Gesetz zur Änderung des Landesforstgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

A Problemstellung

Der Anbau von Weihnachtsbäumen hat in Südwestfalen in den vergangenen Jahren erhebli-che zusätzliche Flächen auch im Wald in Anspruch genommen. Jeder dritte Weihnachtsbaum, der in Deutschland verbraucht wird, stammt aus Südwestfalen. Südwestfalen ist mit etwa 18.000 Hektar Anbaufläche das wichtigste europäische Produktionsgebiet für Weihnachtsbäume und Schmuckreisig. Mittlerweile wurden über 4.080 Hektar Waldflächen für die Anlage dieser Kulturen genutzt. Nach 2007 wurden auch Kyrill-Waldflächen in großem Um- fang mit Weihnachtsbäumen bepflanzt, anstatt sie wieder als Wald aufzuforsten. Dies betraf zwischen 2007 und 2011 etwa 2.200 Hektar Waldfläche. Auch im vergangenen Jahr wurde weiterer Wald in Nordrhein-Westfalen in Weihnachtsbaumkulturen umgewandelt und auch in Zukunft ist mit der weiteren Neuanlage solcher Kulturen auf Waldflächen zu rechnen.
Obwohl sie bislang rechtlich als Wald gelten, unterscheiden sich Weihnachtsbaumkulturen erheblich von diesem. Während früher Weihnachtsbäume ein Nebenprodukt der Forstwirtschaft waren, betreiben heute große, auf die Weihnachtsbaumproduktion spezialisierte Unternehmungen den Anbau dieser Bäume in Monokultur. Weihnachtsbäume sind dement- sprechend Intensivkulturen, in denen der Boden stark bearbeitet wird und ein starker Einsatz von Düngemitteln, Insektiziden und Pestiziden der Regelfall ist. Als Folge führt die Nutzung der Fläche für Weihnachtsbaumkulturen zu einer ökologischen Verarmung, zu Bodenverlusten, zu einer verringerten Bodenfruchtbarkeit, zu einem deutlich veränderten Landschaftsbild sowie zu einem Lebensraumverlust für bestimmte Arten. Darüber hinaus können Weihnachtsbaumkulturen die Wasserspeicherfähigkeit von Böden und die Grundwasserqualität negativ beeinflussen.
Auf Grund dieser erheblichen ökologischen Auswirkungen stoßen die ausgedehnten Weihnachtsbaumplantagen mittlerweile bei der Bevölkerung in den betroffenen Orten auf erhebliche Akzeptanzprobleme. Aber auch überregional wird die Problematik des intensiven Weihnachtsbaumanbaus mittlerweile deutlich wahrgenommen. Das bislang positive Image des sauerländischen Weihnachtsbaums droht ohne eine Regelung des Anbaus erheblich b schädigt zu werden. Um dies zu vermeiden und um die ökologischen Probleme zu verringern, ist es dringend notwendig, eine weitere Ausdehnung der Weihnachtsbaumkulturen im Wald zu verhindern und die derzeit entsprechend genutzten Waldflächen überwiegend wie- der in eine übliche Waldbewirtschaftung zu überführen.
Bislang sind Weihnachtsbaumkulturen lediglich außerhalb des Waldes rechtlich vom Wald- begriff ausgenommen. Eine Neuanlage gilt dort als Eingriff in die Natur und unterliegt dem- entsprechend einer Genehmigungspflicht. Demgegenüber fallen Weihnachtsbaumkulturen im Wald bislang unter den Waldbegriff, so dass eine behördliche Steuerung dieser Neuanlagen bisher nicht möglich ist.
Mit der Änderung des Landesforstgesetzes schafft Nordrhein-Westfalen eine Rechtslage, wie sie in vielen anderen Flächenstaaten in Kraft ist.

B Lösung

Änderung des Landesforstgesetzes (LFoG) NRW .

C Alternativen

Beibehaltung des bisherigen Rechtszustandes.

D Kosten

Verwaltungsaufwandskosten bei den entsprechenden Verwaltungen.

E Zuständigkeit

Zuständig ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau- cherschutz sowie das Ministerium für Inneres und Kommunales.