Dagmar Hanses: „Die Konditionen im Verfahren dürfen nicht vom Geldbeutel der Beteiligten abhängig sein“

Antrag der Piraten-Fraktion zur Prozesskostenhilfe

Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zum Recht ist auch durch den Zugang zum Gericht für alle sicherzustellen.
Die Bedenken der Piraten gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe können wir sehr gut nachvollziehen. Jedoch können auch wir Ihrem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Wir sind froh, dass eine Überweisung an die Fachausschüsse vorgeschlagen wird. Wir ziehen nämlich andere Schlussfolgerungen und haben in Teilen auch eine andere Analyse.
Bei der Prozesskostenhilfe – da sehe ich mich ein bisschen zwischen den bisherigen Wortbeiträgen – muss man schlauere Lösungen finden. Wir dürfen einerseits der kontinuierlichen Steigerung der Ausgaben nicht einfach völlig passiv zusehen. Andererseits darf es auch nicht so sein, wie es die Bundesregierung plant, dass ein plattes Kostendämpfungsgesetz zulasten der Sozialstaatlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit auf den Weg gebracht wird. Zwischen diesem Spannungsbogen würden wir gern diese Diskussion führen.
Alle Parteien im Prozess haben ein Recht auf die Sicherstellung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 GG. Die Konditionen im Verfahren dürfen nicht, wie eben schon richtig erwähnt, vom Geldbeutel der Beteiligten abhängig sein. Deshalb gibt es Prozesskostenhilfe. Das ist gleicher Zugang zum Recht.
Was Auftrag der Landesregierung ist, bestimmt der Koalitionsvertrag. Dort können Sie nachlesen, was uns zu diesem Thema wichtig ist. Es gibt nämlich einen eigenen Abschnitt zum Thema „Zugang zum Recht“. Ich zitiere – Herr Präsident –:
„Alle Bürgerinnen und Bürger müssen unabhängig von ihrem Einkommen ihre Rechte durchsetzen können. Gleicher Zugang zum Recht setzt den gleichen Zugang auch bereits zur Rechtsberatung im Vorfeld eines Rechtsstreits voraus. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass Änderungen im Prozesskosten- und Beratungshilferecht diesen Maßstäben gerecht werden.“
Das entspricht genau Ihrem Anliegen.
Jetzt kommt der spannendere Teil aus dem Koalitionsvertrag, der den Ansatz unserer Landesregierung noch einmal deutlich macht:
„Ebenfalls werden wir uns weiter für ein breiteres Angebot der Streiterledigungsverfahren einsetzen. Außer- wie vorgerichtliche Streitschlichtung wollen wir stärken, gerichtsnahe wie gerichtliche Mediation etablieren und die bestehende Struktur von Schiedsfrauen und Schiedsmännern als Streitschlichtungsangebot noch breiter als bisher in der Gesellschaft bekanntmachen und verankern.“
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
– Danke, Frau Kollegin. – Hier benennen wir die Instrumente, die einer ständigen Ausweitung entgegenwirken können.
In diesem Sinne hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat auf den Entwurf der Bundesregierung reagiert und Änderungen vorgeschlagen. Hierfür gab es im Oktober des letzten Jahres leider noch keine Mehrheit.
Daran wird aus meiner Sicht deutlich: Wenn es mehr rot-grüne Länderregierungen gibt, werden die Sorgen und Nöte von wirtschaftlich schwächeren Menschen besser vertreten. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir im Sinne der Prozesskostenhilfe in Deutschland weiterkommen werden.
Liebe Piratinnen und Piraten, Ihre Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sind berechtigt. Wir in NRW haben klare Konzepte, wie wir diesem Problem entgegentreten können. Da sind wir gut aufgestellt. Ich freue mich ebenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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