Wirtschaft und Mittelstand Juli 2013

Newsletter

Newsletter Wirtschaft & Mittelstand in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
hiermit sende ich Ihnen und euch meinen aktuellen Newsletter mit verschiedenen Themen aus den Bereichen Wirtschaft und Mittelstand in NRW.
Die Themen:

  • Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft
  • Begrenzung von Factory- und Designer-Outlet-Center
  • Keine Substanzbesteuerung durch grünes Konzept der Vermögensabgabe
  • Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz
  • Terminvorankündigung: Veranstaltung „Grüne Kritik am Wachstumsbegriff –  gibt es ein grünes Wachstum?“,  Freitag 15.11. 2013

Bei Neu-, Um- oder Abbestellung dieses Newsletters bitte eine Mail an birgit.mueller@landtag.nrw.de Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für sonnige Ferien,
Daniela Schneckenburger

Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft

In seiner Sitzung am 20.6. hat der Landtag NRW einen Antrag der Regierungskoalition zur Stärkung des Sektors der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft beschlossen, der wesentlich auf unsere grüne Initiative zurückgeht.
Wir haben das Internationale Jahr der Genossenschaften 2012 genutzt, um im Rahmen einer Fachveranstaltung mit AkteurInnen über neue Möglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen und mögliche Verbesserungsvorschläge zu diskutieren. Daraus entstand die umfangreiche Dokumentation „Grüner Wirtschaftsdialog: Strategien für solidarisches und nachhaltiges Wirtschaften“, die Sie hier nachlesen können.
Nachdem der Landtag nun den Antrag in den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat, haben wir eine Anhörung von Expertinnen und Experten zu diesem Thema beantragt. Diese wird am 13.11. ab 13.30 Uhr durchgeführt. Ziel ist es, mit den AkteurInnen aus dem Bereich der solidarischen Ökonomie gemeinsam zu beraten, wie der Antrag und damit verbunden die zukünftigen Initiativen der Landesregierung noch ergänzt und zielgerichteter ausgestaltet werden können.

Stärkung der Innenstädte – Auswüchse auf der grünen Wiese begrenzen

An vielen Orten in NRW werden derzeit Factory- und Designer-Outlet-Center sowie große Fachmärkte „auf der grünen Wiese“ geplant. Ohne eine wirksame und rechtssichere Regelung auf Landesebene würden zahlreiche solcher Projekte die Kaufströme in den Städten in die Außenbereiche lenken, die Funktionsfähigkeit der Innenstädte gefährden, die Verkehrsbelastung steigern und zu einem immer stärkeren Flächenverbrauch führen.
Wir setzen uns daher für einen geordneten Wettbewerb ein, der Unternehmern und KundInnen gleichermaßen zu Gute kommt. Denn die Zentren sind ansonsten durch hohe Grundstückspreise und Mieten einem ruinösen Wettbewerb durch den großflächigen Einzelhandel "auf der grünen Wiese" ausgesetzt. Die Landesregierung hat sich entschieden, den Themenkomplex „Großflächiger Einzelhandel“, der eigentlich Bestandteil des Landesentwicklungsplans ist, in einem Sachlichen Teilplan zu regeln, dessen Beschluss im Juli im Landtag erfolgte und der nach Beschlussfassung über den gesamten LEP in diesen integriert werden wird.
Zu den inhaltlichen Festlegungen des „Sachlichen Teilplans“: Die wichtigste Änderung im Vergleich zum derzeitigen rechtlichen Stand ist, dass „zentrenrelevante Kernsortimente“ nur noch an Standorten in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen und bei neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen nur in städtebaulich integrierten Lagen ausgewiesen werden dürfen, die „aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz- mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen.“ Zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Für das außerhalb der zentralen Versorgungsgebiete angebotene Sortiment gilt konkret, dass der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10% der Verkaufsfläche betragen und es sich ansonsten bei diesem Sortiment nur um ein Randsortiment handeln darf.
Der Wirtschaftsausschuss hat dem Landtag einstimmig (bei Enthaltung der F.D.P. und der PIRATEN) empfohlen, diese Regelung zu beschließen, das Plenum hat sie am 10.07.verabschiedet. Mit der Veröffentlichung des „Sachlichen Teilplans“ im Amtsblatt am letzten Freitag sind die hier genannten Ziele und Grundsätze ab sofort wirksam.

