Gudrun Zentis: „Die Mindestgröße einer Schule hat keinen Einfluss darauf und sollte keinen Einfluss darauf haben, die bestmögliche Bildung für unsere Kinder zu ermöglichen.“

Antrag von CDU, FDP und Piraten zu Mindestgrößen von Förderschulen

Gudrun Elisabeth Zentis (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir können die Notwendigkeit Ihres Eilantrages nicht erkennen. Am letzten Mittwoch hat sich auf Einladung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung der Fachbeirat „Schulische Bildung von Menschen mit Behinderung“ konstituiert, zu der wir auch als Politiker eingeladen waren.
Sie führen in Ihrem Antrag aus, dass Ihnen bisher nicht bekannt war, dass zeitgleich kein überarbeiteter Verordnungsentwurf zu Mindestgrößen von Förderschulen vorliege. Manchmal hatte ich bei Ihren Reden, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, das Gefühl, wir wären nicht auf gleichen Veranstaltungen gewesen, obwohl ich Sie da gesehen habe.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Die Ministerin hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im März ausführlich den Standpunkt dargelegt, dass das Ministerium die Änderung der Verordnung zur Mindestgröße von Förderschulen nicht in und nicht mit dem Schulrechtsänderungsgesetz vorlegt, und betont, dass die Verordnung zu Mindestgrößen von Förderschulen zeitnah zum Beschluss des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kommen wird.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf erfolgt Anfang Juni an zwei Tagen. Hier geht es wirklich um Inhalte, um Organisation, um das Recht auf Bildungsteilhabe für alle Menschen.
Verständnis hätte ich für Sie als Oppositionsfraktionen gehabt, wenn Sie sich heute, wie es auch Frau Hendricks betont hat, mit dem Bericht über die Prüfung des Schulbetriebs an öffentlichen Förderschulen befasst hätten. Dies hätte heute hier auch thematisiert werden können. Wir thematisieren es im Ausschuss für Schule und Weiterbildung.
Frau Vogt hat wenigstens auf die Inhalte Bezug genommen wie beispielsweise – das hätten wir heute thematisieren können – auf ein als zu aufwendig festgestelltes AO-SF-Verfahren, welches alleine 238 Vollzeitstellen bindet.
Es ist zu fragen, wieso diese Verfahren zu 95 % mit wiederkehrenden Begründungen geführt werden, wieso der Förderschwerpunkt Lernen auffällige regionale Unterschiede aufweist, wieso die Überprüfung des Förderbedarfs der jeweiligen Kinder nur in wenigen Fällen erfolgreich ist und es zu einer Rückschulung kommt oder wieso die Überprüfung des Förderbedarfs häufig das Ergebnis eines anderen Förderbedarfes beinhaltet, der eine günstigere Schüler-Lehrerinnen-Situation bedingt, wieso ein maßgeblicher Teil von Förderschulen die Mindestgröße auf Dauer unterschreitet und die Bezirksregierungen nicht eingegriffen haben.
Das wären Inhalte gewesen. Die hätten erkennen lassen, dass es Ihnen um die Sache geht, der bestmöglichen Förderung aller Kinder, und nicht nur um eine Schlagzeile, die morgen schon von den meisten wieder vergessen ist.
Die Verordnung zu den Mindestgrößen von Förderschulen hat seit über 30 Jahren Gültigkeit und war und ist nicht schlüssig. Das ist richtig. Verständnis hätte ich auch für Sie gehabt, wenn Sie erörtert hätten, wieso nie zuvor eine grundlegende Überarbeitung dieser Verordnung erfolgt ist, wieso die Schulaufsichtsbehörde nicht eingegriffen hat, wenn die Schülerinnenzahl über einen längeren Zeitraum unterschritten wurde. Hier hat in der Tat eine Schwalbe einen ganzen Sommer lang geschlafen.
Das Ministerium von Frau Löhrmann hat diesen Arbeitsauftrag erkannt. Er wird abgearbeitet und mit den direkt Betroffenen und Beteiligten, mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Da ist nämlich der nötige Fachverstand.
Und da ist auch die Nähe zur Problematik. Das ist sachgerecht.
Es wird nichts über das Knie gebrochen. Alles wird ruhig und unaufgeregt und sachlich erarbeitet – zielgerichtet für mehr Teilhabe und mehr Bildungsgerechtigkeit aller Schülerinnen und Schüler unseres Landes. So soll es auch sein.
(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])
Wir werden Anfang Juni dieses Jahres die Expertinnen und Experten anhören, unsere Schlüsse daraus ziehen und den vorliegenden Gesetzentwurf daraufhin prüfen.
Wir Grüne lassen uns in den Beratungen und in der Anhörung nicht von einem Verordnungsentwurf über die Mindestgröße von Förderschulen leiten oder bestimmen; denn die Mindestgröße einer Schule hat keinen Einfluss darauf und sollte keinen Einfluss darauf haben, die bestmögliche Bildung für unsere Kinder – erst recht für die Kinder, die es in ihrem Leben nicht so leicht haben – zu ermöglichen. Wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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