Gemeindefinanzierung 2014 und Solidaritätsumlage

Kommunales

Liebe Freundinnen und Freunde,
NRW-Innenminister Ralf Jäger hat heute die gemeindescharfen Zahlen zu den Finanzbeschlüssen vor der Sommerpause vorgelegt. Ihr findet sie in der Anlage. Dort könnt ihr die Beträge für eure Kommune einsehen, wie sie GFG und Solidaritätsumlage (falls betroffen) vorsehen.
In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte die Landesregierung die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz des kommenden Jahres beschlossen. Zudem wurden die Eckpunkte zur geplanten Solidaritätsumlage für die Finanzierung des Stärkungspakts beschlossen und ein Gesetzentwurf zum Einheitslastenabrechnungsgeset<wbr />z auf den Weg gebracht. Am 19. Juli habt ihr dazu einen ausführlichen Kommunalrundbrief erhalten.
Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 (GFG 2014) und die ersten Auszahlungen des neu vorgelegten Einheitslastenabrechnungsgeset<wbr />zes (ELAG) in 2013 (findet ihr auch in der Anlage) erhalten die Kommunen insgesamt knapp eine Milliarde Euro mehr. Von diesem Zuwachs werden alle Kommunen profitieren – sowohl die finanzschwächeren, die in besonderer Weise auf die Zuweisungen aus dem GFG angewiesen sind, wie auch die steuerstärkeren Kommunen, die von der Neuordnung der Einheitslasten besonders profitieren werden.

Solidaritätsumlage

Das Ziel, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu erhalten oder wiederherzustellen, wird von Rot-Grün entschlossen verfolgt. Dass es gerade gegen die Solidaritätsumlage zur Mitfinanzierung des Stärkungspakts Widerstand der betroffenen Kommunen geben wird, ist uns bewusst.  Es ist aber richtig und notwendig, dass die besonders finanzschwachen Kommunen größerer Hilfen bedürfen.
Und zudem: Durch die Neuberechnung der kommunalen Anteile an den Einheitslasten und die Übernahme der kommunalen Ausgaben für die „Grundsicherung im Alter“ durch den Bund, die auf eine rot-grüne Initiative aus NRW zurückgeht, relativieren sich die Aufwendungen der finanzstarken Kommunen zur Finanzierung der Solidarumlage.
Die Höhe der Einheitslasten wurde u.a. auf Grundlage der Gewerbesteuereinnahmen ermittelt. Steuerstarke Gemeinden wurden stärker herangezogen mit der Konsequenz, dass insbesondere finanzstarke Kommunen überdurchschnittliche Rückerstattungen erwarten dürfen. Die Neuregelung entlastet die Kommunen noch in diesem Jahr um rund 275 Millionen Euro (Abrechnung der Jahre 2009 – 2011). In den Folgejahren (2012 – 2019) wird sich die Entlastung voraussichtlich zwischen rund 130 und 155 Millionen Euro pro Jahr bewegen. Darüber hinaus steht das Land auch weiter zu seiner Zusage, für die Jahre 2007 und 2008 keine Rückforderung gewährter Zahlungen zu erheben. Damit verzichtet das Land zugunsten der Kommunen auf circa 240 Millionen Euro.
Zur durchsichtigen Kritik aus den Reihen von CDU und FDP verweisen wir auf die Plünderung der kommunalen Kassen durch die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung. Hieran sollten sich auch die kommunalen Spitzenverbände erinnern, wenn sie Kritik an der derzeitigen Landesregierung üben.
Die Solidaritätsumlage ist ein wichtiger Baustein zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Mit dieser Umlage sollen leistungsfähige Kommunen 181,6 Millionen Euro (anstatt wie ursprünglich vorgesehen 195 Millionen Euro) jährlich aufbringen. Diese sogenannten abundanten Kommunen sind besonders steuerstark. Gerade einmal 22 Prozent der im Stärkungspakt als Konsolidierungshilfe bereitgestellten Mittel sollen über die Solidaritätsumlage finanziert werden. Von den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 5,76 Milliarden Euro trägt das Land mit 3,5 Milliarden Euro also den Löwenanteil. Zusammen mit den Verbesserungen durch das GFG geht das Land an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. 115 Millionen Euro werden von 2012 bis 2020 über einen Vorwegabzug im GFG aufgebracht, der besonders den Kommunen hilft, die aufgrund ihrer unterdurchschnittlichen Einnahmen bzw. hohen Transferaufwendungen Schlüsselzuweisungen erhalten. Nun geht es darum, auch die Kommunen um einen Solidarbeitrag zu bitten, die aufgrund ihrer Steuerkraft nicht auf den Finanzausgleich angewiesen sind.
Es sollen nur die finanziell überdurchschnittlich leistungsfähigen Kommunen zur Solidaritätsumlage herangezogen werden. Folgende Eckpunkte, die durch das Kabinett beschlossen wurden, sichern das ab:

  • Die überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit der Kommunen ergibt sich aus dem GFG. Die sogenannte Abundanz ist objektiv feststellbar: Sie liegt dann vor, wenn die Steuerkraft höher ist als der Bedarf der Kommune.
  • Nur Kommunen, die nachhaltig abundant sind, werden zur Solidaritätsumlage herangezogen.
  • "Nachhaltig abundant" lässt sich auf die einfache Formel "3 aus 5" bringen: Belastet werden nur die Kommunen, die sowohl im aktuellen Jahr (hier: GFG 2014), als auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant waren.

