Pluspunkt Bildung Dezember 2012

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Ein ereignisreiches Jahr mit einem unerwarteten Landtagswahlkampf liegt hinter uns. Durch den Ausgang der Wahl kann unsere Grüne Schulpolitik fortgesetzt werden. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, für die vielfältigen Anregungen für eine gelingende, praxisnahe Grüne Schulpolitik auch in diesem Jahr zu danken!
Zum Jahresende wünsche ich Ihnen/Euch eine schöne Adventszeit, besinnliche Feiertage und gute Erholung zum Jahreswechsel!
Mit Grünen Grüßen
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Das Grüne Landtagskino zeigt Berg Fidel

„Das können wir hier nicht leisten – wie Grundschulen doch die Inklusion schaffen können“. So heißt das Praxisbuch von Dr. Reinhard Stähling und Barbara Wenders. Sie beschreiben die Schul- und Unterrichtsentwicklung an der inklusiven Grundschule Berg Fidel und leisten damit einen wichtigen Beitrag in Ergänzung des Films von Hella Wenders: „Berg Fidel – Eine Schule für alle“.
Es war sehr beeindruckend mit der Filmemacherin Hella Wenders im Landtag zu diskutieren und mehr über ihre Motive zu erfahren, diesen Film zu machen.
Sie hat in Berg Fidel eine Schule dokumentiert, die sie sich in der Haltung und pädagogischen Praxis für ihre Schulzeit auch gewünscht hätte. Sie ist Vorbild für eine gelingende inklusive Schulpraxis. Erfahrungen, die z. B. Prof. Rainer Dollase, erklärter Hüter des dreigliedrigen Schulsystems und Inklusionsgegner, offensichtlich nicht kennt und auch nicht kennen will, wenn aktuell gegen die Inklusion in der Presse zu Felde zieht.
Bei all den Herausforderungen, die der gesamte Inklusionsprozess aktuell beinhaltet und die uns auch weiterhin begleiten und beschäftigen werden, gilt es konsequent für die Pädagogik der Vielfalt zu arbeiten und das Gelingen offensiv zu vertreten und zu unterstützen.
Ab März wird der Film nach der Kino-Phase als DVD zur Verfügung stehen. Eine weitere gute Nachricht hatte Hella Wenders parat. Es gibt noch viel Filmmaterial, und sie plant einen Folgefilm, der die unterrichtliche Praxis in den Fokus nimmt. Das war in der Tat einer der meist gehörten Kommentare der FilmbesucherInnen auf vielen Veranstaltungen: „Ein bewegender Film, der Mut macht! Ich möchte aber mehr über die Unterrichtspraxis erfahren.“ Neben dem schon  oben genannten Buch können wir uns also auf filmische Unterstützung freuen.
Die Stars im Film sind die Kinder, die so unspektakulär und gleichzeitig einzigartig großartig einen Einblick in ihr Leben geben. Das Anschauen lohnt sich! Wir sehen eine Schule, die alle Kinder aus dem Stadtteil aufnimmt, wie Dr. Irmtraud Schnell nach der Vorführung im Landtagskino berichtete. Sie begleitet die Schule vielen Jahren mit Studierenden. Eine Schule die überzeugend und gelingend arbeitet, an der 25 Prozent der Kinder sonderpädadogischen Förderbedarf haben. Mit Hella Wenders diskutierten nach dem Film Dr. Irmtraud Schnell, Prof. Hans Wocken sowie der Integrationsbeauftragte für NRW Norbert Killewald. Alle unterstützen auch das Vorhaben von Berg Fidel, als Schule in die Sekundarstufen hineinzuwachsen und auf Sicht alle Bildungsabschlüsse vergeben zu können.
Zum Auftakt konnten wir auch die Schulministerin begrüßen, die den Film eingeleitet hat. Für sie ist die Maxime der Schule „Was braucht das Kind?“ auch ein Leitbild für eine Praxis der Pädagogik, die Vielfalt wertschätzt und als Unterrichtsprinzip zu nutzen weiß.
Auf facebook gibt es eine eigene Seite zum Film: https://www.facebook.com/bergfidelderfilm.