Keine Substanzbesteuerung durch grünes Konzept der Vermögensabgabe: Die Vermögensabgabe im Steuerkonzept der GRÜNEN berücksichtigt die Interessen und Situation kleiner und mittlerer Unternehmen

Im Vorfeld der Bundestagswahl wird in den Medien eine Debatte über die Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen geführt, die aus der Kombination aus von uns vorgeschlagenen erhöhten Steuersätzen bei der Einkommenssteuer in Kombination mit einer Vermögensabgabe entstehen soll. Das grüne Steuerkonzept, so behaupten KritikerInnen, bedeute damit eine Substanzbesteuerung der Unternehmen. Unternehmensverbände in NRW äußern aufgrund dieser Debatte die Besorgnis,  dass sich ihre Steuerlast deutlich erhöhen und es zu einer Substanzbesteuerung kommen könnte.
Diese Sorge ist aus unserer Sicht substanzlos, denn:
1.      Unternehmen selbst unterliegen nicht der Abgabe, sondern nur individuelle Personen. Für deren Betriebsvermögen ist ein Freibetrag von fünf Millionen Euro vorgesehen, hinzu kommen persönliche Freibeträge sowie Freibeträge für Kinder. Die Abgabe ist zusätzlich auf maximal 35 Prozent des laufenden betrieblichen Ertrags begrenzt. Das heißt: Kein Ertrag, keine Abgabe! Eine Substanzbesteuerung ist damit ausgeschlossen. Über 90 Prozent der Betriebe, bzw. deren Eigentümer, fielen somit nicht unter die Abgabe.
2.      Das grüne Steuerkonzept belastet Unternehmen nicht direkt. Die Vermögensabgabe setzt bei den Eigentümerinnen an – ist also unabhängig davon, ob es sich um eine Personen – oder eine Kapitalgesellschaft handelt.
3.      Insgesamt erwirtschaften nur 0,3% der Personengesellschaften laut Einkommenssteuerstatistik einen Ertrag über 5 Mio. Euro jährlich. dazu kommt: Es gibt nur ca. 3000 gewerbliche Personengesellschaften bundesweit, also ca. 600 in NRW, die einen Ertrag von über 5 Millionen Euro erwirtschaften – die haben aber laut Steuerstatistik 48.000 Beteiligte. Damit haben sie durchschnittlich 15 Beteiligte, von denen jedeR einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für sich in Anspruch nehmen kann.
4.      Zum anderen können Unternehmen, die ihren Gewinn nicht entnehmen, die sogenannte „Thesaurierungsoption“ nutzen, bei der der Gewinn nur mit rund 30 Prozent belastet wird und nicht, wie bei ausgeschütteten Gewinnen, mit dem persönlichen Steuersatz. Hinzu käme die Vermögensabgabe in Höhe von rund 15 Prozent des Ertrags pro Jahr. Denn der Wert des Unternehmens nach dem Ertragswertverfahren beträgt rund das Zehnfache des Jahresertrags – eine Belastung von 1,5 Prozent des Vermögens entspricht damit einer Belastung von rund 15 Prozent des Ertrags. So entstünde also eine tragbare Gesamtbelastung des Gewinns von rund 45 Prozent. Und auch diese Belastung würde nur für Personen mit sehr hohem Betriebsvermögen entstehen – über 90 Prozent der Unternehmenseigentümer müssten keine Vermögensabgabe zahlen.
5.      Eine Abwanderung von Unternehmen ins Ausland durch die Vermögensabgabe ist deswegen nicht zu befürchten, weil die Abgabepflicht an einen Stichtag geknüpft wäre, und zwar der 1.1.2012 – damit kann niemand der Abgabe durch Verlagerung seines Vermögens ins Ausland entgehen.

Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz

Im letzten Jahr trat in NRW das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) in Kraft. Nun hat die Landesregierung auch die notwendige Rechtsverordnung beschlossen. Geregelt werden darin die Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes.
Hier sind alle Informationen rund um das Gesetz, die Rechtsverordnung und den Leitfaden zum TVgG, darunter ist vor allem auch der Leitfaden zur Rechtsverordnung zu finden:

Terminvorankündigung:

Unter dem Arbeitstitel „Grüne Kritik am Wachstumsbegriff –  gibt es ein grünes Wachstum?“ planen wir am Freitagnachmittag 15.11.13 eine Veranstaltung im Landtag. Zwei interessante Referenten stehen schon fest: Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung. 2013 erschien sein Buch“ Intelligent wachsen. Die grüne Revolution.“  Und Prof. Nico Paech von der Universität Oldenburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem im Bereich der Umweltökonomie, der Ökologischen Ökonomie und der Nachhaltigkeitsforschung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Schneckenburger

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