Wissenschafts- und Forschungspolitik Juli 2013

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Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
kurz vor der Sommerpause möchte ich gerne wieder über Neuigkeiten aus der Wissenschaftspolitik informieren.
Ganz aktuell haben wir den zweiten Monitoringbericht zum Vorbereitungsstand auf den doppelten Abiturjahrgang an den Hochschulen vorliegen. Das wichtigste Ergebnis ist, dass für alle erwarteten 123.000 Studienanfängerinnen und –anfänger an den Hochschulen in NRW ein Studienplatz zur Verfügung steht – wenn auch nicht immer im Wunschfach oder am Wunschort. Die Hochschulen haben in einem riesigen Kraftakt alle notwendigen Vorbereitungen getroffen und nutzen die Zeit bis zum Beginn des Wintersemesters, um dort nachzusteuern, wo noch Engpässe bestehen.
Bei der Weiterentwicklung des Hochschulzukunftsgesetzes hat das Werkstattgespräch des Wissenschaftsministeriums mit allen Hochschulakteuren und Statusgruppen noch einmal wesentliche Anregungen und Impulse für das weitere Verfahren gebracht. Derzeit ist der Referentenentwurf in der Erarbeitung, den das Wissenschaftsministerium Ende 2013 dem Landtag vorlegen wird.
Eine gute Nachricht für den Hochschulbau erreichte uns jetzt auch aus Berlin: die Entflechtungsmittel sind bis 2019 gesichert, so dass NRW weiterhin jährlich 107 Mio. Euro für die Modernisierung und Sanierung der Hochschulen erhält.
Mehr zu diesen und anderen Themen im Folgenden.
Einen schönen Sommer und mit vielen sonnigen Tagen
Beste Grüße
Ruth Seidl
Wissenschaftspolitische Sprecherin
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW

Zweiter Monitoringbericht zum doppelten Abiturjahrgang

Am 17. Juli wurden die neuen Ergebnisse des zweiten Monitoringberichts des Wissenschaftsministeriums zum doppelten Abiturjahrgang veröffentlicht.
Wir befinden uns nun auf der Zielgeraden für die Aufnahme des doppelten Abiturjahrgangs, für den wir ungefähr 123.000 Studienanfängerinnen und –anfänger an den Hochschulen in NRW erwarten. Wie das Monitoring zeigt, wird rein rechnerisch für alle ein Studienplatz zur Verfügung stehen.
Die Hochschulen haben in einem riesigen Kraftakt die notwendigen Vorbereitungen getroffen und nutzen die Zeit bis zum Beginn des Wintersemesters, um dort nachzusteuern, wo noch Engpässe bestehen.
Und die Bilanz kann sich sehen lassen:
Mehr als 4.000 Personen zusätzlich in Lehre, Studienberatung und Studierendenservice, rund 125.000 m2 Fläche zusätzlich für die Lehre seit Mai 2012 und etwa 50.000 mit staatlichen Mitteln finanzierte Wohnheimplätze.
Alleine für den doppelten Abiturjahrgang steht den Hochschulen in NRW in diesem Jahr mehr als 1 Mrd. Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.
Die Informationen des Wissenschaftsministeriums können hier abgerufen werden.

