Mario Krüger: „Es war nicht gut, die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten von den Wahlen der Räte und Kreistage zu entkoppeln.“

Rot-Grüner Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Demokratie

Mario Krüger (GRÜNE): Vielen Dank. – Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Ein Gesetzgebungsverfahren findet seinen Abschluss, und das ist gut so. Warum? Eine Fehlentwicklung wird korrigiert, die ausschließlich parteipolitischem Kalkül geschuldet war. Das sage ich ganz klar in Richtung FDP.

Gut ist, Herr Biesenbach, dass mittlerweile auch die Erkenntnis bei der CDU gegriffen hat, dass die damalige Entscheidung, die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten von den Wahlen der Räte bzw. der Kreistage zu entkoppeln, nicht gut war. Ihre Hinweise bezogen auf die zurückgehenden Wahlbeteiligungen – Sie hatten Duisburg mit 26 % genannt – sind richtig. Das war für uns Veranlassung, diese Fehlentwicklung zu korrigieren bzw. mit diesem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie eine Situation herzustellen, in der die Hauptverwaltungsbeamten und die Räte gemeinsam an einem Tag gewählt werden.

Sicherlich haben wir Probleme bezogen auf die Fragen gehabt: Wie gehen wir mit der Situation um? Inwieweit ist das bereits für 2014 möglich, oder inwieweit kann das hergestellt werden? Grundsätzlich sieht es so aus: Jedem Hauptverwaltungsbeamten steht es frei, seine gesamte Amtszeit auszunutzen oder aber aus eigener Entscheidung bzw. aus eigenem Antrieb heraus zu sagen: Ich höre früher auf und stelle mich erneut zur Wahl, oder ich stelle mich nicht erneut zur Wahl.

Wir haben lediglich eine Erleichterung bezogen auf die Pensionsregelung eingeführt. Er soll dadurch keine Nachteile haben. Natürlich ist es in diesem Zusammenhang Ziel, Möglichkeiten zu eröffnen, damit wir bereits 2014, soweit das möglich ist, zu gemeinsamen Wahlen für Hauptverwaltungsbeamte und für die Räte kommen.

Die Hinweise der Sachverständigen im Anhörungsverfahren haben wir sehr wohl zur Kenntnis genommen. Man wird sehen, wie das Ganze ausgehen wird. Meine Fraktion und ich sind aber ganz optimistisch – auch nach Unterredungen mit der SPD-Fraktion –, dass wir einen guten Weg gewählt haben, der letztlich zum Ziel führt. Ob er tatsächlich aufgegriffen und angenommen wird, ist eine ganz andere Frage.

Zur Einführung einer Sperrklausel haben Sie einiges gesagt. Ursprünglich hatten Sie vor, bereits in diesem Gesetzgebungsverfahren eine 3-%-Sperrklausel einzuführen. Davon haben Sie Abstand genommen; das ist auch gut so. Denn zum jetzigen Zeitpunkt kann eine fachliche Begründung zur Einführung einer Sperrklausel nicht gegeben werden. Darüber muss noch einmal nachgedacht werden.

Die Hürden, die uns der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Zusammenhang gesetzt hat, sind recht hoch. Insofern braucht man überzeugende Argumente, um hier tätig werden zu können.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Müller?

Mario Krüger (GRÜNE): Gerne.

Vizepräsident Oliver Keymis: Das ist sehr nett von Ihnen. – Bitte schön, Herr Müller.

Holger Müller (CDU): Schönen Dank. – Ich habe eine Frage: Ein Bürgermeister oder Landrat wurde im Jahr 2011 mit sechsjähriger Amtszeit gewählt. Sie läuft bis 2017. Wie gedenken Sie, dieses Problem zu lösen?

(Minister Ralf Jäger: Wieso ist das ein Problem?)

Mario Krüger (GRÜNE): Ich habe gut 28 Jahre Kommunalpolitik gemacht, und ich weiß auch, mit welchen Mannschaften Grüne in Kommunalparlamenten angetreten sind. Es war durchaus gängig, dass bereits nach einem halben Jahr, nach einem Jahr oder nach anderthalb Jahren jemand gesagt hat: Ich schaffe das zeitlich nicht; ich nehme mein Mandat zurück oder gebe es ab. Das ist gängige Praxis gewesen.

Ich würde da auch nicht differenzieren wollen bezogen auf die Frage, inwieweit sich ein Hauptverwaltungsbeamter von seinen Ämtern, für die er einmal gewählt wurde, zurückzieht und selbst entscheidet, dass er nicht für die gesamte Wahlzeit zur Verfügung stehen wird. Insofern sehe ich da kein Problem.

Herr Biesenbach, ich möchte noch etwas zur Länge der Wahlzeit ausführen. – Wir haben unterschiedliche Wahlzeiten. Ich denke hier an Landtage, an den Bundestag, die teilweise mit vier, mit sechs oder auch mit fünf Jahren arbeiten.

Sicherlich, mit Blick auf die Einarbeitung von Hauptverwaltungsbeamten spricht einiges dafür, sich über eine sechsjährige Amtszeit zu unterhalten, wie es unter anderem auch von Ihnen vorgeschlagen worden ist.

Nur: Wenn man die Kommunalwahlen und die Wahlen des Hauptverwaltungsbeamten zusammenführen will, dann beträgt die Wahlzeit für die Mitglieder in Räten zwangsläufig auch sechs Jahre. Wer auf der einen Seite die mit einem Mandat verbundenen beruflichen Belastungen und auf der anderen die Lebensplanung von jungen Leuten kennt, der weiß: Das schreckt eher ab.

Wir sind in der Vergangenheit mit Wahlzeiten von fünf Jahren recht gut gefahren, und wir wollen diesen Weg gern weiter fortsetzen. Deswegen auch die entsprechenden Veränderungen mit der Ausnahmeregelung für die Situation 2014 bis 2020. Dann sind wir wieder im Fünfjahrestakt, und das ist ein richtiger Takt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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