Anerkennungspreis für die Arbeit der Grundschule Berg Fidel

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, hat die Grundschule Berg Fidel und die Elterninitiative „Eine Schule für Alle“ mit einem mit 3.000 Euro dotierten Anerkennungspreis für ihr Vorhaben „Eine Schule für Alle – Berg Fidel 1-13“ ausgezeichnet. Sieh ausführlich http://www.ggs-bergfidel.de/

Sachstand Entwurf 9. Schulrechtsänderungsgesetz

Den aktuellen Sachstand zum Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes legt die Ministerin in einem aktuellen Schreiben an den großen Gesprächskreis Inklusion dar. Alle Verbände sind hier angesprochen und ich füge ihn auch zu Ihrer/Eurer Information als Anlage bei.
Eine umfangreiche Datensammlung zur Inklusion mit Daten und Kennziffern 2011/2012 hat das Ministerium jüngst veröffentlicht. Hier der Link: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Statistik/Veroeffentlichungen/V___SPFB_V2_-_Gesamt.pdf.
Die Daten zeigen sehr gut, wie weit der Gemeinsame Unterricht – regional durchaus unterschiedlich – schon entwickelt ist. Das gilt auch in Bezug auf Schulstufen und Schulformen und nicht zuletzt Förderschwerpunkte.
Für das neue Jahr stehen beim Inklusionsthema auch inhaltliche Schwerpunkte an: Die Weiterentwicklung der  Kompetenzzentren hin zu Zentren unterstützender Pädagogik und Beratung, die Entwicklung der Alternativen zum  bisherigen bürokratischen AO-SF-Verfahren. Schließlich geht es darum die notwendige sonderpädagogische Unterstützung in den Schulen direkt und mit einer handhabbaren Diagnostik zu verankern.  Kommunen haben Gestaltungsmöglichkeiten wie noch nie, das schließt auch Verbundmöglichkeiten für Förderschulen sowie die interkommunale Zusammenarbeit ein.
Schon jetzt fallen viele Förderschulen mit den Schülerzahlen unter die Grenzen des geordneten Schulbetriebs. Grundsätzlich muss bedacht werden: Am Beispiel der Hauptschulen kann man ablesen, was das immer weitere Absinken der Schülerzahlen bedeutet. Die notwendige Unterrichtsqualität ist so nicht zu gewährleisten. Es gilt die Übergänge und den Brückenschlag von den auslaufenden Schulen hin zu den allgemeinbildenden Schulen sorgsam zu definieren.
Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land NRW seine Verlässlichkeit in der Ressourcenausstattung wiederum gezeigt (1700 Stellen für kleine Grundschulen). Diese gilt auch für den Bereich der Inklusion, das Ressourcenblatt wird dann beim Einbringen des Gesetzesentwurfs beiliegen.

8. Schulrechtsänderungsgesetz

Das Gesetz zur Stärkung wohnortnaher Grundschulen wurde schon im November mit breiter Mehrheit verabschiedet. Nicht vergessen werden darf, dass mit diesem Gesetz auch Teilstandortlösungen für Gesamtschulen erweitert worden sind. Hier bieten sich neue Möglichkeiten, mit pädagogisch und organisatorisch sinnvollen Konzepten dem Bedarf an Gesamtschulplätzen gerecht zu werden. Vor allen Dingen in Landkreisen gilt Kooperation als Gebot der Stunde. Die Schulträger müssen lernen, über den Tellerrand zu schauen oder anders gesagt, Kirchturmdenken zu überwinden und Interkommunale Kooperation ermöglichen. Gefordert sind die Beratungs- und Aufsichtsebenen wie Schulleitungen und Schulträger. Alle tragen eine Gesamtverantwortung. Ich habe den Eindruck, dass es hier noch nicht alle Chancen erkannt sind.

Sicherung der wohnortnahen Grundschulversorgung

Wie in meinen letzten Newslettern berichtet wurde der Gesetzentwurf (8.SchRÄG) am 13.09.12 am 13.9.12 erneut in den Landtag eingebracht. Das Gesetz, das es unter anderem ermöglichen soll, auch kleine Grundschulen im ländlichen Raum zu erhalten, war Ende Oktober Thema einer großen Anhörung. Die breite Mehrheit der Sachverständigen unterstützte dabei den rot-grünen Kurs. Eine Anregung der Anhörung war, entgegen der ursprünglichen Fassung auch in Zukunft unterschiedliche Konzepte in Haupt- und Teilstandort zu ermöglichen. Wir haben die Anregung aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt(siehe Beschlussempfehlung). Erfreulich war, dass nun auch CDU und Piraten mit im Boot waren und der Landtag das geänderte Gesetz am 7.11. mit breiter Mehrheit verabschiedete. Ministerin Löhrmann stellte in der Debatte auch klar, dass bei der Wahl der Schulkonferenzen die Teilstandorte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies wird in der Wahlordnung festgelegt. Damit konnte eine Sorge der Anhörung behoben werden.
Siehe auch meine Plenarrede vom 7.11.12 Der Mangel an SonderpädagogInnen soll durch Vereinbarungen mit den Universitäten behoben werden. Zusätzlich zu mehr grundständig ausgebildeten SonderpädagogInnen, wird mit dem 8.SchRÄG eine Zusatzausbildung für Lehrkräfte geschaffen, die insbesondere für erfahrene GU-Lehrkräfte mit Grundschul- und SEKI-Lehramt interessant ist (siehe Pluspunkt Bildung September 2012).

