Daniela Schneckenburger: „Der Gesetzentwurf ist in seinen Korrekturen maßvoll und der Schutz der Sonntagsruhe steht im Zentrum.“

Gesetzentwurf zu Ladesnöffnungszeiten

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Nettelstroth, Sie setzen sich in gewisser Weise wohltuend von dem Sound ab, den man von Ihren Kollegen zum Teil schon im Vorgriff auf diesen Gesetzentwurf hörte. Dafür muss man ausgesprochen dankbar sein.
Sie stellen nämlich zu Recht fest, dass es sich um moderate und maßvolle Korrekturen am Ladenöffnungsgesetz handelt und dass der Sonntagsschutz eine wichtige Bedeutung hat. Da hatte man andere Töne in der Debatte gehört.
Insbesondere im Wirtschaftsausschuss gab es vonseiten der Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Kollegen von der FDP, Äußerungen, die den Eindruck erweckten, als ob der Untergang des Einzelhandelsabendlandes unmittelbar bevorstünde und als ob eine Regulierungswut bei der Landesregierung eingesetzt hätte, die ihresgleichen suchte. – Das ist nicht der Fall.
Tatsache ist, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der in seinen Korrekturen maßvoll ist und in dessen Zentrum der Schutz der Sonntagsruhe steht – der Wirtschaftsminister hat es eben noch einmal erläutert – und der insofern die richtige Antwort auf Fragen und auch auf Problemstellungen gibt, die durch das schwarz-gelbe Ladenöffnungsgesetz und der darin enthaltenen Deregulierung aufgeworfen wurden.
Im Gegensatz zu Ihnen sind wir auch der Auffassung, dass durch die hier getroffene Regelung eine Profilierung der Stadtteile gegenüber den Innenstädten möglich, sinnvoll und richtig ist. Das ist mit dem Gesetz auch intendiert. Die Profilierung gegenüber den Innenstädten kann durch Absprache in den Kommunen bezüglich der Aufteilung der Sonntage erreicht werden. Das ist genau das, was wir wollen.
Im Grunde genommen ist es auch genau das, was in den Städten bereits jetzt schon passiert; denn es gibt derzeit schon Absprachen, wie mit den Sonntagsöffnungen umgegangen werden soll; die Einzelhändler sind dazu durchaus auch in der Lage. Wenn die Kommunen maßvoll damit umgehen, werden sie, wie es im Moment auch schon der Fall ist, zu einer Regelung beitragen, bei der eben nicht die Innenstädte die alleinigen Profiteure der Sonntagsöffnungen sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf gibt also die richtigen Antworten auf die Mängel des alten Gesetzes. Wir schaffen damit auch einen angemessenen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen. Das sind zum einen die Interessen des Einzelhandels, zum anderen die der Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Lebensumstände sich mit Blick auf die Arbeitszeit geändert haben, und drittens die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Dazu ist – das haben Sie eben kritisch angemerkt – der Samstagabend wichtig. Der Samstagabend hat auch noch eine schöne andere Bezeichnung. Er heißt auch „Sonnabend“, weil er in den Sonntag einführt. Mit der Begrenzung der Öffnungszeiten am Samstagabend ist demgemäß für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, vom Sonntag zu profitieren.
Wir lassen die bisherige Öffnungsregelung für Montag bis Freitag unangetastet, geben den Einzelhändlern die Freiheit zur eigenverantwortlichen Entscheidung, die weitgehend maßvoll genutzt wird. Wir sorgen dafür, dass mit dem Late-Night-Shopping, einer maßvollen Regelung, der Eventcharakter des Samstagabends in den Stadtteilen gestärkt wird.
Aber ganz entscheidend ist, dass wir wieder einen Anlassbezug herstellen. Das ist auch der entscheidende Fehler Ihres Gesetzes gewesen. Sie haben den Anlassbezug herausgenommen und damit den Sonntag de facto komplett zur Öffnung freigegeben.
Wir wollen den Anlassbezug wiederherstellen, das heißt, dass die Sonntagsöffnung die anlassbezogene Ausnahme bleibt. Es ist nicht so, wie Sie, Herr Nettelstroth, eben sagten, dass die Profilierung und die Rücksichtnahme auf Stadtfeste im Vordergrund steht, sondern sie ist notwendig und zwingend. Es geht genau darum, einen Anlass zu haben, um eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen.
Das alles sind auch keine rot-grünen Erfindungen, sondern konkrete Ergebnisse aus der Anhörung, die wir bereits in der letzten Legislaturperiode durchgeführt hatten. Im Rahmen der Auswertung des Ladenöffnungsgesetzes hatten wir auch eine intensive Debatte um die Frage, wie eine zukünftige Gestaltung des Ladenöffnungsgesetzes aussehen soll.
Wir haben diese Anregungen aufgenommen und die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen. Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass eine Regelung auf den Weg kommt, die wir im weiteren Beratungsverfahren intensiv diskutieren können. Ich bin aber ganz sicher, dass wir auf einem guten Weg sind.
Ein wichtiger Punkt ist übrigens auch die Umdrehung der Öffnungszeiten-Regelung für die ersten und zweiten Feiertage. Die Unternehmen haben uns darauf hingewiesen, dass die Regelung, die Sie seinerzeit getroffen hatten, weder wirtschaftsfreundlich noch sachlich gerechtfertigt ist. Insofern liegt, glaube ich, ein guter Entwurf auf dem Tisch.
Ich freue mich auf die gemeinsame Debatte mit Ihnen. Und wenn Sie in diesem Tonfall verläuft, Herr Nettelstroth, dann haben wir in der Tat eine gute Debatte im Ausschuss. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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