Weiterentwicklung des Hochschulzukunftsgesetzes

Am 13. Juni fand das Werkstattgespräch des Wissenschaftsministeriums zur anstehenden Novelle des Hochschulgesetzes statt. Mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus allen Statusgruppen und Gremien der Hochschulen wurde der aktuelle Zwischenstand der Eckpunkte ausgetauscht.
Breite Zustimmung gibt es für den Vorschlag, zur strategischen Landesplanung für unsere große NRW-Hochschullandschaft regelmäßig einen Landeshochschulentwicklungsplan aufzustellen, der dann vom Parlament beschlossen wird. Hier sollen die groben Eckpunkte der Wissenschaftspolitik wie beispielsweise die Fächervielfalt an unseren Hochschulen, das Verhältnis Studierende an Fachhochschulen und Universitäten oder der Anteil dualer Studienangebote definiert werden. Uns kommt es darauf an, auch als Parlament wieder mehr Verantwortung für die dichteste Hochschullandschaft Europas mit 69 Hochschulen zu übernehmen. Dabei geht es keineswegs um die ehemalige Detailsteuerung und ein Zurück zur Fachaufsicht durch das Ministerium. Insbesondere die Kanzlerinnen und Kanzler haben die Befürchtung, dass die vom Ministerium vorgeschlagenen Rahmenvorgaben in diese Richtung weisen könnten. Hierzu werden derzeit auch Alternativen diskutiert. Dazu gehört u.a ein integriertes standardisiertes Berichtswesen zur Bündelung der wichtigsten statistischen Daten und hochschulpolitischen Indikatoren.
Ein zentrales Element des neuen Hochschulgesetzes wird die Stärkung des Senates sein. Zur Mitwirkung bei der Wahl der Hochschulleitung soll ein gemeinsames Wahlgremium mit paritätischer Besetzung von Senat und Hochschulrat eingerichtet werden.
Darüber hinaus sind zwei Modelle für mehr Partizipation in der Diskussion:
Die Gruppenparität würde als Mindeststandard im Gesetz festgelegt, aber die Hochschulen könnten abweichend alternative Vorschläge für eine qualifizierte Mitbestimmung erarbeiten. In der zweiten Variante würden Studierende die Hälfte der Stimmen in der neu einzurichtenden Senatskommission für Lehre und Studium erhalten. Möglicherweise lassen sich beide Modelle miteinander kombinieren.
Im Werkstattgespräch gab es zudem breite Zustimmung zu einer Frauenquote nach dem Kaskadenmodell und Hinweise aus der Praxis, wie dieses in den Fachbereichen umgesetzt werden könnte.
Im neuen Hochschulgesetz wollen wir auch die gesellschaftliche und ethische Verantwortung der Hochschulen mit einer Ausrichtung auf eine friedliche und nachhaltige Welt stärker betonen. Dies wurde beim Werkstattgespräch auch ausdrücklich von der Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Prof. Dr. Ursula Gather, begrüßt.
Diese und weitere Anregungen sollen im Referentenentwurf berücksichtigt werden, den das Wissenschaftsministerium derzeit erarbeitet und Ende 2013 dem Landtag vorlegen wird.
Die Rede von Ministerin Svenja Schulze beim Werkstattgespräch und weitere Informationen zur Novelle des Hochschulgesetzes gibt es hier.

Anhörung zur Medizinerausbildung in Ostwestfalen-Lippe

Am 17. April fand im Wissenschaftsausschuss die zweite von der CDU beantragte Anhörung zum Thema „Medizinische Fakultät OWL“ statt. Im Ergebnis hat diese Anhörung überdeutlich gezeigt, dass eine eigenständige medizinische Fakultät in Ostwestfalen-Lippe sowohl bei den Krankenhäusern der Region als auch bei der Universität Bielefeld aktuell nicht mehr zur Diskussion steht. Die Beteiligten sind sich bewusst, dass der Aufbau einer eigenständigen Fakultät zu teuer ist und ihre Errichtung zu lange dauern würde, um die aktuell anstehenden Probleme (Ärztemangel in ländlichen Gebieten) zu lösen.
Auch der Wissenschaftsrat hatte kritisch angeführt, dass der Mehrwert einer neunten medizinischen Fakultät in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund von Investitionen in der angestrebten Größenordnung nicht zu rechtfertigen sei. Der Bau einer Medizinischen Fakultät hätte bis zu 150 Mio. Euro gekostet und die jährlichen Betriebskosten hätten bei bis zu 100 Mio. Euro gelegen.
Vor diesem Hintergrund haben die Sachverständigen mehrheitlich empfohlen, das Kooperationsmodell zwischen der Universität Bielefeld und der Universität Bochum als eine schneller aufzubauende und günstigere Lösung zum jetzigen Zeitpunkt zu bevorzugen. Darüber hinaus wurde noch einmal von verschiedenen Expertinnen und Experten darauf hingewiesen, dass die klinische Forschung durch die Kooperation deutlich gestärkt werden kann und die Verzahnung mit den Gesundheitswissenschaften gewinnbringend für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten sei.
Zur Behebung des Fachkräftemangels hat Rot-Grün die Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin im Rahmen des Hochschulpaktes für fünf Studienjahre um zehn Prozent erhöht und ermöglicht damit zusätzlichen rund 1.000 jungen Menschen einen Medizinstudienplatz. Zudem haben wir uns darauf verständigt, Ostwestfalen-Lippe zur Modellregion für die praktische Medizinerausbildung zu machen und dabei die Strukturen und Erfahrungen des Bochumer Modells mit kooperierenden Kliniken zu nutzen. Für den Aufbau des Kooperationsmodells wurden im Haushalt 2013 in einem ersten Schritt 0,8 Mio. Euro bereitgestellt. Hier das Protokoll der Anhörung

