Folgen des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst für die Kommunen in NRW

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
auf Vorschlag der Landesregierung haben die Fraktionen von GRÜNEN und SPD in dieser Woche einstimmig beschlossen, den Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst sozial gestaffelt auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen.
Dabei wird den Beziehern höherer Einkünfte ein Beitrag in Form von Nullrunden abverlangt. Das gilt in gleicher Weise für Regierungsmitglieder und die Landtagsabgeordneten. Diese nur teilweise Übernahme des Tarifvertrags ist aus unserer Sicht notwendig, weil ein 1:1-Tarifabschluss das Land in 2014, wenn er voll in den Landeshaushalt eingepreist wird, zusätzliche 1,32 Milliarden Euro kosten würde. Das Ergebnis, so wie es jetzt übertragen wird, kostet 600 Millionen Euro, ein Betrag von 700 Millionen Euro wird nicht umgesetzt. Hätten wir diesen Betrag auch umgesetzt, wäre entweder die Aufnahme neuer, zusätzlicher Schulden oder der Abbau von14.000 Stellen notwendig geworden. Das ist aus unserer Sicht nicht machbar.
Die modifizierte Umsetzung des Tarifabschlusses soll wie folgt aussehen:

  • Besoldungsgruppen bis einschließlich A10: erhalten zeit- und wirkungsgleich eine Tarifsteigerung von 2,65 Prozent für 2013 und 2,95 Prozent für 2014 (entsprechend dem Tarifabschluss)
  • Besoldungsgruppen A 11 und A 12: Anhebung jeweils für 2013 und 2014 um 1 Prozent
  • Besoldungsgruppen ab A 13 nehmen nicht an der Tarifanpassung teil.

Diese Staffelungen gelten analog für PensionärInnen. Selbstverständlich werden die Tarifabschlüsse für die Angestellten 1:1 übernommen, d.h. zum 01.01.2013 erfolgt eine Anhebung um 2,65 Prozent und zum 01.01.2014 werden die Gehälter der Angestellten um nochmals 2,95 Prozent angehoben.

Was heißt das für die kommunalen Haushalte?

Das Land und die Kommunen bilden eine gemeinsame Tarifgemeinschaft. Die jetzt beschlossenen Anpassungen der Beamtenbesoldungen gelten daher analog auch für die Kommunen. Im Gegensatz zu den Beschäftigten des Landes (ca. 80 Prozent BeamtInnen gegenüber einem Anteil von ca. 20 Prozent Angestellte) beträgt der Anteil der BeamtInnen ca. 30 Prozent und ca. 70 Prozent Angestellte in den Kommunen. Die überwiegende Zahl der kommunalen Beamten und Beamtinnen erhält also eine volle oder Teilübertragung. Der hohe Anteil der Beamten in der Landesverwaltung gegenüber den Kommunen ist insbesondere mit dem erheblichen Anteil der hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Justiz, Polizei, Schulen und der Finanzbehörden zu erklären. Im Gegensatz zum Land (kameraler Haushalt) bilanzieren die NRW-Kommunen nach NKF. Die aus den Tarifabschlüssen für die Angestellten und den jetzt vereinbarten Besoldungserhöhungen für die Beamtinnen resultierenden höheren Pensionsansprüche und Versorgungsaufwendungen müssen1:1 durch Rückstellungen in der Haushaltsrechnung abgebildet werden. Gleichzeitig greift ein weiterer Mechanismus: Wenn in 2013 bekannt ist, wie die Besoldungserhöhungen der Beamten bzw. die Tariferhöhungen der Angestellten in 2014 aussehen, müssen die entsprechenden Rückstellungen bereits in der Haushaltsrechnung 2013 eingepreist werden. Oder anders formuliert: Die Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen des Jahres 2014 sind hinsichtlich ihrer Belastungen 1:1 im Haushalt 2013 abzubilden.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat mit Erlass vom 13. Juli 2012 eine Steigerung der Personalaufwendungen in 2013 von 2,00 Prozent und in 2014 von 1,00 Prozent den Kommunen als Planungsgrundlage für die Haushaltsaufstellung 2013 genannt. Diese Orientierungsdaten wurden von einer Reihe von NRW-Kommunen in ihre Haushaltsplanungen übernommen. Die nunmehr höheren Tarifabschlüsse lassen sich möglicherweise verschmerzen, nicht so die erforderlichen Rückstellungen für höhere Pensionsansprüche und Versorgungsaufwendungen, wie das Beispiel Dortmund aus 2011 zeigt. Der damalige Tarifabschluss für die Jahre 2011 und 2012 führte zu Rückstellungen für Pensionsansprüche und Versorgungsaufwendungen in Höhe von rund 31,5 Mio. Euro bei Gesamt-Personalaufwendungen von 300 Mio. Euro (siehe auch http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/dortmund/dortmund-droht-eine-neue-haushaltssperre-id4619081.html?service=mobile ), die im Haushaltsgeschehen nicht ohne Weiteres kompensiert werden konnten. Eine Haushaltssperre war die unmittelbare Folge.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Krüger,
kommunalpolitischer Sprecher

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