Krankenhausplan 2015

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
der neue Krankenhausplan NRW 2015 ist am 23. Juli 2013 in Kraft getreten. Er stellt die Grundlage dar für die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen enthält der neue Plan auch neue Rahmenvorgaben.
Weiterhin besteht die Einteilung des Landes in 16 Versorgungsgebiete. In der Grundversorgung in höchstens 20 km Entfernung sollten Abteilungen für Chirurgie und Innere Medizin erreichbar sein. In größerer Entfernung dürfen speziellere Angebote wie neurologische, gynäkologische und neurochirurgische Abteilungen liegen. Zusätzlich muss es Krankenhäuser geben, die nahezu alle Versorgungsangebote vorhalten, die sog. Maximalversorger.
Mehr hierzu unter http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2013/pm20130723a/index.php In NRW besteht der Krankenhausplan aus zwei Teilen, den Rahmenvorgaben und den Planungskonzepten (§§ 13, 14 KHGG). In den Rahmenvorgaben finden sich die Planungsgrundsätze sowie die sog. qualitativen und quantitativen Eckwerte.

Rahmenplanung

Die Rahmenplanung beinhaltet eine Festlegung von Kriterien und Parametern für eine ortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und qualitätsorientierte Versorgungsstruktur. Im Krankenhausplan 2015 erhalten qualitative Vorgaben eine größere Bedeutung als bisher.
Aussagen zu den Planbettenzahlen pro Krankenhaus finden sich im Rahmenplan nicht. Der geplante Bettenab- bzw. -aufbau ist nur für Gebiete und nicht krankenhausscharf festgelegt worden. Festlegungen für einzelne Krankenhäuser enthält der Plan somit nicht. Für die regionale Planung sind Krankenhausträger, Krankenkassen und Bezirksregierungen zuständig.

Planungskonzepte

Auf der Grundlage der Rahmenvorgaben können die Verhandlungspartner, die aus den Krankenhausträgern und den Landesverbänden der Krankenkassen unter Beteiligung regional betroffener Organisationen wie insbesondere den Kommunen und den Mitbewerbern bestehen, Planungskonzepte entwickeln. Diese sollen bedarfsgerechte Vorschläge enthalten, um die Strukturen in den Krankenhäusern und Regionen auf- oder abzubauen bzw. anzupassen.
Im Krankenhausrahmenplan wird für NRW insgesamt ein sinkender Bedarf von rund 124.000 Betten im Jahr 2010 auf etwa 114.000 Betten und Behandlungsplätze im Jahr 2015 prognostiziert. Neben dem Bereich der Altersmedizin (Geriatrie) werden aufgrund des gestiegenen Bedarfs auch in der Erwachsenen-, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Neurologie die Kapazitäten erhöht. In anderen medizinischen Bereichen wie etwa der Augenheilkunde, bei Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten oder der Strahlentherapie ist vorrangig wegen zunehmender ambulanter Behandlungsmöglichkeiten ein Abbau von Kapazitäten möglich, ohne die Qualität der Versorgung einzuschränken.
Link zum Landeskrankenhausplan 2015: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/mgepa

Grundsätzliche Bedeutung der Rahmenplanung

(aus: Einführung in die Krankenhausplanung, MGEPA 13.02.2013)
Die Rahmenplanung beinhaltet eine Festlegung von Kriterien und Parametern für eine ortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und qualitätsorientierte Versorgungsstruktur, wenn das Land grundsätzlich seine Steuerungsfunktion behalten will.
Zur Wahrnehmung seiner Letztverantwortung erteilt das Land dem freien Spiel der Kräfte im Rahmen von Entgeltrechtverhandlungen grundsätzlich eine Absage. So dürfen Leistungsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen den Versorgungsauftrag weder definieren noch abändern. Der Versorgungsauftrag des einzelnen Krankenhauses muss deshalb krankenhausplanerisch rechtssicher umschrieben sein. Allerdings darf dies nicht so detailliert geschehen, dass eine Detailplanung „durch die Hintertür“ wieder eingeführt wird. Somit erfolgt die planerische Steuerung über die definierten Strukturvorgaben. Die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 13 Abs. 1 Satz 1 KHGG NRW werden mit Kriterien unterlegt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten.
Werden in den Rahmenvorgaben Leitlinien von Fachgesellschaften aufgeführt, so ist damit eine Zielvorgabe verbunden, die anzustreben ist, für die aber auch die Abweichungen erfolgen können in begründeten Fällen, insbesondere bei Gefährdung der flächendeckenden Versorgung gegeben ist. Dies bedeutet, dass die in Leitlinien gemachten Vorgaben möglichst zeitnah und umfassend umgesetzt werden sollen. Ist dies nicht machbar und bestehen hierzu guten Gründen darf die fehlendes Umsetzung nicht zum Nachteil der Krankenhäusern führen.

Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Gesundheitsausschuss hatte seinerseits im Rahmen der Ausschussberatung am 08. Mai eine von GRÜNEN und SPD getragene Stellungnahme zum Krankenhausplans 2015 verabschiedet. Hierin wird deutlich gemacht, dass die Sicherung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung ein hochrangiges Ziel ist. Deshalb müsse auch dort das Angebot an Intensivmedizin gesichert bleiben, wo die Bettenzahl die Mindestzahl unterschreitet insbesondere dann, wenn ansonsten eine flächendeckende Versorgung nicht sicherzustellen ist. Begrüßt wird die klare Darstellung im Plan, dass eine Krankenhausversorgung flächendeckend im Land sichergestellt wird. Insbesondere die Entfernung des nächsten erreichbaren Krankenhauses von unter 20 Kilometer stellt für die Menschen im Lande einen wichtigen Sicherheitsfaktor dar.
Begrüßt wird auch die für die Versorgung alter Menschen im Rahmenplan dargestellte Zusammenarbeit im geriatrischen Versorgungsverbund von Fachabteilungen wie Innere Medizin, Neurologie, Urologie, Gynäkologie sowie die Kooperation mit dem ambulanten Sektor. Darüber hinaus wird in der Stellungnahme u.a. empfohlen,

  • eine gemeinsame Planung von stationärer Krankenhausversorgung und ambulanter Versorgung durch niedergelassenen Ärzte weiter zu entwickeln und auch neue gemeinsame Versorgungsformen zu fördern;
  • eine regionale Vernetzung zu befördern, um damit besser die Gesundheitsversorgung auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausrichten zu können;
  • insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine wohnortnahe Versorgung zu schaffen und hierzu auch die Kooperation zwischen den Einrichtungen zu verbessern;
  • zur Deckung des Versorgungsbedarfs in der Psychiatrie auch außerstationäre Versorgungskonzepte zu entwickeln, weiter auszubauen und hierzu bestehende Konzepte“ wie „Home Treatment“ zu befördern;
  • dafür zu sorgen, dass sich die Krankenhäuser stärker interkulturell öffnen;
  • vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrganges vorübergehend eine Erhöhung der Ausbildungsplatzzahl zu ermöglichen;
  • bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Krankenhausplans insbesondere bei der Umsetzung der Bettenreduzierung die regionale Bedarfslage und die zu erwartende demografische Entwicklung zu berücksichtigen.

In der Anlage ist die Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Krankenhausplan 2015 (beschlossen in der Sitzung des AGS am 08.05.2013 mit den Stimmen von SPD und Bündnis90/Die GRÜNEN) als Datei beigefügt.
Mit grünen Grüßen
Arif Ünal

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