Grüne Schulstunde

NRW ist ein riesiges Flächenland. Die Terminanfragen zur Schulentwicklungsberatung und zum Thema Inklusion sind sehr zahlreich und kommen aus allen Regionen des Landes. Um mehr Termine anbieten zu können, möchte ich neben den Veranstaltungen vor Ort, die häufig einen längeren Terminvorlauf haben, auch bei aktuellen Anfragen schneller reagieren und Gesprächswünsche erfüllen können. Deswegen beginne ich im neuen Jahr mit einem Angebot, das wir in den letzten Wochen schon getestet haben:

Videokonferenzen via Skype!

An bestimmten Montagen biete ich eine Skype-Sprechstunde für Grüne Fraktionen an. Beginn jeweils um 18.00 Uhr. An Dienstagen um 17.30 Uhr gibt es eine offene Grüne Schulstunde für Anfragen von Eltern, SchülerInnen, BürgermeisterInnen usw..
Anbei die vorgesehenen Termine bis zu den Osterferien. Eine Terminbuchung ist notwendig. Bitte die Anfrage und Skype-Adresse rechtzeitig mailen an vera.esders@landtag.nrw.de.
Neben der Anfrage brauchen wir eine kurze Beschreibung, worum es geht und ggf. die Unterlagen dazu. Es gibt dann eine Terminzusage per Mail. Die Konferenzzeiten betragen 15 oder 30 Minuten, je nach Umfang der Anfrage.
An Technik wir lediglich Skype auf dem PC benötigt und eine Kamera. Wenn die nicht im Monitor integriert ist, empfiehlt sich eine Anschaffung. Die Geräte kosten gut 10 €. Eine Übertragung der Skype-Konferenz via Beamer könnte eine gute Begleitung sein. Sonst fallen keine Kosten an.
Hier nun die Termine. Zu einigen liegen schon Anfragen vor, deshalb das verkürzte Zeitfenster an diesen Tagen:
Montag, 14.1.13 von 18.30 – 19.00 Uhr
Montag, 18.2.13 von 18.00 – 19.00 Uhr
Montag, 25.2.13 von 18.00 – 19.00 Uhr
Montag, 04.3.13 von 18.00 – 19.00 Uhr
Montag, 18.3.13 von 18.00 – 19.00 Uhr
Dienstag, 22.1.13 von 17.30 – 18.30 Uhr
Dienstag, 18.2.13 von 17.30 – 18.00 Uhr
Dienstag, 26.2.13 von 17.30 – 18.30 Uhr
Dienstag, 12.3.13 von 17.30 – 18.30 Uhr
Dienstag, 19.3.13 von 17.30 – 18.30 Uhr

Urteil: Kind mit Down-Syndrom bekommt Schulbegleitung

In Baden-Württemberg nahmen in diesem Schuljahr viele Sozialämter das sogenannte ein Urteil des Landgerichts Reutlingen zum Anlass, Eingliederungshilfeanträge von Eltern, die für ihre Kinder in inklusiven Schulzusammenhängen Schulbegleitungen brauchen, abzulehnen oder sie zu befristen bzw. bereits bewilligte Maßnahmen zu kürzen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat diesen Beschluss nun abgeändert und den Landkreis verpflichtet, in diesem Schuljahr die Kosten für eine qualifizierte Schulbegleitung für das Mädchen mit Down-Syndrom, das in die 3. Klasse der Grundschule vor Ort geht, im Umfang von 17 Stunden und 15 Minuten pro Woche bis zu einem Betrag von 43 Euro pro Stunde zu übernehmen. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.
Das Gericht betont das Wahlrecht der Eltern zwischen der Sonderschule und einer Beschulung in der allgemeinen Schule. Dieses Wahlrecht müsse der Sozialhilfeträger respektieren. Mehr noch: Werde die Schulbegleitung verweigert, würde die “Schulwahlentscheidung der Eltern… und das Recht auf eine inkludierende Beschulung…unterlaufen.”
Siehe http://www.lag-bw.de/cms/?st_portfolio=reutlinger-urteil-ist-vom-tisch-kind-mit-down-syndrom-bekommt-schulbegleitung Auch Sozialgerichte in NRW haben erstinstanzlich entschieden, dass Kindern mit Handicaps Integrationshelfer in der OGS zustehen, weil die Teilhabe an diesem Bildungsangebot gewährleistet sein muss.

