Mario Krüger: „Es geht nicht darum, inwieweit marode Straßen über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge instand gesetzt werden.“

CDU-Antrag zu Straßenbaubeiträgen

Mario Krüger (GRÜNE): Meine Damen, meine Herren! Frau Präsidentin! Wie mein Vorredner schon sagte: ein interessanter Vorschlag. Das sehen wir ähnlich und wollen das auch gern in Ruhe diskutieren und schauen, inwieweit es bezogen auf die Frage, wie Ausbaumaßnahmen gegenüber Anliegern abgerechnet werden, ein Weg ist, der zu etwas mehr Frieden innerhalb der kommunalen Familie bzw. innerhalb der Bürgerschaft führt.
Wir wissen jedoch auch – als Beispiel ist unter anderem die Situation in Rheinland-Pfalz dargestellt worden –, dass gerichtliche Verfahren anhängig sind. Beispielsweise hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes bezweifelt und in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angerufen. Ich denke, wir sind gut beraten, das in unseren Abwägungsprozess miteinzubeziehen.
Schwierig wird es zum Beispiel werden, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien die Abrechnungsgebiete auszugestalten sind. Es gibt einige Gemeinden in anderen Bundesländern, die in diesem Zusammenhang das gesamte Stadtgebiet als Abrechnungsgebiet sehen. Wir haben unsere Zweifel daran, dass man so großflächig darangehen kann.
Auf der anderen Seite wissen wir, dass bezogen auf die Frage, welche Maßnahmen tatsächlich abgerechnet werden können, das KAG im Grundsatz nur dann eine Einbeziehung von Anliegern vorsieht, wenn damit eine Aufwertung des eigenen Grundstückes einhergeht. Von einigen Akteuren wird möglicherweise gesehen, dass auf diese Art und Weise zusätzliche Investitionsmittel bereitgestellt werden können, um der Investitionsschwäche der kommunalen Haushalte Rechnung zu tragen. Das ist mitnichten so. Es geht nicht darum, inwieweit marode Straßen über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge instand gesetzt werden. Es geht vielmehr darum, Straßen so weit zu modernisieren, dass auch ein Vorteil für Grundstücksanlieger zu erkennen ist.
Es ist zudem noch einmal zu differenzieren, in welchem Umfang Anlieger überhaupt herangezogen werden können. Das ist unter anderem davon abhängig zu machen, welchen Charakter die Straßen haben. Ist es zum Beispiel eine stark befahrene Straße, haben Sie bei der Bereitstellung von Finanzmitteln durch die öffentliche Hand teilweise Quoten von 80 bis 90 %. Nur 10 bis 20 % der eigentlichen Ausbaukosten können auf die Anlieger umgelegt werden. Diese Problemstellungen werden dadurch nicht ausgeräumt.
(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)
Ich weiß, Herr Kuper, dass die kommunalen Spitzenverbände gegenüber diesen Überlegungen etwas distanziert sind. Ich bin aber schon der Auffassung, dass es Sinn macht, das Thema mal im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens mit einer entsprechenden Anhörung aufzugreifen und zu schauen, ob es ein praktikabler Weg ist oder nicht.
Wenn wir diesen Weg zu Ende gehen, werden wir erst in fünf oder zehn Jahren wissen, ob es wirklich ein guter Weg gewesen ist bzw. ob er von der Bürgerschaft angenommen wird. Denn wir wissen auch: Nichts wird häufiger beklagt als Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz.
Letzter Punkt. Sie haben in diesem Zusammenhang noch mal die Möglichkeit aufgeführt, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Das kann man sicherlich machen. Nur, Herr Kuper, die Realität sieht so aus, dass nach der Straßenerneuerung in der Regel sechs bis zehn Jahre vergehen, bis der Gebührenbescheid kommt. Der Anlieger X oder Y kann sich also eigentlich darauf einstellen, dass er in diesem Zusammenhang möglicherweise in fünf oder sieben Jahren 5.000, 7.000, 8.000 oder 9.000 € zu zahlen hat.
So viel von unserer Seite. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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