Umwelt-, Verbraucher- und Anti-Atompolitik

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
Rot-Grün hat seine Versprechen erfüllt und sowohl die rechtlichen als auch die sicherheitsrelevanten Möglichkeiten des Landes zur Schließung der UAA Gronau sorgfältig geprüft. Trotz fehlender rechtlicher Möglichkeiten auf Landesebene, so das Ergebnis des nun vorliegenden Gutachtens im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums, gilt weiterhin unser Koalitionsvertrag für die 16. Wahlperiode: „Zum Atomausstieg gehört jedoch auch ein vollständiger und endgültiger Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette. Darum werden wir darauf drängen, dass die Bundesregierung den von NRW initiierten Bundesratsbeschluss vom Juni 2011 zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs umsetzt. Wir wollen die Urananreicherung in Gronau rechtssicher beenden. Zudem werden wir die Bundesregierung dazu auffordern, sich für einen europaweiten Atomausstieg einzusetzen.“ Die Position der Bundesregierung, die die Anlage unter anderem aus dem Grund der „Sicherung der Technik“ der Urananreicherung weiter betreiben will, lehnen wir GRÜNE ebenso ab wie das offene Bekenntnis zum Weiterbetrieb der Urananreicherungslage von CDU und FDP in NRW.
Dieses und viele weitere Themen findet Ihr in diesem Newsletter. Mein Team und ich wünschen Euch viel Spaß beim Lesen sowie
sonnige Ferien
Hans Christian Markert, MdL

Plenardebatte zur Schließung der Urananreicherungsanlage in Gronau

Die Debatte über einen entsprechenden Antrag der Fraktion der Piraten betraf die rechtlichen Möglichkeiten der Landesregierung, ihre bisherigen Aktivitäten und ihr Ziel: Die Änderung des Atomgesetzes zur endgültigen Beendigung der Urananreicherung. Zwar haben beide Überprüfungen keine gravierenden Sicherheitsmängel ergeben, die eine unmittelbare Stilllegung durch die Atomaufsicht in NRW im Sinne von § 7 des Atomgesetzes nach sich ziehen könnten. Jedoch fordern wir sehr wohl die Bundesregierung nach wie vor dazu auf, den auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung getroffenen Bundesratsbeschluss vom Juni 2011 unverzüglich umzusetzen, die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für die Schließung von Gronau zu schaffen sowie die vertragsrechtlichen Grundlagen der Genehmigung der Anlage offen und transparent darzulegen. Meine Rede zu dieser Debatte findet Ihr im Anhang.  

Abfallwirtschaftsplan: Grüne wollen flächendeckend vergleichbare Abfallgebühren im Land

Das Ziel des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, den Abfallwirtschaftsplan (AWP) neu zu regeln, bewegt die Entsorgungsbranche. Im Koalitionsvertrag hat Rot-Grün beschlossen, den noch aus schwarz-gelben Regierungstagen stammenden Abfallwirtschaftsplan zu ändern und die verbindlichen Zuweisungen in den ehemaligen Abfallwirtschaftsplänen der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf auf den nun landesweit gültigen AWP zu übertragen. Mit einem Schreiben an die Anlagenbetreiber und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hat das Umweltministerium dieses Ziel vor einigen Wochen wieder auf die politische Tagesordnung gehoben. Das Ziel heißt: Wir wollen flächendeckend vergleichbare Gebühren bei gleichzeitig hohen sozialen und ökologischen Standards.
Ein Artikel zu diesem Thema aus der Fachzeitschrift EUWID befindet sich als PDF im Anhang dieser E-Mail oder ist online abrufbar unter www.euwid-recycling.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/nrw-gruene-wir-wollen-flaechendeckend-vergleichbare-abfallgebuehren-im-land.html

Flughafen und Stadt Düsseldorf müssen besser über PFT-Belastung aufklären

Im Norden der Stadt Düsseldorf sind massiv überschrittene Ziel- und Leitwerte der Trinkwasserkommission für Frischwasser und eine enorme Ausdehnung der PFT-Fahne nachgewiesen worden. Wir fordern eine transparente und umfassende Aufklärung der Ursachen für die hohe PFT-Belastung. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen zum Schutz ihrer Gesundheit mehr Informationen. Dieser Verpflichtung sollte die Stadt Düsseldorf gründlicher als bisher nachkommen. Wir erwarten außerdem ein deutlich stärkeres Engagement des Flughafens Düsseldorf. Ein Stopp der mit Grundwasser betriebenen Gartenbewässerung in Teilen des Düsseldorfer Nordens ist eine für die Betroffenen schmerzhafte, aber richtige Sofortmaßnahme. Notwendig ist nun vor allem ein zügiges, umfassendes Sanierungskonzept.“