Gastbeitrag von Ministerin Sylvia Löhrmann:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
am 27. Januar 2013 jährt sich die Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau zum 68. Mal. Wie 2012 werde ich Schülerinnen und Schüler bei ihrem Besuch der Gedenkstätte begleiten und gemeinsam mit ihnen der Opfer des nationalsozialistischen und des rechtsextremistischen Terrors gedenken. Dass diese Gedenkstättenfahrten in diesem Umfang möglich sind, verdanken wir der Stiftung Erinnern Ermöglichen.
Fast siebzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die von ihren Erlebnissen berichten können: Wir stehen heute vor der wichtigen Aufgabe, auch im Rahmen dieses ständigen Gedenktages neue Formen des Erinnerns und Gedenkens zu finden. Das ist mir persönlich und unserer Landesregierung ein wichtiges Anliegen.
Unsere Kinder und Jugendlichen sind die Generation, die ein demokratisches und tolerantes Deutschland gestalten wird. Deswegen müssen wir die politische Bildung an den Schulen stärken. Wir wollen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung hin zu aktiven demokratischen Mitstreiterinnen und Mitstreitern unterstützen. Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sollen lernen, aktiv zu einer gewaltfreien, demokratischen Gesellschaft beizutragen. Schulen müssen deshalb Orte sein, an denen Demokratie gelernt und gelebt wird und an denen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit keine Chance haben.
Im Koalitionsvertrag haben wir ein umfassendes Gesamtkonzept zur politischen Bildung verabredet, das die schulische und außerschulische Bildung umfasst. Dazu gehört beispielsweise ein Landeskonzept zur Erinnerungskultur, das das Schulministerium gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung erarbeiten wird.
Das Schulministerium unterstützt die Schulen mit konkreten Vorhaben. Die Projekte „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und „Schule ohne Homophobie – Schule der Vielfalt“ fördern beispielhaft Zivilcourage gegen alle Formen von Diskriminierung.
Auch die Bundesebene ist mehr denn je aufgefordert, ihre Mittel zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus zu erhöhen. Auch dafür setzt sich die nordrhein-westfälische Landesregierung ein.
Die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ist eine Daueraufgabe für unsere Gesellschaft, und damit auch – und gerade – für unsere Schulen.

