Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung zur Hochwasserhilfe – Nordrhein- Westfalen zeigt sich solidarisch

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN zur Unterrichtung durch die Landesregierung

Das Verhandlungsergebnis der Gespräche am 19. Juni 2013 zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder ist ein gutes Ergebnis: für die Solidarität mit den Opfern der Flutkatastrophe und für Nordrhein-Westfalen.
Solidarität zuallererst zu leben und nicht zuerst zu fordern, war stets ein Markenkern Nordrhein-Westfalens. Mit den Zusagen zur Übernahme der Lasten im Rahmen der Hochwasserhilfe und mit dem Engagement und Einsatz vieler haupt- und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer zeigen wir, dass wir uns an allen Hilfen beteiligen, die jetzt benötigt werden.
Die Flutkatastrophe in diesem Jahr zeigt erneut, wie wichtig ein langfristig angelegter Hochwasserschutz mit den Maßnahmen Deichsanierung, Deichrückverlegung und steuerbare Rückhalteräume ist.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt:
1. Der Landtag Nordrhein-Westfalen unterstützt die Landesregierung, einem „Aufbauhilfegesetz“ des Bundes in der Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013 zuzustimmen und für eine zügige Umsetzung der Hochwasserhilfe zu sorgen.
2. Der Landtag Nordrhein-Westfalen bittet die Landesregierung, mit der Bundesregierung Gespräche über eine langfristig angelegte Finanzierungshilfe für Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Grundlage des Vorschlags des Landes Niedersachen für einen Sonderrahmenplan "Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland in- folge des Klimawandels" aufzunehmen.