Neue EU-Spielzeugrichtlinie wird umgesetzt

Am 20. Juli 2009 ist die neue EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EC in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Anforderungen ab dem 20. Juli 2011 anwenden. Es gibt einige Verbesserungen in der Richtlinie, so sind schärfere Kontrollpflichten für Hersteller und Importeure vorgesehen, der Einsatz von 55 allergenen Duftstoffen verboten und 11 weitere Duftstoffe kennzeichnungsplichtig. Künftig sind keine festen Verbindungen mehr mit Lebensmitteln erlaubt, um ein Verschlucken zu verhindern und für einzelne Spielzeugkategorien künftig gut lesbare Warnhinweise vorgeschrieben worden.
Aber es gibt auch deutliche Verschlechterungen im chemischen Teil der Richtlinie, so sind die Aufnahmemengen für einzelne Schwermetalle z.B. Antimon, Arsen, Barium, Blei, und Quecksilber erhöht worden. Durch eine von Deutschland eingereichte Klage gegen die EU-Kommission konnte zumindest im vorläufigen Rechtsschutzverfahren festgestellt werden, dass Deutschland seine über dem neuen EU-Standard liegenden nationalen Grenzwerte für Antimon, Arsen, Quecksilber, Barium und Blei in Spielzeug auch über den von der EU-Kommission festgesetzten Stichtag 21. Juli 2013 weiterhin anwenden dürfe. Die Verschlechterung des Gesundheitsschutzniveaus durch die neuen zulässigen Aufnahmemengen ist nicht hinnehmbar. Bei einigen Schwermetallen, z.B. bei Arsen und Blei ist schon die Aufnahme über die Nahrung bei Kindern im kritischen Bereich.

Ergebnisse unseres Fachgesprächs zur Innenraumlufthygiene

Neben Wasser ist Luft eines der wichtigsten Elemente. Mehr als 10 Kilogramm Luft atmen wir täglich ein – und halten uns durchschnittlich fast 90 Prozent in Innenräumen auf. Umso wichtiger ist es daher, dass wir für ein gesundes Raumklima sorgen und das nicht erst durch aufwändige Sanierungen, sondern möglichst eine konsequente präventive Herangehensweise haben – ganz im Sinne Grüner Politik. Und dies gilt zu Hause ebenso wie am Arbeitsplatz und allen anderen Räumen. Dies war das Thema unseres Fachgespräches am 28.06.2013 im Landtag NRW. Die Ergebnisse möchte ich kurz vorstellen.
In vielen Baustoffen und Alltagsprodukten sind Schadstoffe enthalten, für die es keine festen Grenzwerte gibt, teilweise fehlen die wissenschaftlichen Nachweise für deren Einflüsse auf den menschlichen Körper. Andere „prominente“ Schadstoffe wie Asbest oder PCB sind mittlerweile ein Begriff – und verboten. Aber diese wurden eben vorher auch flächendeckend eingesetzt.  Um nicht immer nur der Entwicklung hinterher zu laufen, verfolgen wir als Grüne einen präventiven Ansatz und wollen gefährliche bzw. potentiell gefährliche Stoffe erst gar nicht in den Verkehr bzw. in die Räume bringen.
Der Rechtsrahmen ist ebenso unübersichtlich wie komplex, zahllose Verordnungen, Richtlinien und Zuständigkeiten erschweren den Handlungsansatz, und oft existieren keine oder nur rudimentäre EU- bzw. Nationalvorgaben. Ziel muss es hier sein, bereits vor der eigentlichen Zulassung von Produkten anzusetzen. Auf Landesebene ist ein Ansatz die Übernahme von Richtwerten als anerkannte Regeln der Technik, um so eine Verbindlichkeit herzustellen.
Öffentlichen wie privaten Bauherren stehen oft nicht die notwendigen – weil auch sich schnell ändernden – Grundlagen für eine objektive Entscheidung für oder gegen einen Baustoff zur Verfügung. Ein deutschlandweit einmaliges best pratice Beispiel bildet hier das Sentinel Haus, welches über Jahre eine umfassende und ständig aktuelle Datenbank über alle zurzeit im Umlauf befindlichen Baustoffe und eine Bewertung derer vorhält. Eine professionelle Baubegleitung bei großen Projekten ist daher, ebenso wie ein Bauleiter bei Privaten, eine gute Investition. Und gesundes Bauen – so zeigt es die Praxis – ist mit minimalen Mehrkosten von rund ein bis zwei Prozent verbunden. Dafür spart man langfristig nicht nur Baufolgekosten, sondern auch oft den Gang zum Arzt.
Für ein behagliches Raumklima sind eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent und eine Raumtemperatur zwischen 19 und 22 Grad in der kalten Jahreszeit ein guter Orientierungswert. Zunehmend geschlossene, weil gut gedämmte Gebäude bieten zwar Energieeinsparpotenziale, aber sorgen auch dafür, dass der Luftaustausch immer geringer wird. Damit nimmt die Gefahr der Schadstoffkonzentration zu und gleichzeitig die Ansprüche an komplexe und wartungsintensive Lüftungsanlagen. Bei der Auswahl von Materialien sollte man auf fachkundige Unterstützung zurückgreifen. Die gängigen Siegel helfen leider in der Frage oft nicht weiter, da zwischenzeitlich eine Vielzahl von Siegeln den Verbraucher/innen eine scheinbare Qualität und Sicherheit suggeriert, die jedoch nur durch Fachwissen vermittelt werden kann.
Auf politischer Seite werden wir uns als Grüne für verbindliche und strenge Grenzwerte einsetzen und vor allem auch das Thema weiter konsequent voranbringen und publik machen, denn oftmals herrscht – bei Entscheidern wie bei Verbrauchern – leider eine Ahnungslosigkeit bei dem Thema vor.
Eine Dokumentation des Fachgespräches kann bei meinem Büroleiter (Robert.Zion@landtag.nrw.de) angefordert werde. Zudem werden wir nach der Sommerpause mit einem Flyer informieren und entsprechende Handlungsempfehlungen in einem Kommunalinfo an alle Aktiven vor Ort weitergeben.