Besonderen Wert legt Rot-Grün darauf, dass durch den Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordert wird. Der Anspruch ist, dass der Beitrag zu jeder Zeit leistbar sein muss. Das geschieht auf folgendem Weg:

  • Der Steuerkraftüberschuss wird nicht vollständig in die Solidaritätsumlage fließen.
  • Mindestens die Hälfte des Überschusses bleibt bei den Kommunen. Mit diesem Prinzip profitieren die abundanten Kommunen weiterhin von ihrer hohen Steuerkraft.
  • Die Solidaritätsumlage wird nur maximal sieben Jahre lang erhoben. Sie endet im Jahr 2020.
  • Die Höhe der zu leistenden Solidarumlage wird in Abhängigkeit zur Finanzsituation jedes Jahr neu ermittelt. Verschlechtert sich diese (z.B. durch einbrechende Gewerbesteuereinnahmen), dann wird die Solidarumlage im Verhältnis zu den anderen abundanten Kommunen abgesenkt oder aber die betroffene Kommune erhält Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. 

Die Sanierung der Kommunalfinanzen ist schwierig und ein langer Weg – aber sie ist im Interesse aller Kommunen notwendig. Der Stärkungspakt ist daher eine solidarische Lösung: die notleidenden Kommunen müssen ihre Haushalte in Ordnung bringen – die steuerstarken Kommunen müssen (neben dem Land und den Empfängern von Schlüsselzuweisungen) auch einen nennenswerten Beitrag zum Stärkungspakt leisten.

Kommunaler Finanzausgleich

Dank des Gemeindefinanzierungsgesetzes für 2014 stehen den Kommunen im kommenden Jahr Rekordzuweisungen von 9,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie steigen damit gegenüber 2013 um über 720 Millionen Euro, das entspricht einem Plus von 8,35 Prozent. Wie seit dem Wechsel 2010 zu Rot-Grün wird diese Finanzausgleichsmasse nicht zur Konsolidierung des Landeshaushaltes befrachtet.
Das GFG 2014 stützt sich durch eine auch von uns geforderte Aktualisierung der Datengrundlage auf Zahlen aus 2009. Dies führt zu Veränderungen der Gewichtungsfaktoren bei den Bedarfsansätzen. Umverteilungswirkungen bei der Absenkung des Soziallastenansatzes sollen abgemildert werden, indem der Soziallastenansatz in zwei Schritten 2014 (13,85) und 2015 auf dann 12,4 (2013 noch 15,3) gesenkt wird.
Mit der heute vorgelegten Modellrechnung bestätigt sich die Tendenz, dass die kreisangehörigen Kommunen von der Datenaktualisierung überdurchschnittlich profitieren und die kreisfreien und insbesondere strukturschwachen Städte geringere Zuwächse hinnehmen müssen. Im Gegensatz zur abgewählten schwarz-gelben Landesregierung hält Rot-Grün am Kurs fest, die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf Grundlage von aktuellen Daten und nicht nach parteipolitischen Präferenzen vorzunehmen.
Für die Ermittlung des fiktiven Bedarfes über den Schüleransatz wird wie im GFG 2013 nach Halbtags- und Ganztagsschülern differenziert und gewichtet. Die Ganztagsschüler werden neu mit 2,02 und die Halbtagsschüler mit 0,62 gewichtet (bisher: 3,33 und 0,7). Der Gewichtungsfaktor beim Flächenansatz wird auf 0.12 (bisher 0,24) festgesetzt. Beim Zentralitätsansatz sind 0,46 Normeinwohner je sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r am Arbeitsort(bisher 0,65) Berechnungsgrundlage. Bei den fiktiven Hebesätzen kommt es auf der Basis des Bemessungsjahres 2009 lediglich bei der Gewerbesteuer zu einer leichten Erhöhung von 211 auf 212 Punkten.
Ebenso liegen dem GFG 2014 auch die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 zugrunde. Überdurchschnittliche Einwohnerverluste sollen durch den Demografiefaktor des GFG kompensiert werden. Dieser ist bereits seit mehreren Jahren Bestandteil der Gemeindefinanzierungsgesetze.
Im GFG 2014 wird es keine Umsetzung von Empfehlungen des FiFo-Gutachtens zur Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs geben. Aufgrund sehr gegensätzlicher Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände und eines zu kurzen Zeitraums waren Entscheidungen zu den FiFo-Empfehlungen nicht mehr rechtzeitig für eine Umsetzung im GFG 2014 möglich. Eine Umsetzung der FiFo-Empfehlungen wird es somit erst mit dem GFG 2015 geben können.
Die Gesetzentwürfe werden nun Ende September in den Landtag eingebracht, die Verabschiedung soll bis Dezember erfolgen.
Bei Rückfragen stehe ich euch gerne zur Verfügung, ebenso wie Rainer Lagemann, unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik (Telefon 0211-8842561, rainer.lagemann@landtag.nrw.de<wbr />).

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