Finanzierung Bildungs- und Teilhabepaket sowie Schulsozialarbeit (SGB II)

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
vor einigen Wochen hatten wir Euch über die politischen Initiativen des Landes zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit die im Zuge des Bildungs- und Teilhabepaketes aus Mitteln des Bundes finanziert wird, informiert. (Vgl. Newsletter vom 24. April 2013 sowie Kommunalrundbrief vom 21. Juni 2013, dem auch eine Musteranfrage an Rat bzw. Ausschuss beigefügt war.)
Mit diesem Info wollen wir Euch über den derzeit aktuellen Stand der Entwicklungen bei der Finanzierung Schulsozialarbeit wie auch beim Bildungs- und Teilhabepaket unterrichten.

Wie weiter mit der Finanzierung der Schulsozialarbeit?

Bezüglich der Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit hatten einige Länder, darunter NRW, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der die Bundesregierung dazu auffordert, über den 31.12.2013 hinaus Mittel für die SGB II-finanzierte Schulsozialarbeit bereitzustellen. Der Bundesrat hatte am 3. Mai diesen Gesetzentwurf beschlossen: http://www.bundesrat.de/cln_350/SharedDocs/Drucksachen/2013/0301-400/319-13_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/319-13(B).pdf Nach dem Beschluss des Bundesrates lehnte die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrates in ihrer Stellungnahme ab. Nach der ersten Beratung im Bundestag am 13.06.2013 wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Die Beratung ist dort bis heute allerdings nicht abgeschlossen. So wird in dieser Legislaturperiode des Bundestages voraussichtlich wohl keine Regelung mehr getroffen werden, die eine Weiterfinanzierung über den Bund vorsieht.
Die Forderung nach einer Bundesbeteiligung über 2013 hinaus bleibt daher weiterhin aktuell – und hiermit verbunden die Forderung nach der Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern.

Übertragbarkeit der Mittel für Schulsozialarbeit auf kommende Haushaltsjahre:

Unabhängig von politischen Entscheidungen auf Bundesebene über die weitere Förderung der Schulsozialarbeit durch den Bund besteht natürlich die Möglichkeit, die Schulsozialarbeit auch im nächsten Jahr aus den hierfür bereitgestellten Mitteln des Bundes zu finanzieren, die von den Kommunen und Kreise für diesen Zweck noch nicht ausgegeben worden sind. Der Bund hat den Kommunen seit 2011 jährlich 400 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit und das außerschulische (Hort)Mittagessen gezahlt, für NRW allein rund 87 Millionen Euro pro Jahr.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) hat schon in seinem Bericht vom 27.12.2011 (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV15-1112.pdf?von=1&bis=0) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nicht verausgabten Mittel über einen begrenzten Zeitraum hinaus von den Kommunen zweckentsprechend verwendet können. Im Erlass vom 15.03.2012 zur „Übertragung von nicht verausgabten Haushaltsmitteln“ hebt das MAIS hierauf nochmals ab:
„Soweit die Ihnen danach für das Bildungs- und Teilhabepaket zustehenden Mittel in einem Haushaltsjahr nicht vollständig verausgabt worden sind, ist eine Übertragung von nicht verbrauchten Mitteln auf das Folgejahr unter Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung zulässig. Auf die im Rahmen der bevorstehenden Revision vorzunehmende Prüfung der Höhe der Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket wird jedoch hingewiesen.“
(Dieser Erlass des MAIS hängt als pdf-Datei an. Er nimmt Bezug auf den Erlass vom 07.07.2011, der unter folgendem Link zu finden ist: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/Erlass_Juli_2011.pdf)
Die Rückmeldungen, die uns aus den Kommunen hierzu erreicht haben, sind recht unterschiedlich. Während einige Kommunen bereits signalisiert haben, auch in 2014 die Schulsozialarbeit aus den noch nicht verausgabten Mitteln der Vorjahre weiter finanzieren zu wollen, überwiegt bei anderen die Skepsis. Diese begründen ihre Haltung oft auch mit dem Hinweis auf die Revision bei den BuT-Zahlungen des Bundes und die damit verbundene Forderung des Bundes, bisher nicht verausgabte Mittel mit den Zahlungen für 2013 und 2014 zu verrechnen.
Vgl. zur Begründung der Weiterfinanzierung z.B. Berichtsvorlage aus Münster: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi//vo0050.php?__kvonr=2004035925&voselect=8856 oder Mitteilung der Verwaltung aus Bochum: http://bochum.ris.openruhr.de/anhang/51c3ab41ed392629fc6b84a6.pdf)
WICHTIG: In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit nicht der Revision unterliegt, so wie sie für das Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen ist. Hierauf weist auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seinem Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages (Drs. 17(4-1)14) vom 19.11.2012, auf Seite 9 ausdrücklich hin. Dort heißt es:
„Das Ausgleichsvolumen des Bundes gegenüber den Kommunen beträgt in den Jahren 2011 bis 2013 voraussichtlich rd. 1,3 Mrd Euro jährlich. Darin enthalten sind befristet bis 2013 nicht zweckgebundene Mittel in Höhe von jeweils 400 Mio Euro, für NRW sind dies rd. 87 Mio Euro jährlich. Hiermit war die politische Absicht verbunden, dass Länder und Kommunen den Betrag für das außerschulische Hortmittagessen von Schülerinnen und Schüler und/oder Schulsozialarbeit einsetzen. Diese Leistungen sind jedoch kein Bestandteil des Bildungspakets und unterliegen dementsprechend nicht der Revision.“

