Friedenserziehung braucht einen pluralen Diskurs

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Sachverhalt

„Eine lebendige Gesellschaft ist auf die Fähigkeit und Bereitschaft ihrer Mitglieder angewiesen, sich mit politischen Themen reflektiert und kritisch auseinanderzusetzen, den politischen Prozess zu verfolgen, sich an ihm zu beteiligen und Mitverantwortung zu übernehmen.
Politische Bildung in der Schule zielt auf eine derartige Mündigkeit in der demokratischen Gesellschaft. In einer durch wachsende internationale Verflechtungen gekennzeichneten multipolaren und globalisierten Welt bedarf es dabei in zunehmendem Maße einer reflektierten und kritischen Auseinandersetzung mit Fragen internationaler Politik, auch der Friedens- und Sicherheitspolitik.“
Diese Aussagen stehen am Beginn der Kooperationsvereinbarung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und dem Wehrbereichskommando II der Bundeswehr vom 30.08.2012.
Grundlage für die Kooperation ist die grundgesetzliche Verankerung der Bundeswehr als Parlamentsarmee, dazu der Auftrag der Landesverfassung NRW, der die Friedensgesinnung als ein Erziehungsziel der Bildungseinrichtungen beschreibt.
Die Diskussion über die Bundeswehr, sowohl die Frage der Sicherheits- und Friedenskonzepte, der Auslandseinsätze und Kriegshandlungen wie auch die Fragen von Wehrpflicht und das historische Erbe, gehört notwendig zum Gegenstand politischer Bildung. Alle Aktivitäten, die einen werbenden Charakter für die Bundeswehr haben, sind gemäß des Beutelbacher Konsenses Jugendoffizieren in der Schule nicht erlaubt und konsequent zu unterbinden.
Zum Überwältigungsverbot und zum Kontroversitätsgebot haben sich die Vertragspartner ausdrücklich verpflichtet.
De Kooperationsvertrag stellt seit 2012 sicher, dass Kirchen, NGOs oder Friedensinitiativen verbindlich zugeladen werden, wenn Diskussionsveranstaltungen mit der Bundeswehr statt- finden.
Die jeweilige Lehrkraft entscheidet in eigener Verantwortung über die Unterrichtsgestaltung zu friedenspolitischen Themen und in Abstimmung mit der Schulleitung sowie gegebenen- falls der Fach- und Schulkonferenz, ob und welche Referentinnen oder Referenten sie dabei einbeziehen will. Sie stellen sicher, dass unterschiedliche Organisationen und Institutionen gleichberechtigt und gleichgewichtig einbezogen und berücksichtigt werden.
Durch die Neufassung der Kooperationsvereinbarung wurde der Auftrag zur pluralen Erörterung deutlich formuliert, zu dem sich auch die Bundeswehr bekennt. Damit wurde der Kritik begegnet, die sich an der ersten Kooperationsvereinbarung der CDU-FDP-Landesregierung von 2008 festgemacht hatte, die ausschließlich der Bundeswehr eine Rolle beim Diskurs eingeräumt hat.

II. Der Landtag bekräftigt

Erziehung zur Friedensgesinnung ist ein verfassungsmäßiges Ziel der Erziehung für die Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Die Schulen in NRW nehmen ihre Verantwortung für Bildung und Erziehung ernst.
Sie achten auf eine Einbettung der Behandlung von Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik in den Unterricht.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und dem Wehrbereichskommando II vom 30.08.2012 bildet die Grundlage für das Mitwirken der Bundeswehr und Gesprächspartnern aus der Friedensarbeit bei diesen Fragen in der Schule.