung tatsächlich zu durchdringen, wieder in einen Skandalisierungsreflex.“

Antrag der FDP zur Dichtheitsprüfung

Hans Christian Markert (GRÜNE): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die abendlichen Gemüter haben sich schon wieder ein bisschen beruhigt; das ist beruhigend. Ich dachte eigentlich, dass die inhaltlichen Messen bei diesem Thema gelesen wären. Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren wahrlich genug Zeit gehabt, uns in alle Tiefen des Kanalwesens einzuarbeiten –
(Jochen Ott [SPD]: Wir waren in jedem Kanal!)
mehr als manchem von uns vielleicht lieb gewesen wäre, vielleicht auch mehr, als manchem Bürger und mancher Bürgerin lieb gewesen wäre. Es ist sicherlich auf allen politischen Seiten nicht alles in dieser Debatte ein Ruhmesblatt gewesen. Aber der Wahlkampf ist hier wie dort inzwischen beendet.
Geschätzter Kollege Höne: Versprochen, gebrochen – das klingt ein bisschen wie ein Nachklapp auf den Wahlkampf. Ich würde Ihnen die Gelegenheit geben, selbst in den Spiegel zu gucken und beispielsweise die letzten Jahre im Bund zu betrachten. Die Wählerinnen und Wähler haben selbst gelegentlich die Möglichkeit zu entscheiden, wer welche Versprechen wo gebrochen hat. Offensichtlich hat Ihnen jedenfalls dieser Antrag keine neuen Wählerschichten zugetrieben, die Herr Lindner erschließen will, wovon er ja gerne spricht.
Sie verfallen, ohne diese Verordnung tatsächlich zu durchdringen, in der Tat wieder in einen Skandalisierungsreflex und beachten dabei nicht, dass vor Ort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Stadtwerken usw. darauf warten, dass dieses Gesetz – nachdem es nun einmal verabschiedet worden ist; das können Sie bedauern – auch vollziehbar wird. Übrigens warten die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen auch darauf, dass es vollziehbar wird. Nichts anderes will diese Verordnung: Es geht darum, das verabschiedete Gesetz vollziehbar zu machen.
Um den Vorwurf des gebrochenen Versprechens zu untermauern, greifen Sie sich justament eine untaugliche Stelle heraus. Sie reden davon, dass dort von den 30 Jahren die Rede ist, nach denen letztlich noch einmal nachgeschaut werden soll. Das kann man vielleicht, wenn man es nur oberflächlich liest, so interpretieren. Steigen Sie hingegen etwas intensiver in die Thematik ein, werden Sie feststellen: Würde man in der Verordnung gar nichts dazu sagen, würde eine DIN-Vorgabe gelten, die 20 Jahre vorsieht. Die Wasserrechtsexpertinnen und -experten vor Ort, die ein solches Gesetz umsetzen müssen und dann mit einer Verordnung arbeiten müssten, die das nicht regelt, würden nach DIN vorgehen.
Sie könnten sagen: Am besten schreiben Sie trotzdem gar nichts hinein. – Dann ergibt sich aber noch ein zweites Problem: In diesem Fall gilt das Wasserhaushaltsgesetz – das ist übrigens ein Bundesgesetz –, das in § 60 davon spricht, dass die Kanalselbstüberwachung durch die Bürgerinnen und Bürger nach den Regeln der Technik zu erfolgen hat. Die Regeln der Technik sind eben diese DIN-Vorschriften, die dann auch wieder die 20 Jahre vorsehen.
Ich frage Sie, Herr Höne: Wenn wir jetzt also nichts regeln würden, würden die 20 Jahre gelten. Dann regeln wir es doch besser auf 30 Jahre. Ich glaube, damit ist den Bürgerinnen und Bürgern in der Tat mehr gedient – und vor allen Dingen auch den Menschen, die ein Gesetz vollziehen müssen.
(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)
Nichts hineinzuschreiben, wofür Herr Hovenjürgen eben noch einmal plädiert hat, führt dazu, dass die bundesgesetzliche Regelung zu 20 Jahren führt. Nichts hineinzuschreiben führt dazu, dass die DIN-Vorschrift auch im Land Anwendung finden würde. Deswegen hat der Minister den richtigen Vorschlag bei der Verordnung gemacht, 30 Jahre hineinzuschreiben, weil das in jedem Fall besser ist als das, was kommen würde, wenn man Ihnen folgen würde. Insofern nehmen Sie bitte den doch etwas sehr harten Vorwurf, dass ein Versprechen gebrochen worden sei, zurück.
(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das können die nicht!)
Wir jedenfalls werden Ihrem Antrag nicht folgen und Ihnen damit die Gelegenheit geben, zurückzurudern. Wir werden Sie davor bewahren, selbst gegenüber den Bürgerinitiativen nicht wortbrüchig zu werden. Denn wenn wir Ihnen das durchgehen lassen würden, hätten wir eine Folge, die Sie gar nicht beabsichtigt haben. Dann wären nämlich 20 Jahre nach der DIN-Vorschrift die Folge. Wir sind dann eher für 30 Jahre. Das ist unterm Strich besser.
Ich hoffe jedenfalls inständig, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir dieses Thema jetzt endgültig abschließend im Ausschuss beraten können und dass wir uns dann vielleicht wieder wichtigen Themen in der Umweltpolitik zuwenden können. Damit ist den Bürgern geholfen und diesem Parlament in diesem Punkt die Würde zurückgegeben. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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