Mietpreisbremse bei Neuvermietungen einführen – Mietsteigerungen bekämpfen

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Ausgangslage und Herausforderungen

Die Mietpreise in vielen Städten Deutschlands und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter haben sich in den letzten Jahren stark auseinanderentwickelt. Niedrigere Neubauzahlen, immer teurere Wohnungen und eine gestiegene Nachfrage treiben die Wohnkosten in die Höhe. Insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten steigen die Mieten innerhalb kürzester Zeit rapide an. Laut dem Wohnungsmarktbericht NRW 2012 müssen zwei von fünf Haushalten in den wachsenden Städten am Rhein mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben. Bei der Hälfte dieser Haushalte sind es über 40 Prozent.
Zahlreiche Mieterinnen und Mieter sind durch die rasant steigenden Mieten gezwungen, den oftmals langjährig bewohnten Stadtteil zu verlassen. Sie müssen dann in günstigere Bezirke, oft am Rande der Stadt, ziehen. Die sozialen Folgen für die Entwicklung unserer Städte sind unbestritten negativ. Gerade bei Wiedervermietung einer Wohnung werden nach Angaben des Deutschen Mieterbundes bundesweit in den Großstädten und Ballungszentren die Mieten um bis zu 20-30 Prozent erhöht.
Wenn dieser Entwicklung in den wachsenden Städten nicht entgegengesteuert wird, werden die Mieten dort zukünftig oberhalb des Inflationsausgleichs und der Lohnentwicklung steigen. Die hohe Wohnkostenbelastung von einkommensschwächeren Haushalten bis zu einem Einkommen von etwa 1.300 Euro von bis zu 40 Prozent würde weiter steigen.
Wohnen wird so zu einem Luxusgut. Dies widerspricht jedoch dem bisherigen gesellschaftlichen Konsens, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohn- raum und ein entsprechendes Mietrecht elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge sind.

II. Beschlussfassung:

  1. Der Landtag hat sich in mehreren Beschlüssen (Drs. 16/2889, Drs 16/2617, Drs. 16/1470) für die Notwendigkeit von preisregulierenden Eingriffen in Wohnungsmarktregionen mit überproportional steigenden Mieten ausgesprochen und bekräftigt diese Beschlüsse.
  2. Der Landtag stellt fest, dass die von der Bundesregierung vorgelegte Mietrechtsnovelle nicht ausreichend ist. Notwendig sind preisdämpfende Maßnahmen sowohl bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, wie auch bei der Wiedervermietung.
  3. Der Landtag begrüßt die Absicht der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, nach Verabschiedung der Mietrechtsnovelle doch noch eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen einzuführen.
  4. Der Landtag erwartet, dass die Bundesregierung ihre Absicht, eine wirksame Mietpreis- bremse bei Wiedervermietungen einzuführen, noch vor der Bundestagswahl in die Tat umsetzt.
  5. Der Landtag stellt ferner fest, dass eine wirksame Mietpreisbremse rechtssicher und allgemein bindend durch die Bundesregierung flächendeckend für Gesamtdeutschland geschaffen werden muss.
  6. Der Landtag NRW stellt fest, dass eine rechtliche Ausgestaltung einer Mietpreisbremse für die Wiedervermietungsmiete auf nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen werden soll.