Denkmalschutz

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
während der Osterferien gab es einige Presseberichte, die einen beschlossenen Rückzug des Landes aus der Förderung des Denkmalschutzes durch die Landesregierung unterstellten. Über die tatsächliche Sachlage würden wir euch gerne informieren.

Auch Denkmalförderung leistet einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung

Richtig ist: Die Fördermittel des Landes für die Denkmalpflege (Bau- und Bodendenkmalpflege) werden in diesem Jahr (2013) um zwei Millionen Euro auf insgesamt 9,4 Millionen Euro gekürzt. Aus diesen Mitteln werden denkmalpflegerische Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen und Privater durch Zuschüsse gefördert. 
Mediale Darstellungen, für die Jahre 2014 ff. sei ein vollständiger Rückzug aus der Denkmalförderung geplant, entsprechen nicht den Tatsachen. Es gibt noch keinen Haushaltsplanentwurf 2014 durch die Landesregierung an das Parlament. Davon abgesehen entscheidet abschließend das Landesparlament über die weitere Ausgestaltung der Förderung in den Folgejahren.

Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt ab 2020 auch für die Bundesländer

Hintergrund ist, dass die vom Grundgesetz vorgeschriebene Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 auch in NRW gilt. Sie sieht vor, dass Haushalte ohne Neuverschuldung verabschiedet und somit von allen Ministerien große Kraftanstrengungen zur Haushaltkonsolidierung aufgebracht werden müssen. Darum hat sich die rot-grüne Koalition darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode eine strukturelle Einsparung von einer Milliarde Euro im Landeshaushalt vorzunehmen. Das ist angesichts der Gesamtsituation des Landeshaushaltes äußerst schwierig.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Wir nehmen in 2013 voraussichtlich rund 3,5 Milliarden Euro Neuverschuldung auf. Um das auszugleichen, müssten wir 70.000 Stellen im Landeshaushalt einsparen. Das ginge weder technisch noch politisch – weder bei den rund 175.000 Lehrerinnen und Lehrern, noch angesichts des doppelten Abiturjahrgangs bei den rd. 110.000 Stellen, die wir an den Hochschulen unseres Landes finanzieren. Einsparpotentiale dieser Größenordnung sind ebenso wenig bei den rd. 50.000 Polizeistellen, bei den 30.000 Stellen in der Justiz und in der Finanzverwaltung möglich. Weil das also nicht geht, müssen alle Handlungsbereiche des Landes ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringen – und selbst dann wird es ohne einen nennenswerten Beitrag des Bundes nicht gehen.

Denkmalschutz des Landes ist leistungsstark                               

Die Pflege des kulturellen Erbes erfolgt in NRW im Übrigen nicht allein aus dem Haushaltstitel Denkmalpflege. Hinzu kommen verschiedene Einzelpositionen, die zusammengenommen verdeutlichen, dass der Erhalt des kulturellen Erbes für das Land und die Regierungskoalitionen einen hohen Stellenwert hat. Die folgende Gesamtschau mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro zeigt dies auf:

Kapiteltitel

Zweckbestimmung

Ansatz 2013 in €

Ansatz 2012 in €

Differenz 12-13 in €

IST 2011 in €

Kapitel 09 030 Bauangelegenheiten des Einzelplans und baupolitische Ziele

519 02

Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen (dies meint: Denkmalpflege, Patronate und lan­deseigene Kirchen sowie Schlösser Brühl)

6.291.000

6.291.000

0

5.204.000

547 00

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (dies meint: Römergrab Köln-Weiden und Zitadelle Jülich)

220.000

220.000

0

240.000

711 01

Kleiner Um- und Erweiterungs­bauten (insbesondere an den Schlössern Brühl und der Zitadelle Jülich)

300.000

300.000

0

189.000

712 18

Grundsanierung der Namen-Jesu-Kirche in Bonn

625.000

375.600

+ 249.000

3.835.000

Kapitel 09 500 Angelegenheiten der Stadtentwicklung und der Freizeit

637 00

Zuweisung an den Regionalver­band Ruhr für Pflege und Unter­haltung bedeutender Standorte der Route der Industriekultur

3.600.000

3.600.000

0

3.600.000

686 00

Zuschüsse an die Stiftung Zollverein

4.500.000

4.500.000

0

4.441.000

 

Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutzes West

11.340.000

Die Förderung findet aus Sammelpositionen statt. Ein Vergleich ist derzeit nicht möglich.

Kapitel 09 510 Denkmalpflege

684 00

Zuschüsse an die Dombauver­eine NRW aus den Einnahmen aus Lotterieerträgen

2.850.000

3.085.100

– 235.100

3.117.000

893 10

Zuschuss zu den Restaurie­rungsarbeiten am Dom zu Köln

767.000

767.000

0

767.000

883 60

Zuweisung zur Förderung bau- und bodendenkmalpflegerischer Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände

7.027.000

8.027.000

– 1.000.000

5.467.000

893 60

Zuschüsse zur Förderung privater und kirchlicher denkmalpflegerischer Maßnahmen

2.326.000

3.326.000

– 1.000.000

7.890.000

Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes im Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/2279) auf den Weg gebracht, in dem im Bereich der Bodendenkmalpflege neue Regelungen zu Veranlassergrabungen, zum Schutz nicht eingetragener Bodendenkmäler und zum so genannten Schatzregal formuliert werden. Damit schließen wir eine Rechtslücke, die durch zwei Gerichtsurteile des OVG entstanden ist. Das Gesetz ist am 21. März ins Parlament eingebracht worden und soll möglichst bald verabschiedet werden. Für diesen Gesetzentwurf enthalten wir ausdrücklich Unterstützung, z.B. aus den Landschaftsverbänden.
Liebe Freundinnen und Freunde, ich hoffe, dass diese Hintergrundinformationen zur Aufklärung beitragen und die Debatte versachlichen, die wir im Sinne des Denkmalschutzes und des wichtigen Erhalts unseres kulturellen Erbes miteinander weiter führen sollten.

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