Steigende Mieten

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
der Trend zum Wohnen in der Stadt hält seit Jahren an. Die Mieten in Städten wie Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster, aber auch anderen Städten steigen enorm, und selbst in den Städten, die derzeit nicht wachsen, steigen lageabhängig die Mieten, insbesondere für große Wohnungen.

Mieten steigen auch in NRW

Ursächlich dafür ist zum einen der anhaltende Trend zu einer Rückkehr in die Städte, die nicht ausreichende Neubautätigkeit im Mietwohnungsbereich, aber auch der Druck durch steigende Studierendenzahlen. Hinzu kommt die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und die Flucht von ungebundenem Kapital in „Betongold“. Dies hat eine preistreibende Wirkung, so dass Neumieten explodieren und teilweise bis zu 16 Euro/qm gezahlt werden müssen. Steigende Mieten werden damit zu einer sozialen Belastung für alle, die in den wachsenden Regionen um- oder zuziehen wollen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zeigt in einer Untersuchung, dass in Nordrhein-Westfalen gerade im Rheinland die Preise für das Wohnen (Miete und Eigentum) deutlich gestiegen sind und weiter steigen werden.
Die Folge ist eine soziale Entmischung der Stadtteile – wer es sich nicht leisten kann, muss in schlechtere oder zentrumsferne Lagen umziehen, ungeachtet sozialer Bindungen im Quartier.

Bundesregierung lässt Mieterinnen und Mieter im Stich

Obwohl die Bundesregierung einräumt, dass die weit unter Bedarf liegende Neubautätigkeit im Mietwohnbereich und die gestiegene Nachfrage nach Wohneigentum zu steigenden Mieten und Immobilienpreisen sowie regionalen Wohnungsengpässen führt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der MdB Daniela Wagner, Kai Gehring und Bettina Herlitzius) und  weiterhin einräumt, dass von dieser Entwicklung besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen, Haushalte mit Kindern und Studierende betroffen sind, handelt sie nicht.
Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz hat die Bundesregierung (vgl. dazu Antrag der BTF Mietrechtsnovelle nutzen) gezeigt, dass sie nicht die Interessen der durch steigende Mieten belasteten Menschen bei ihrer Novelle im Auge hat.
Denn mit der Mietrechts-Novelle verschlechtert Schwarz-Gelb die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Dies zeigt sich an folgenden Punkten der Mietrechtsänderung:

  • Mieterinnen und Mieter dürfen künftig die Miete für drei Monate nicht mehr mindern, wenn die Wohnung energetisch saniert wird und während der Bauarbeiten kaum zu nutzen ist.
  • MietnomadInnen sind Einzelfälle. Dennoch wird zu Lasten aller Mieterinnen und Mieter mit der Sicherungsanordnung eine Art „Mietnomaden-Kaution“ ermöglicht, deren Nichtzahlung Räumung nach sich zieht, ohne dass eine Beweisprüfung erfolgen muss.
  • Leistungslose, spekulationsbedingte Mieterhöhungsmöglichkeiten werden nicht per Bundesgesetz mit einer Kappungsgrenze verlangsamt, sondern diese Aufgabe wird  den Ländern zugeschoben und auf fünf Jahre begrenzt. Zusätzlich muss ein Wohnraummangel nachgewiesen werden. Die Absenkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung und deren Ausrichtung auf die wichtigen Aufgaben wie energetische Sanierung und altersgerechten Umbau fehlen ebenso wie Möglichkeiten zur Begrenzung von Neuvertragsmieten.
Rot-Grün handelt in NRW

Wir wollen als rot-grüne Landtagsmehrheit dieser Entwicklung entgegentreten. Auf Basis des Mietenkonzeptes der Bundestagsfraktion arbeiten wir daran, die  Landespolitik zur Begrenzung der teilweise immensen Mietpreissteigerungen in den wachsenden Städten weiterzuentwickeln.
Zunächst hat der Landtag auf unsere Initiative hin eine Begrenzung der Belastung durch Maklercourtagen durch eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines echten Bestellerprinzips ( „wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“) beschlossen.
Weiterhin  hat das Ministerium die soziale Wohnraumförderung des Landes neu ausgerichtet – weg von der bevorzugten Eigenheimförderung , die die schwarz-gelbe Landesregierung vorgenommen hatte, hin zu einer Schwerpunktsetzung auf den sozialen Mietwohnungsbau, insbesondere in stark nachgefragten Wohnungsmarktregionen.
Darüber hinaus haben wir eine weitere Anhebung der Fördermöglichkeiten für studentisches Wohnen durch einen Beschluss des Landtages ermöglicht, um die ab 2013 zunehmende Wohnungsnot in den Unistädten zu bekämpfen
Über diese Schwerpunktsetzung haben wir euch in einem Kommunalinfo vom 14. Januar 2013 schon einmal mit Blick auf die Eckwerte der Wohnraumförderung 2013 unterrichtet.
Außerdem weisen wir euch auf die Informationen des  nordrhein-westfälischen Städtetages über die geplante Neuausrichtung der Kerninhalte des Wohnraumförderprogramms hin:

  • Regional gestaffelt steigen die Förderpauschalen pro Quadratmeter. In Kommunen mit einem niedrigen Mietniveau M1 und M2 steigen sie um 50 Euro, bei M3 um 70 Euro und in den Kommunen mit den höchsten Mieten (M 4) steigt die Pauschale um 100 Euro (s. Anlage).
  • In den Kommunen mit dem höchsten Mietniveaus (M3 und M4) wird in den ersten zehn Jahren auf eine Verzinsung verzichtet und danach wie bisher mit 0,5 % verzinst.
  • Darüber hinaus kann in den Kommunen mit hohen Mietniveaus (M3 und M4) eine verlängerte Darlehens- und Bindungsdauer von 25 Jahren an Stelle von 15 oder 20 Jahren gewählt werden.
  • Die Bewilligungsmieten werden angehoben. In den Kommunen mit einem überdurchschnittlichen Mietniveau steigen sie in der Einkommensgruppe A um 0,15 Euro (M3) auf 5,00 Euro beziehungsweise um 0,50 Euro (M4) auf 5,75 Euro. Für Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster ist eine Anhebung auf 6,25 Euro vorgesehen. In M4 soll auch die Bewilligungsmiete für die Einkommensgruppe B angehoben werden.
  • In Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster sind künftig auch fünf Vollgeschosse zulässig.

Die Mietpreisentwicklung wird sicherlich auch ein wichtiges Auseinandersetzungsthema im Bundestagswahlkampf werden. Es macht daher Sinn, das Thema dort, wo es besonders drängt, auch kommunal zu behandeln.
Solltet ihr Fragen oder Anmerkungen zu diesem Themenbereich haben, helfen wir euch gerne weiter.
Mit herzlichen Grüßen
Daniela Schneckenburger

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