Dr. Ruth Seidl: „Damit ist meines Erachtens die Forderung der Universitäten ausreichend erfüllt.“

Antrag der CDU zu Praxissemestern in der Lehrerausbildung

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die CDU, Frau Birkhahn, Lobbyarbeit für die Hochschulen machen will, so ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Das tun wir alle im Hochschulbereich. Wenn Ihnen dabei jedoch nichts anderes einfällt, als Pressemitteilungen der LRK wortwörtlich abzuschreiben und deren Inhalt nicht einmal beim Ministerium nachzufragen, dann machen Sie es sich ein bisschen zu einfach.
Es geht in Ihrem Antrag um das sogenannte Praxissemester im Rahmen des Masterstudiums. Das Praxissemester wird von den Zentren für Lehrerbildung der Universitäten verantwortet und zusammen mit den Schulverwaltungen, den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchgeführt. Damit verbunden wird nun von den Hochschulen ein landesweites Onlineverfahren entwickelt, das die Verteilung der Praktikumsplätze effizient unterstützen soll.
Die zwölf lehramtsausbildenden Universitäten haben bereits 2012 beschlossen, dieses gemeinsam zu machen und auch gemeinsam zu implementieren. Die LRK hat in diesem Jahr einem entsprechenden Kooperationsvertrag zugestimmt und einen Finanzierungsanteil von etwa 75.000 € pro Hochschule zugesagt.
Bei den Entwicklungskosten hat sich das MSW bereits mit 150.000 € und das MIWF mit einem ebenso hohen Anteil beteiligt. Unabhängig davon – Frau Hammelrath hat das eben schon dargelegt – stellt das Land für den Aufbau der Zentren für Lehrerbildung zurzeit jährlich 4,6 Millionen € bereit. Dieser Betrag soll bis 2015 auf 11 Millionen € pro Jahr aufwachsen.
In dem Zusammenhang muss auch mal gesagt werden, dass zu den Aufgaben der Zentren für Lehrerausbildung ausdrücklich auch die Organisation und die Koordination der Praxissemester zählen.
Damit ist meines Erachtens die Forderung der Universitäten, dass das Land seiner Verantwortung für die Lehrerausbildung gerecht werden und sich an den Entwicklungs- und Folgekosten des Onlineverfahrens adäquat beteiligen sollte – das ist auch Ihre Forderung im Antrag –, ausreichend erfüllt. Und das war sie schon lange, bevor die Kooperationsvereinbarung zwischen den Hochschulen geschlossen wurde.
Ich finde, alles das hätten Sie auch selber herausfinden können, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, und uns diese unnötige Diskussion am heutigen Abend ersparen können. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)