Verena Schäffer: „Wir werden für eine scheinbare Sicherheit unsere Freiheitsrechte nicht aufgeben“

Antrag der Piraten-Fraktion zu Videoüberwachung an Bahnhöfen

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem glücklicherweise fehlgeschlagenen Anschlag am Bonner Hauptbahnhof ist das passiert, was in solchen Fällen immer passiert: Der reflexhafte Ruf nach mehr Videoüberwachung wird wieder laut. Natürlich kann man sich fragen, warum am Bonner Hauptbahnhof die Aufnahmen nicht gespeichert wurden. Das hört sich in der Tat erst einmal paradox an.
Bundesinnenminister Friedrich verschweigt aber bei seiner Forderung nach mehr Kameras, die er jetzt erhebt, Folgendes: Die gesetzlichen Kompetenzen der Bundespolizei waren und sind zweifelsfrei vorhanden, und die Verantwortung dafür, dass im Bonner Fall keine Überwachung erfolgte, liegt bei der Bundespolizei als Sicherheitsbehörde, also nicht beim Land, sondern beim Bund. Offensichtlich hat der Bundesminister die eigenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft und will jetzt durch die Forderung, die er erhebt, durch ein billiges Manöver von den Versäumnissen der Bundespolizei ablenken.
Abgesehen davon, dass wir als Landesgesetzgeber gar nicht dafür zuständig sind, gibt es aus unserer Sicht keinen Bedarf, die Bundesgesetzgebung zu verändern und mehr Kontrolle einzuführen. Die Bundesgesetzgebung ist bereits heute sehr weit gefasst. Sie sieht Videoüberwachung sogar dann vor, wenn sie anlassunabhängig einsetzbar ist.
Die Piraten fordern unter anderem eine Untersuchung der Wirksamkeit von Videoüberwachung an Bahnhöfen und in Fahrzeugen. Man muss schon ein bisschen differenzieren. Es gibt Untersuchungen, dass Videoüberwachung gegen Vandalismus hilft. Nichtsdestotrotz hilft Videoüberwachung nicht gegen Terrorismus.
(Beifall von den GRÜNEN)
Herr Schittges, die Landesgesetzgebung – hier: § 15a des Polizeigesetzes – sieht viel strengere Regelungen vor, was die Überwachung von öffentlichen Plätzen angeht. Sie erlaubt die Überwachung nur zur Verhütung von Straftaten an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten. Herr Schittges, der Zweck ist aber nicht die Verfolgung von Straftaten, sondern die gespeicherten Daten dürfen dann, wenn sie erhoben worden sind, auch für die Strafverfolgung eingesetzt werden.
Ich möchte in der Diskussion über Videoüberwachung eines noch mal klarstellen. Sie – die CDU – fordern immer mehr Videoüberwachung, weil Sie die absolute Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten wollen. Man muss einmal klarstellen, dass Sie das nicht machen können. Eine Bombe explodiert auch dann, wenn dabei gefilmt wird.
(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)
Die Befürworter der Videoüberwachung – das sind Sie von der CDU – gaukeln den Bürgerinnen und Bürgern eine Sicherheit vor, ohne das Versprechen einlösen zu können. Herr Schittges, Sie wollen das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen; das haben Sie gerade sehr schön dargestellt. Wenn Sie das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen, sorgen Sie aber objektiv nicht für mehr Sicherheit. Sie geben scheinbar einfache Lösungen vor. Sie werden mit diesen scheinbar einfachen Lösungen aber nicht für mehr innere Sicherheit sorgen.
Eines dürfen wir bei der Forderung nach mehr Videoüberwachung, nach mehr Kameras nicht vergessen. Sie bekommen, wenn Sie Videoüberwachung einsetzen, nicht nur Terroristinnen und Terroristen vor das Kameraobjektiv, sondern alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an diesem Ort, der gefilmt wird, aufhalten: die genervten Eltern mit ihrem quengelnden Kind, das berühmte 15-jährige knutschende Pärchen. Da müssen wir als Grüne sagen: In der Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre auf der einen Seite und den berechtigten Sicherheitsinteressen auf der anderen Seite halten wir die Videoüberwachung und vor allem ihre Ausweitung für unverhältnismäßig. Wir werden für eine scheinbare Sicherheit unsere Freiheitsrechte nicht aufgeben. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

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