Neue Festsetzung der Bundesbeteiligung am Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Bei der Revision ist überprüft worden, was die Kommunen und Kreise von den Mitteln, die sie für das Bildungs- und Teilhabepaket vom Bund erhalten haben, auch tatsächlich für den Zweck verausgabt haben, um dann die Bundesleistung entsprechend anzupassen.
Tatsächlich sind in 2012 bundesweit nur 60 Prozent (in NRW 63 Prozent der Mittel) vor Ort zweckentsprechend verausgabt worden. Auch ein Großteil der Mittel für das BuT und für die Schulsozialarbeit, die der Bund in 2011 gewährt hat, wurden für diese Zwecke verausgabt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt nun, seine Leistung 2014 entsprechend abzusenken und hat hierzu eine „Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013“ auf den Weg gebracht. Hierin wird die Höhe der Bundesmittle für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in den Jahren 2013 und 2014 neu festgelegt. Demnach sollen die Kommunen nicht mehr, wie bisher, einen Aufschlag von 5,4 Prozent auf die KdU-Leistungen zur Finanzierung des BuT, sondern z.T. deutlich abgesenkte Beträge entsprechend der bislang verausgabten Mittel in den Ländern erhalten. Für NRW bedeutet dies, dass die Kommunen und Kreise in NRW nur noch einen Aufschlag von 3,4 Prozent erhalten (Durchschnitt der Länder 3,3 Prozent).
Das BMAS verweist auf die Mitteilungen der Länder. Hieraus sei zu entnehmen, dass im Jahr 2012 insgesamt rund 433 Millionen Euro für Bildungs- und Teilhabeleistungen verausgabt worden seien. Dies entspreche Gesamtausgaben der Kommunen für das BuT von 3,3 Prozent an den KdU-Mitteln. Dies sei aber länderbezogen unterschiedlich.
Auch in NRW sind tatsächlich nur 63 Prozent der Mittel zweckentsprechend verwendet worden. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Kommunen und Kreise, die die Bundesgelder auch vollständig für die Leistungen nach dem BuT verwendet oder sogar das Soll übererfüllt haben. Leider erhalten auch diese Gebietskörperschaften nun weniger Bundesmittel für die Kinder und Jugendlichen, die die Leistungen für Bildung und Teilhabe dringend benötigen. Link zur Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 – Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013 (BR Drs. 432/13), dort insbesondere die Seiten 7-8: Rückwirkend zum 1. Januar 2013 werden für das Jahr 2013 sowie für das Jahr 2014 die folgenden länderspezifischen Werte abgeleitet:
3,7 Prozentpunkte für Baden-Württemberg
3,0 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern
1,9 Prozentpunkte für Berlin
2,7 Prozentpunkte für Brandenburg
5,9 Prozentpunkte für die Freie Hansestadt Bremen
5,5 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg
3,2 Prozentpunkte für Hessen
2,9 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern
3,7 Prozentpunkte für Niedersachsen
3,4 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen
3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz
3,6 Prozentpunkte für das Saarland
3,0 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen
2,3 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt
3,4 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein
3,7 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.

Verrechnung der nicht verausgabten Mittel auf die Bundeszuschüsse?

Die Länder wenden sich gegen die Absicht des BMAS, die in 2012 nicht verausgabten Mittel mit den Auszahlungen für 2013 zu verrechnen. In ihrer Begründung weisen die Länder darauf hin, dass das SGB II (§ 46 Absatz 7 Satz 3 SGB II) vorsieht, nur eine Anrechnung für das jeweils laufende Jahr vorzunehmen und nicht rückwirkend mit den verausgabten Mitteln des Vorjahres. Deshalb haben die Länder in der Bundesratssitzung vom 05.07.2013 der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013 (Bundesratsdrucksache 432/13) nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Paragraphen, die eine rückwirkende Verrechnung vorsehen (§ 1 Absatz 2 und § 2), gestrichen werden. http://www.bundesrat.de/cln_340/SharedDocs/Drucksachen/2013/0401-500/432-13_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/432-13(B).pdf Die Bundesregierung hatte ihre Position bei der Beratung im Bundesrat zwar aufrechterhalten, dennoch wird das BMAS gehalten sein, die Verordnung entsprechend dem Beschluss des Bundesrates zu verändern. Ansonsten könnte die Verordnung des BMAS nicht umgesetzt werden und die bestehende Finanzierungsregelung bliebe in Kraft. Hier bleibt also die weitere Reaktion des Bundes abzuwarten.
Mit grünen Grüßen und den besten Wünschen für den Sommer
Manuela Grochowiak-Schmieding

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