Mario Krüger: „Gerade im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip, das wir sehr hochhalten, haben wir einen erheblichen Handlungsbedarf“

Antrag der CDU zur interkommunalen Zusammenarbeit

Mario Krüger (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Zuschauer! Ich war schon etwas verwundert, Herr Jung, als ich Ihre Ausführungen verfolgt habe. Sie haben gesagt, wir verfolgten doch alle das gleiche Ziel. Sie haben ausgeführt, wir hätten doch einen Konsens herausgearbeitet. Ich weiß nicht, woher Sie diese Einschätzung nehmen, insbesondere wenn Sie sich Ihre Haltung – damit meine ich die Haltung der CDU-Fraktion – vom letzten Jahr zu Gemüte führen. Herr Hübner hat schon darauf Bezug genommen.
Ich will gerne noch einmal darauf eingehen und aus dem Protokoll das eine oder andere, das ausgeführt worden ist, zitieren. Da hat Herr Sieveke für die CDU-Fraktion davon gesprochen, es gebe ein Schreiben vom 2. April 2012, in dem der Bundesfinanzminister erklärt habe, es sei bereits eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Ländern eingerichtet worden. Nach der Sommerpause 2012 solle es erste Arbeitsergebnisse geben.
Und die Ablehnung unseres damaligen Antrages ist seinerzeit von Ihnen, sprich von Herrn Sieveke, begründet worden mit dem Hinweis: Wir wollten auf einen fahrenden Zug aufspringen. – Nun werden wir nicht auf einen fahrenden Zug aufspringen, einfach deshalb, weil ich als regelmäßiger Nutzer des SPNV weiß, dass das nicht gut ist und man nur zwischen die Räder kommt.
Aber ich will auf das eingehen, was vonseiten der FDP-Fraktion vorgetragen worden ist. Herr Abruszat, Sie sind ja gleich nach mir dran. Sie haben damals ausgeführt, der Antrag, den wir damals eingebracht haben, sei überflüssig.
(Kai Abruszat [FDP]: Es war ein Showantrag!)
Sie haben gesagt: Keine Institution auffordern! Die Fragestellungen werden schon längst bearbeitet! Insofern ist es ein Showantrag. – Heute schließen Sie sich dem Antrag der CDU an und machen deutlich, dass es sehr wohl Handlungsbedarf gibt.
Wenn man sich die Ergebnisse der Finanzministerkonferenz ansieht – ich will etwas zum Thema „Finanzminister NRW“ sagen; die Federführung hat immer noch, soweit ich es weiß, das Bundesfinanzministerium und nicht der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen –, dann fällt auf, dass lediglich festgestellt worden ist, dass man jetzt die Notwendigkeit sieht, die Landesinnenminister bzw. die kommunalen Spitzenverbände einzubeziehen. Das ist das Ergebnis nach einem Jahr Arbeit.
Führen wir uns einmal vor Augen, über welche Thematik wir uns unterhalten. Ich möchte es nicht auf den Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit reduzieren. Es geht auch um andere Bereiche wie zum Beispiel den Bund und seine verselbstständigten Einrichtungen und Beteiligungen, beispielsweise die Personalbestellung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Beziehungen zwischen Bund und Ländern, beispielsweise mit Blick auf die Kostenerstattung im Rahmen der Straßenbauverwaltung der Länder für die Bundesautobahnen bzw. Bundesstraßen oder auch zwischen Bund und Kommunen.
Denken Sie nur an die kommunalen Verwaltungen im Rahmen der Arbeitslosenhilfe gemäß SGB II oder an Verwaltungsabkommen, Staatsverträge zwischen den Ländern, die möglicherweise auch in diesem Zusammenhang unter dem Aspekt der Umsatzsteuer gesehen werden müssen. Oder denken Sie an die Personal- und Sachkostenerstattung zwischen Ländern und Kommunen beispielsweise für die Bereiche der Umwelt und der Versorgungsverwaltung. Viele Beziehungen sind in diesem Zusammenhang möglicherweise berührt.
Besonders problematisch – das klammern Sie in Ihrem Antrag völlig aus – sind die Beziehungen zwischen den Kommunen und den freien Trägern. Wenn Sie sich vor Augen führen, was wir beispielsweise im Bereich der Jugendhilfe, im Bereich der Sozialhilfe vorfinden – ich nenne nur einige Punkte, die in diesem Zusammenhang zu sehen sind –, die Drogenberatung, die oftmals von freien Trägern durchgeführt wird, die Obdachlosenhilfe, die beispielsweise von freien Trägern durchgeführt wird, wobei wir häufig in diesem Zusammenhang die Situation haben, dass das Thema „Umsatzsteuer“ nicht geregelt worden ist bzw. entsprechende Lasten auftreten, dann wird deutlich, dass wir gerade im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip, das wir sehr hochhalten, einen erheblichen Handlungsbedarf haben.
Insofern ist auch Ihre Herangehensweise völlig verkehrt, eine Veränderung in § 4 Umsatzsteuergesetz vorzunehmen. Wenn Sie sich das näher ansehen, werden Sie feststellen, dass § 4 grundsätzlich von einer Steuerpflicht ausgeht und dann Ausnahmen formuliert. Das heißt, interkommunale Zusammenarbeit wird gezielt der Umsatzsteuerpflicht unterworfen, um sie anschließend umständlich herauszunehmen, wenn man Ihrem Vorschlag folgt. Das wollen wir nicht.
Da hat Prof. Dr. Englisch einen guten Vorschlag gemacht, indem er sich des Themas § 2 Abs. 3 annimmt. Hier wird ausgeführt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art keiner Wettbewerbssituation und damit auch keiner Umsatzbesteuerung unterliegen. Dazu brauchen wir Ergänzungen. Ein entsprechender Vorschlag liegt vor. Es wäre gut, wenn dieser Vorschlag alsbald aufgegriffen und das Thema endlich bereinigt wird.
Ich glaube nicht, dass das vor der Bundestagswahl bereinigt wird. Das wird weiterhin ausgesessen. Insofern gibt es zwar eine gemeinsame Problembeschreibung, aber keinen Konsens bezogen auf eine Problemlösung. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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