Gastbeitrag Gudrun Zentis MdL: Weiterbildungskonferenz

Am 24.10.2012 legte die von Silvia Löhrmann  vor einem Jahr einberufene Weiterbildungskonferenz ihren Empfehlungsbeschluss vor. In verschiedenen Arbeitsgruppen wurden Ziele erarbeitet und Empfehlungen formuliert, die eine zukunftsfähige, öffentlich verantwortete Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zum Ziel hatte. Auf Grundlage des nordrheinwestfälischen WBG (Weiterbildungsgesetz) und der Erkenntnissen des Gutachtens des DIE (Deutsches Institut für Erwachsenenbildung) ging es darum, den gesetzlichen Auftrag in Anbetracht des demographischen Wandels unter den Gesichtspunkten „bunter, weniger und älter“ so zu gestalten, dass für alle ein möglichst lange Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben sicher gestellt ist.
Es wurden Empfehlungen erarbeitet, die strukturelle Zukunftsfähigkeit über optimale Förderung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung zu sichern. Beispielsweise solle sich die Landesförderung des Pflichtangebots der Volkshochschulen (VHS) an der aktuellen Einwohnerzahl der jeweiligen Kommunen orientieren, in Verbindung mit einer Sockelförderung, die die Träger der anderen Weiterbildungseinrichtungen (WBE) ebenfalls erhalten sollen, neben dem Anteil aufgrund der erbrachten Unterrichtsstunden.
Die Professionalität der WBE soll gesteigert werden durch Stärkung der hauptberuflich Tätigen in den WBE, auch wenn prägend für die Weiterbildung festgestellt wird, dass ein großer Teil der Unterrichtsleistungen von nebenberuflichen und ehrenamtlichen Lehrkräften erbracht wird.
Für ein zukunftsfähiges  Weiterbildungssystem wird seitens der Träger der WBE dauerhaft mehr Pflege und Unterstützung seitens des Landes erwartet, gilt es doch mehr Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote anzubieten oder inhaltlich-pädagogische Perspektiven für die Weiterbildung zu formulieren. Hilfreich wird dabei erachtet, Universitäten sowie andere einschlägige Einrichtungen in NRW in Supportstrukturen einzubinden deren Finanzierung aber nicht aus dem Etat der Weiterbildung erfolgen soll, da Mittelkürzungen von vor 2010 bisher nicht zurück genommen werden konnten. Der Wunsch der WBE, eine Unterstützung durch ein neu einzurichtendes Landesinstitut zu erhalten, wird nicht erfüllt werden können. Neben der Gründung einer IMAG (interministerielle Arbeitsgruppe), die Synergien zwischen den jeweils zuständigen Ministerien erschließen soll, wird ein Landesbeirat angestrebt, der sich aus den verschiedensten Vertreterinnen und Vertretern des WBE zusammensetzen soll.
Ein Augenmerk soll auf die besonders förderungswürdigen Zielgruppen gerichtet werden. Gemeint ist hiermit nicht nur der Bereich des Analphabetismus, sondern auch der Bereich der Grundbildung. Leider gab es in der Konferenz bezüglich der Aufgabe der Grundbildung unterschiedliche Ansichten zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der WBE und der Vertretung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes, der in einem offenen Dissens zum Vertreter des Städtetages ausgetragen wurde.
Die Herstellung von Chancengleichheit und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Weiterbildung zu fördern, dieser Aufgabe stellen sich die WBE.
Eine Schließung der Gerechtigkeitslücke soll dadurch erzielt werden, dass sozialverträgliche Entgelte möglich sind, die nicht davon abhalten Schulabschlüsse an Volkshochschulen und anderen WBE nachzuholen, als ein Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
In die in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen regionalen Bildungsnetzwerke möchten die WBE verstärkt einbezogen werden, um das allgemeine Ziel der Gestaltung von Bildungsbiographien im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens zu intensivieren und zu verbessern.
Die Feststellung des DIE-Gutachten, dass Weiterbildungsberatung entwicklungsfähig und entwicklungsbedürftig ist, führt zu der Empfehlung, dass vorhandene Kooperationen und Vernetzungen zu nutzen und Beratung stärker auf bildungsferne Menschen zu konzentrieren sind.
Die Weiterbildungskonferenz hält es daher für sinnvoll, Weiterbildungsberatung als zusätzliche Aufgabe gesetzlich anzuerkennen und eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen.
Durch neue Formate, Inhalte und Methoden wollen, wie in der Weiterbildungskonferenz festgestellt, die WBE neben den traditionellen Zielgruppen auch Menschen aus bildungsarmen Teilen der Bevölkerung, die wesentlich weniger an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, zunehmend in den Focus ihres Bildungsauftrages stellen.
Ich hoffe, dass ich euch mit der vorstehenden Zusammenfassung der Ergebnisse der Weiterbildungskonferenz NRW über diese einen kurzen Überblick habe verschaffen können.

Haushalt 2012 –  Einzelplan 05 – MSW

Der Schulkonsens wird in allen Punkten verlässlich umgesetzt
Bildung stellt auch im Jahr 2012 mit einem Anteil von rd. 25 Prozent an den Gesamtausgaben des Landeshaushaltsentwurfs einen Schwerpunkt der Landespolitik dar (Einzelplan 05 der größte Einzeletat). Das Ausgabenvolumen des Einzelplans 05 beträgt rund 14,9 Milliarden EUR (+ 4,17 % gegenüber 2011) zuzüglich der Schulpauschale / Bildungspauschale von 600 Mio. Euro. Die Schul- und Bildungspauschale ist als Bestandteil des Gemeindefinanzierungsgesetzes haushaltssystematisch zwar den kommunalen Zuweisungen zugeordnet, sie kommt aber in großem Maße unseren Schulen zu Gute.
Sich aus dem Schulkonsens ergebende neue/ zusätzliche Bedarfe werden durch Demografiegewinne und Umschichtungen gedeckt, insbesondere

