Lebensmittelkontrolle

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landtag hat heute mit der Mehrheit von SPD und Grüne den gemeinsamen Antrag „Eine effektive Lebensmittelkontrolle stärkt insbesondere die Ernährungswirtschaft in NRW“ (im Anhang) zur Debatte in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sowie in den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk überwiesen.
Der Antrag setzt die Forderungen des rot-grünen Koalitionsvertrages um, die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung zu verbessern. Die Kommunen sollen dabei durch die Umstellung auf ein kostendeckendes, durch Gebühren finanziertes System entlastet werden.
In den letzten Jahren hat sich das Aufgabenspektrum der Überwachung erweitert: Nicht nur Nahrungsmittel sondern auch kosmetische Produkte, Lebensmittelverpackungen, Bekleidung, Modeschmuck, Spielzeug, Tabakwaren und sogar Tattowiermitteln müssen von den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Näheres zur Durchführung der Kontrollen regelt die Verwaltungsvorschrift AVV-RÜb (im Anhang).
Auch wenn die Verantwortung für den Handel mit diesen Produkten beim Hersteller liegt, wird die Einhaltung der lebens- und futterrechtlichen Vorschriften durch mehr als 400 amtliche Stellen überwacht, die größtenteils auf kommunaler Ebene angesiedelt sind. Die Lebens- und Futtermittelskandale haben gezeigt, dass diese Strukturen der doppelten Überprüfung nicht ausreichend sind.
Während die Bundesregierung sich weigert das Heft des Handelns stärker an sich zu binden und stets auf die Bundesländer verweist, schieben viele Bundesländer die Verantwortung weiter auf die Kommunen ab, denen oft die nötigen Mittel fehlen, um eine angemessene Lebensmittelkontrolle leisten zu können. Viele Skandale wurden bisher über die von Behörden durchgeführten Marktkontrollen aufgedeckt und nicht über die Herstellerkontrollen. Deswegen sehen wir hier den Bedarf, die Strukturen an die bestehenden Herausforderungen anzupassen.
Aufgrund der globalisierten Warenströme darf sich auch die EU nicht wegducken, sondern vielmehr eine einheitliche, qualitätsgesicherte Kontrolle in allen Mitgliedsstaaten gewährleisten. Aktuell befindet sich dazu ein Entwurf für eine Kontrollverordnung in Vorberatung (Entwurf im Anhang).
Dr. Birgit Beisheim
Sprecherin für Industriepolitik und Diversity Management