Andrea Asch: „Eine solche Regelung geht nur im Einvernehmen mit den Kommunen, die das dann tragen müssen.“

Antrag der FDP zu gemeindefremden Kindertagesbetreuungsangeboten

Andrea Asch (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Es stimmt, das Leben mit Kindern ist bunt und vielfältig. Wir als Politik sind gefordert, für familienbedarfsgerechte und auch passgenaue Lösungen zu sorgen und Angebote zur Verfügung zu stellen, um tatsächlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern möglich zu machen und es vor allen Dingen den Eltern leichter zu machen.
Zu dieser Vielfalt des Familienlebens gehört es auch, dass Eltern für ihre Kinder nicht immer einen Platz in ihrer Heimatgemeinde wollen, sondern dass sie – weil sie einen Betriebskindergarten haben, ein anderes Konzept wie zum Beispiel einen Waldorfkindergarten wollen oder auch weil die Kita in der Nachbargemeinde näher am Wohnort liegt – einen Platz in der Nachbargemeinde beanspruchen.
Wir alle kennen das Problem der Kita „Düssel“ in Wülfrath, die für die Wuppertaler Eltern näher liegt als eine Einrichtung in Wuppertal. Der Fall ging durch die Gerichte. Wir haben dazu hier mehrfach Petitionen gehabt. Zu der Zeit, als es virulent war, habe ich x Briefe geschrieben und unzählige Telefonate geführt, um eine Lösung dieses Problems hinzubekommen. Letztendlich ist es – das kann man jetzt schon sagen – an der Sturheit der Stadt Wuppertal gescheitert, die nämlich nicht bereit war, für ihre, die Wuppertaler Kinder, die in Wülfrath in die Einrichtung gingen, dann auch zu bezahlen.
Das Argument war: Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage. Genauso ist es. Und wer hat verursacht, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt?
(Zuruf von Marcel Hafke [FDP])
– Genau, Herr Hafke, das war Schwarz-Gelb. Bevor Sie dieses Kinderbildungsgesetz gemacht haben, war es überhaupt kein Problem, meine Damen und Herren, wenn Kinder einer anderen Gemeinde in die Kita gingen. Das wissen auch Sie, das wissen wir alle.
Mit diesem Gesetz ist die missliche Situation entstanden. Herr Hafke, wir beobachten schon seit längerem, dass Sie sich von dem KiBiz absetzen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch Sie als FDP dieses Gesetz mit beschlossen haben. Sie können sich da jetzt nicht aus dem Staub machen.
Sie haben damals sogar Kinder aus anderen Bundesländern von der Betreuung in NRW ausgeschlossen. Wir, Rot-Grün, haben das mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz geradegerückt. Wir haben es möglich gemacht, dass Kinder aus anderen Bundesländern jetzt auch in NRW eine Kita besuchen können. Diese Lösung hat übrigens auch die FDP, die heute Antragstellerin ist, abgelehnt. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren.
Die Verfahren, die Sie als FDP nun vorschlagen, sind nicht praktikabel. Sie können so in keiner Form umgesetzt werden; denn Ihre Forderung ist, dass man eine Lösung notfalls gegen die Kommunen auf den Weg bringt und dass die dadurch entstehenden Kosten mal eben aus dem Landeshaushalt finanziert werden sollen.
Meine Damen und Herren, um es ganz klar sagen: Ich bitte die FDP, da einmal ihren politischen Instinkt einzuschalten und sich zu fragen, ob sie, wenn sie Regierungsfraktion wäre, überhaupt einen solchen Antrag stellen würde, gegen die Kommunen eine millionenteure Maßnahme aus dem Landeshaushalt zu finanzieren. Das kann eigentlich nicht Ihr Ernst sein. Das wäre kein seriöses Regierungshandeln. Noch dazu würde es sich um Landesgeld handeln, das gar nicht bei den Kitas, sondern direkt beim Kämmerer landet. Das ist unklug. Denn eine solche Regelung geht nur im Einvernehmen mit den Kommunen, die das dann tragen müssen.
Im Übrigen – Sie haben das Beispiel Niedersachsen angeführt – ist es in Niedersachsen genau zu dieser Lösung gekommen. Dort gab es nämlich eine Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände, und auf dieser Grundlage ist man zu der Regelung gekommen, dass auch gemeindefremde Kinder in der Gemeinde finanziert werden.
In Nordrhein-Westfalen haben wir diese Frage in der Anhörung zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz gestellt. Da haben die kommunalen Spitzenverbände ganz klar gesagt, sie lehnten das ab. Es gebe nur vereinzelte Fälle, sodass Gründe der Einzelfallgerechtigkeit zwar durchaus dafür sprächen, dass aber bei einer Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere der administrative Aufwand zu hoch sei. Die kommunalen Spitzenverbände haben das also abgelehnt.
Wir werden diese Frage gleichwohl in einem neuen Kindergartengesetz aufgreifen und das nochmals versuchen zu klären. Jetzt einen Einzelaspekt aus dem Finanzierungssystem, das Sie ja entwickelt haben, losgelöst von allen anderen Dingen zu diskutieren, macht keinen Sinn. Wir sprechen gerne mit Ihnen darüber, wie man dieses Problem einer Lösung zuführen kann, aber dann im Kontext eines neuen Gesetzes. Ich hoffe, dass wir dann gemeinsam mit den Kommunen zu guten Lösungen kommen. – Danke.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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