  • 90 Stellen für Sekundarschulen
  • 118 Stellen für Gemeinschaftsschulen
  • 290 Stellen für die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes an Grundschulen
  • 50 Stellen für neue Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I
  • 108 Stellen für zusätzliche 10.000 Plätze in der OGS

Mit dem Haushaltsentwurf 2012 werden in der Titelgruppe 75 – Inklusion – alle Stellen, die für den sonderpädagogischen Mehrbedarf (kein Grundbedarf) vorgesehen sind. Auf diese Weise werden Gestaltungsspielräume zur weiteren Unterstützung von regionalen Inklusionsprozessen, um möglichst allen Wünschen nach gemeinsamen Lernen in den allgemeinen Schulen auch im Schuljahr 2012/2013 nachkommen zu können.
Insgesamt stehen mit dem Haushaltsentwurf 2012 1.175 Stellen in der Titelgruppe Inklusion zur Verfügung. Das sind 240 Stellen mehr als im Haushaltsplan 2011. Hiervon sind 175 Stellen für den Mehrbedarf in den Integrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I und 65 Stellen zur unmittelbaren Unterstützung des Inklusionsprozesses in den Schulen vorgesehen. Für den Grundbedarf der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der allgemeinen Schulen stellen wir 466 Stellen mehr als im Haushalt 2011 zur Verfügung.
Siehe Erläuterungen des MSW zum Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 Einzelplan 05 und meine Plenarrede vom 7.11.12

Rechtssicherheit beim digitalen Vervielfältigen durch neue Vereinbarung

Die Lehrkräfte an Schulen in Deutschland dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken sowie Musiknoten auch digital vervielfältigen und den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Darauf einigten sich die Kultusministerien der Länder mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition am 6.12.12.
Die Lehrer/innen haben nun eine sichere Rechtsgrundlage, die von den Verlagen vorgesehenen Kontrollen sind endgültig vom Tisch. Zudem werden die Nutzungsmöglichkeit der digitalen Medien im Unterricht erweitert. Künftig dürfen 10 Prozent eines Druckwerks (maximal 20 Seiten) von Lehrkräften für die Veranschaulichung des eigenen Unterrichts eingescannt, auf Speichermedien wie USB-Sticks abgespeichert und über Träger wie Whiteboards den Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden.
Schulministerin Löhrmann begrüßte die neue Regelung: „Die Vereinbarung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Rechteinhabern und den Schulen und schützt gleichzeitig die Interessen der Rechteinhaber. Der Schutz des geistigen Eigentum ist ein hohes Gut, dem die Schulen verpflichtet sind. Die viel kritisierte Plagiatssoftware wird damit endgültig ad acta gelegt.“
Auch die Berichtspflichten der Schulen und der Länder werden gestrichen. Die Inhalte dürfen ausgedruckt oder digital an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden, nicht aber an Dritte.
Siehe auch http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/PM_2012/pm_07_12_2012.html

Erste Fairtrade-Schule Deutschlands

Ziel der Kampagne Fairtrade-Schools ist es, den Fairen Handel Schülerinnen und Schülern näher zu bringen. Seit Oktober können sich Schulen in Nordrhein-Westfalen für den Titel bewerben. Als erste Schule hat das Erzbischöfliche Suitbertus-Gymnasium in Düsseldorf alle Kriterien erfüllt und wurde am 12. November zur ersten Fairtrade-School Deutschlands ausgezeichnet.
Siehe http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/_Rubriken/Initiativen/Fairtrade/index.html

Gelsenkirchen gewinnt den Deutschen Nachhaltigkeitspreis

Die Stadt Gelsenkirchen wurde in der Kategorie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2012 ausgezeichnet. Die UNESCO zeichnet mit dem Preis Kommunen aus, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten nachhaltige Stadtentwicklung betreiben und herausragende Projekte realisieren. Siehe http://www.gelsenkirchen.de/Leben_in_GE/Pressestelle/Deutscher_Nachhaltigkeitspreis_-_wir_sind_nominiert.asp

Zum guten Schluss etwas Weihnachtliches zum Schmunzeln.  Hier die letzte Info und Dokumentation des Weihnachtsbaums-Contest im Landtag: http://www.sat1nrw.de/Aktuell/Baum-Test/42d7771/

Termine:

LAG Bildung, 11 Uhr: 12.01.13 in Bochum
BAG Bildung: 22-23.02.13 in Berlin

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