Dagmar Hanses: „Mit diesem Entwurf wird das Abstandsgebot gewahrt und die Therapieorientierung und die Freiheitsorientierung gewährleistet“

Gesetzentwurf zur Sicherheitsverwahrung

Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Sicherungsverwahrung haben wir uns in den letzten zwei Jahren sehr intensiv beschäftigt. Es gab eine eingehende Debatte über Sicherungsverwahrung in Deutschland und auch in NRW.
Mit diesem Gesetzentwurf und den Ihnen hier vorgeschlagenen Änderungsanträgen, die im Rechtsausschuss beschlossen wurden, haben wir eine verfassungsgemäße Aufstellung der Sicherungsverwahrung. Darüber freuen wir uns sehr.
Mit diesem Entwurf wird das Abstandsgebot gewahrt, das das Bundesverfassungsgericht eingefordert hat. Die Therapieorientierung und die Freiheitsorientierung werden hiermit ebenfalls gewährleistet.
In Anbetracht der Zeit und der Tatsache, dass wirklich alle in den letzten zwei Jahren zur Sicherungsverwahrung ihre Grundsatzreden schon gehalten haben – neben dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundestag und der Bundesrat und auch wir hatten hier die Debatte –, möchte ich nur kurz auf die rot-grünen Änderungsanträge eingehen, um sie hier noch einmal im Einzelnen vorzustellen und um Herrn Kollegen Kamieth an einer Stelle deutlich zu widersprechen.
Wir haben einen Änderungsantrag zu § 7. Wir brauchen in der Tat konkrete Ansprechpartnerinnen für den Opferschutz und den Tatausgleich in der Einrichtung. Demnächst werden wir ja nur noch einen Standort in Nordrhein-Westfalen haben, im wunderschönen Werl in Nordrhein-Westfalen. Das finden wir wichtig.
Ebenfalls brauchen die Opfer auch sehr konkrete direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die die Opfer bezüglich ihrer Auskunftsansprüche und sie darauf hinweisen.
Bei § 34 haben wir den deutlichen Dissens zur CDU. Das ist ein Punkt, der in der Sachverständigenanhörung von mehreren Sachverständigen benannt wurde, der uns sehr wichtig ist. Wenn wir uns anschauen, wie außerhalb von Sicherungsverwahrung und Gittern Therapie stattfindet, und wenn wir es dann vergleichen, dann darf Sicherungsverwahrten kein Nachteil entstehen. Die Ausfallentschädigung bei der Teilnahme an psychiatrischen, psychotherapeutischen oder sozialtherapeutischen Behandlungsmaßnahmen darf nicht dazu führen, dass die Sicherungsverwahrten kein Arbeitsentgelt für die Zeit erhalten. Denn sie haben es selber nicht in der Hand, wann Therapeutinnen und Therapeuten zur Verfügung stehen. Außerhalb von Sicherungsverwahrung macht man therapeutische Angebote in der Freizeit, sodass man keinen Verdienstausfall hat, oder man ist krankgeschrieben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sicherungsverwahrte sich am Ende des Monats darüber Sorgen machen, ob Sie aufgrund der Terminierung weniger Euro und Cent haben. Das ist ganz wichtig, damit Sicherungsverwahrte Therapien ohne finanzielle Einbußen wahrnehmen können. Die Entschädigungszahlung von 100 % macht dem Landeshaushalt sehr wenig aus. Sie ist eine wichtige Handlung für die Inhaftierten oder Sicherungsverwahrten.
Des Weiteren gibt es zu § 60 eine Änderung. Da geht es um die nachsorgende Betreuung. Gerade Sicherungsverwahrte waren sehr lange in Strafhaft, oft auch sehr lange in Sicherungsverwahrung. Da dauern Prozesse auch länger. Im Gesetzentwurf der Landesregierung war schon ein langer Zeitraum von sechs Monaten der Nachbetreuung vorgesehen. Wir haben das nach der Anhörung jetzt noch einmal auf ein Jahr erweitert um Arbeit, Wohnen. Das sind so viele Bereiche, die für die Personengruppen organisiert und mit ihnen gefunden werden müssen. Da dauert es manchmal länger als sechs Monate.
In § 112 haben wir noch eine Anpassung an das Bundesgesetz vorgenommen. Ich kann es mir nicht verkneifen, noch einmal auf die Chronologie hinzuweisen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir sehr lange auf einen Entwurf des Bundesgesetzes gewartet. Unser Landesgesetzentwurf wurde im September letzten Jahres eingebracht. Der Bundestag hat ihn erst im Dezember letzten Jahres beschlossen. Deswegen war noch eine Anpassung erforderlich.
Wir würden Sie bitten, diesem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen so zuzustimmen. – Vielen Dank für die sachliche Debatte.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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