Asch: Bestattungsgesetz ist wichtiger Schritt gegen Kinderarbeit

Nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes bleibt Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung treu und geht einen weiteren wichtigen Schritt beim Fairen Handel. Mit dem neuen Bestattungsgesetz sollen Friedhofssatzungen künftig festlegen können, dass nur Grabsteine, die nachweislich nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen, aufgestellt werden dürfen. Auch die Kirchen und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen fordern dies seit langem.
Uns ist es wichtig, dass in NRW genutzte und eingesetzte Produkte nicht auf Kosten der Menschen gehen, die sie herstellen. Wir freuen uns deshalb sehr, dass die Neureglung des Bestattungsgesetzes jetzt im parlamentarischen Verfahren ist.“
Hintergrund:
Ungefähr 80 Prozent der in Deutschland vertriebenen Grabsteine stammen aus indischen Steinbrüchen, in denen miserable Arbeitsbedingungen herrschen. Schätzungen zufolge müssen hier mindestens 150.000 Kinder arbeiten.