Arif Ünal: „Wir haben uns in einem schmerzhaften Prozess für einen schrittweisen, aber vollständigen Ausstieg aus der Förderung der PTA-Ausbildung entschieden“

Gesetzentwurf zu Änderung von Rechtsvorschriften im MGEPA

Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Wir diskutieren heute über ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Fachbereich MGEPA sowie über den Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD.
Zuerst zum Gesetzentwurf selbst.
Beim Heilberufsgesetz und beim Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, ÖGDG, ergibt sich Anpassungsbedarf in Verfahrens- und Organisationsfragen. Dazu gibt es keinen Diskussionsbedarf.
Die bundesgesetzlich geregelten Verfahrensänderungen im Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz wirken auch auf die Aufgabenstellung der Ethikkommissionen. Die Regelung der Zuständigkeit der Ethikkommissionen bedarf einer Aktualisierung des Landesrechts. Hier geht es um die Zusammensetzung und die Aufgabenstellung der Ethikkommissionen. Die von uns vorgesehene Regelung enthält eine abstrakte, jedoch hinreichend bestimmte und damit eindeutige Aufgabenzuweisung für die Ethikkommissionen.
Ein Punkt, an dem die Landesregierung einem Anliegen der Ärztekammern Folge leistet, ist die gesetzliche Ermächtigung zur differenzierten Heranziehung der Kammerangehörigen zur Ausübung des Notfalldienstes in einer zentralen Notfalleinrichtung.
Es wird auch die Ermächtigungsgrundlage für die Psychotherapeutenkammer NRW geschaffen, nach der diese unter der Supervision abgeleistete therapeutische Weiterbildungstätigkeiten in einer Praxis unter bestimmten Bedingungen über den 31. Dezember 2011 hinaus abrechnen können.
Das sind Anliegen verschiedener Kammern gewesen, denen wir nachgehen.
Meine Damen und Herren, bis jetzt ist eine angemessene Beteiligung der Apothekenkammern an der Ausbildung der PTA-Ausbildung nicht ausdrücklich im Heilberufsgesetz vorgesehen. Mit dieser Änderung des Heilberufsgesetzes wird es den Apothekenkammern ermöglicht, sich an dieser Ausbildung der PTA zu beteiligen.
Wie Sie wissen, beteiligte sich das Land in den vergangenen Jahren mit einem Anteil von rund 25 % an den Gesamtkosten der Ausbildung der PTA. Die PTA-Lehranstalten finanzieren sich darüber hinaus über Schulgeldeinnahmen in Höhe von 65 % und über eine Finanzierungsbeteiligung der Apothekenkammern und Apothekenverbände in Höhe von ca. 10 %.
Aufgrund des bekannten Haushaltskonsolidierungsbedarfs standen wir in den vergangenen Wochen und Monaten vor der Herausforderung, nachhaltige, strukturelle Entlastungen für den Haushalt zu erzielen. Statt Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip vorzunehmen, haben wir uns in einem schmerzhaften Prozess dafür entschieden, bestimmte Förderungen infrage zu stellen.
Das betrifft auch die Förderung der PTA-Lehranstalten. Eine Landesförderung der Ausbildung wird in keinem anderen Gesundheitsfachberuf gewährt. Das betrifft die ergotherapeutische, die logopädische, die physiotherapeutische Ausbildung und die Hebammenausbildung. Lediglich im Bereich der Altenpflegeausbildung existiert eine solche Landesförderung für den schulischen Ausbildungsteil. Wir haben uns daher für einen schrittweisen aber vollständigen Ausstieg aus der Förderung entschieden. Die laufenden Kurse werden noch ausfinanziert. Selbst wenn die Apotheken den Gesamtbetrag der bisherigen Landesförderung übernehmen würden, ergäbe sich eine jährliche Zusatzbelastung von maximal ca. 290 € für jede Apotheke. Dies erscheint uns durchaus zumutbar.
Da wir in der Anhörung mit allen Beteiligten ausführlich über dieses Thema diskutiert haben, möchte ich Sie bitten, sowohl den Änderungsantrag von SPD und Grünen als auch den Gesetzentwurf des MGEPA zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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