Gute Nachricht für den Hochschulbau: Entflechtungsmittel bis 2019 gesichert

Bei den langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gab es bis zuletzt die Befürchtung, dass eine Fortschreibung der Entflechtungsmittel nur bis 2014 gesichert sei. Seit der Föderalismusreform 2006 hatte der Bund den Ländern für die ehemaligen Gemeinschaftsaufgaben in den Bereichen Verkehr, sozialer Wohnungsbau und den Hochschulbau jährlich Mittel in Höhe von 2,6 Mrd. Euro bereitgestellt.
Jetzt erreichte uns aus Berlin aber die gute Nachricht, dass der Bund die Hochschulbaumittel in Höhe von 695,3 Mio. Euro jährlich bis einschließlich 2019 an die Länder überweisen wird. Für die NRW-Hochschulen steht dabei ein Betrag von 107 Mio. Euro jährlich bereit, der vom Land per Gesetz zweckgebunden für die Sanierung und Modernisierung der Hochschulgebäude gezahlt wird.

Empfehlungen des Wissenschaftsrates „Perspektiven des Wissenschaftssystems“

Die am 15. Juli beschlossenen Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den „Perspektiven des Wissenschaftssystems“ bringen die zukünftigen Herausforderungen, vor denen unsere Hochschulen stehen, treffend auf den Punkt: eine Anhebung der Grundfinanzierung der Hochschulen, nachhaltige Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie die Verbesserung der Studien- und Lehrbedingungen. Sehr sinnvoll ist der Vorschlag, alle Bund-Länder-Finanzierungen im Wissenschaftsbereich in einem „Zukunftspakt“ zu bündeln und besser aufeinander abzustimmen. Dabei muss gelten, dass eine zielgerichtete Förderung in der Breite und für alle Hochschularten erfolgt, statt nur Leuchtturmprojekte zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich, dass nicht nur die Universitäten, sondern auch die Fachhochschulen in den Blick genommen werden.
Der Wissenschaftsrat schlägt u.a. vor, wie auch herausragende Schwerpunkte an den Hochschulen jenseits der Exzellenzinitiative unterstützt werden können unter Berücksichtigung fächerübergreifender Ansätze. Wir begrüßen es auch, dass die Graduiertenförderung und die Förderung von Forschungskooperationen im Rahmen der DFG fortgesetzt werden sollen.
Um die Länder im Rahmen der Hochschulpakte vor ständig neuen Kofinanzierungspflichten zu bewahren, ist nach wie vor eine Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich dringend notwendig.
Bei wachsenden Aufgaben im Bildungsbereich sind die Länder nicht mehr in der Lage, die steigenden Kosten für Schulen und Hochschulen alleine zu schultern. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates Die Pressemitteilung des Wissenschaftsrates