Wissenschafts- und Forschungspolitik März 2013

Newsletter

 

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,

kurz vor der Osterpause möchte ich gerne wieder über Neuigkeiten aus der Wissenschaftspolitik informieren.

Mit einem aktuellen Plenarantrag starten wir von NRW aus eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und setzen damit ein deutliches Signal gegen prekäre Beschäftigung und für „Gute Arbeit“ an unseren Hochschulen. Wir wollen – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – das Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Sinne der Beschäftigten ändern und die Anzahl der Kurzbefristungen reduzieren.

Der doppelte Abiturjahrgang war Thema einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss letzte Woche. Die Sachverständigen haben einen ‚Studier-Gau‘ und Chaos an den Hochschulen – wie von der Opposition ständig behauptet – nicht bestätigt. Im Gegenteil: Die NRW-Hochschulen sehen sich für den doppelten Abiturjahrgang finanziell und organisatorisch gut aufgestellt.

Mehr zu diesen und anderen Themen im Folgenden.

Schöne Ostertage und viele Grüße

Dr. Ruth Seidl
Wissenschaftspolitische Sprecherin Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW

Bundesratsinitiative zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Mit unserem Antrag zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz sind wir in NRW Vorreiter für eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und setzen damit ein deutliches Signal gegen prekäre Beschäftigung und für „Gute Arbeit“ an unseren Hochschulen.

Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, wollen wir, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Sinne der Beschäftigten geändert wird, um die Anzahl der Kurzbefristungen zu reduzieren. Aus einem Evaluationsbericht der HIS GmbH geht hervor, dass 83% der Beschäftigten einen befristeten Vertrag haben und mehr als die Hälfte der Zeitverträge unter einem Jahr liegen.

Unsere Ziele für eine Bundesratsinitiative sind folgende:

Aufhebung der Tarifsperre, um abweichende Regelungen zwischen den Tarifpartnern zu ermöglichen.

Beschäftigungen auch während des Masterstudiums dürfen nicht auf die 12-Jahresregelung angerechnet werden, d.h. erst nach Abschluss des Masterstudiums 6+6-Regelung

Betreuungsvereinbarungen in der Promotionsphase sollen angemessene Rahmenbedingungen einer Beschäftigung gewährleisten.

Laufzeiten der Arbeitsverträge sollen auf mindestens 24 Monaten festgeschrieben werden.

Für Befristungen aufgrund überwiegender Drittmittelfinanzierung soll künftig gelten, dass die Laufzeiten der Arbeitsverträge dem Bewilligungszeitraum der Drittmittel entsprechen sollen.

Das Befristungsrechts für nichtwissenschaftliches und nichtkünstlerisches Personal soll eingeschränkt werden.

Es soll einen Rechtsanspruch auf Verlängerung des maximalen Befristungsrahmens geben für Kindererziehungszeiten, Betreuung und Pflege im Sinne der familienpolitischen Komponente.

Hier der Antrag

Hier meine Plenarrede

Anhörung zum doppelten Abiturjahrgang an den Hochschulen

In einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss zum doppelten Abiturjahrgang ist die Panikmache der Opposition von einem angeblichen ‚Studier-Gau‘ und Chaos an den Hochschulen von den Sachverständigen nicht bestätigt worden. Die NRW-Hochschulen sehen sich für den doppelten Abiturjahrgang finanziell und organisatorisch gut aufgestellt. So wird an allen Hochschulstandorten in großem Umfang Personal eingestellt, es werden neue Gebäude und Räumlichkeiten geschaffen sowie Mensen und studentischer Wohnraum ausgebaut.

Wenn nun aber mehr Studentinnen und Studenten als zunächst geplant an die Hochschulen kommen, muss der zwischen NRW und dem Bund vereinbarte Hochschulpakt anpasst werden. In Bayern und Baden-Württemberg wurden die finanziellen Belastungen des doppelten Abiturjahrgangs vom Bund voll mitgetragen. Das muss auch für NRW gelten.

Hier unsere Pressemitteilung

Mittelaufstockung für das Wuppertal-Institut

Im Rahmen der Schwerpunktsetzungen innerhalb der Haushaltsberatungen haben wir gemeinsam mit der SPD eine Erhöhung von 1,8 Mio. Euro für das Wuppertal-Institut beschlossen. Für die Umsetzung der Forschungsstrategie des Landes im Rahmen von Fortschritt NRW wird das Wuppertal Institut zur Unterstützung in wichtigen Zukunftsthemen wie Energie, Klima, Ressourcen, Innovationen und Gründungen finanziell gestärkt.

Der Mittelaufwuchs dient darüber hinaus der erforderlichen Ausfinanzierung für einen zukunftsfähigen Betrieb des Instituts und bildet die notwendige Grundlage für die Überführung des Instituts in eine Bund-Länder-Finanzierung. Das Wuppertal Institut ist ein Impulsgeber für die Entwicklung der nationalen und internationalen Wissenschaftslandschaft im Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich.

Das Land NRW verfügt als einziges Land über ein solches Institut, das wichtiger Katalysator für nachhaltigkeitsorientierte Prozesse auf internationaler, nationaler und insbesondere Landesebene ist. Das Wuppertal- Institut beschäftigt sich mit einem zentralen Zukunftsthema, dem Klimawandel, und ist in der Nachhaltigkeitsforschung international führend.

Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass es uns gelungen ist, mit dieser zusätzlichen Investition ein wichtiges Signal zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes NRW zu setzen.

Hochschulautonomie zukunftsgerecht weiterentwickeln

Mit dem Hochschulzukunftsgesetz wollen wir die Weichen stellen hin zu neuen, zeitgemäßen Formen der Beteiligung und Partizipation an unseren Hochschulen. Mit dem sog. “Hochschulfreiheitsgesetz“ unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung wurde insbesondere die Mitsprache des Senates, in dem alle wichtigen Statusgruppen der Hochschule vertreten sind, in den relevanten Fragen der Hochschulmitbestimmung zu Gunsten eines demokratisch nicht legitimierten Hochschulrates massiv eingeschränkt. Der Senat soll deshalb in seinen Kompetenzen wieder deutlich gestärkt werden. Wir wollen auch wieder mehr Verantwortung übernehmen für die strategische Gesamtplanung der bundesweit dichtesten Hochschullandschaft und regelmäßig über einen Landeshochschulentwicklungsplan im Parlament entscheiden.

Um den Forderungen der Studierenden und der Beschäftigten nach grundlegenden Veränderungen im Wissenschaftsbetrieb in Fragen der Gleichstellung, der Mitsprache und der Organisation des Studiums gerecht zu werden, wollen wir die Reformen zügig umsetzen. Auf der Grundlage der im November vorgestellten Eckpunkte des Wissenschaftsministeriums läuft derzeit ein breit angelegter Dialog- und Konsultationsprozess mit allen Beteiligten über die Weiterentwicklung des Hochschulrechts.

Hier der Antrag

Hier meine Plenarrede