Auszubildenden den Zugang zur Arbeitnehmerweiterbildung ermöglichen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I.

Im §1 Absatz 4 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) heißt es zu den wesentlichen Grundsätzen: „Politische Arbeitnehmerweiterbildung verbessert das Verhältnis der Beschäftigten für gesellschaftliche und politische Zusammenhänge und fördert damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf.“
Das Land NRW gehört bislang zu den Bundesländern, in dem Auszubildende noch keinen
Anspruch auf Bildungsurlaub gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz haben.
Derzeit ist es lediglich Auszubildenden in betrieblichen Funktionen als Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und –vertretern möglich, eine bezahlte Freistellung für Weiterbildungszwecke zu erhalten. Alle anderen Jugendlichen in Ausbildung sind von dieser Form der politischen Weiterbildung ausgenommen.
Wenn immer wieder die politische Unkenntnis bzw. Uninteressiertheit und/oder Politikverdrossenheit der Jugendlichen thematisiert wird, dann sollten alle Maßnahmen ergriffen werden, die die (gesellschafts-)politische Information und Bildung aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen fördern.
Jugendliche und junge Erwachsenen, die an schulischem oder beruflichem Vollzeitunterricht teilnehmen, erhalten in der Schule das Angebot zu politischer Bildung. Wenn wir allen jungen Menschen gleiche Chancen eröffnen wollen, ist es geboten, für Jugendliche in Ausbildung eine entsprechende Möglichkeit sicher zu stellen.
Demokratie muss immer wieder neu gelernt werden.
Politische Weiterbildung als Identitätsfindungs- und -entwicklungsprozess von Werten ist gerade für junge Menschen sehr wichtig. Daher wollen wir, dass junge Menschen, insbesondere Auszubildende, an Prozess der politischen Willensbildung teilhaben können. Zur Unterstützung, um eine aktive gesellschaftliche Rolle zu übernehmen und an demokratischen Entscheidungsprozessen zu partizipieren, ist die Einbeziehung von Azubis in NRW in das AWbG mehr als überfällig.
Unter Berücksichtigung der im dualen System an der Berufsschule angesetzten Zeit ist für die Auszubildenden eine verkürzte Anspruchszeit anzusetzen. Es soll ermöglicht werden, dass Auszubildende im Rahmen ihrer gesamten Ausbildung auch zusammenhängend eine Woche Bildungsurlaub nehmen können, um z. B. an einer Auschwitzfahrt teilnehmen zu können.

II.

Die Zusammenarbeit der verantwortlichen Akteure im AWbG ist von großem Einvernehmen geprägt.
Der Landtag bittet die Landesregierung daher, mit den Beteiligten im AWbG den Diskurs aufzunehmen, um einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass auch Auszubildende mit eingetragenem betrieblichem Ausbildungsverhältnis in Nordrhein-Westfalen anspruchsberechtigt im Sinne des AWbG sind.