Daniela Schneckenburger: „In Hamburg hat sich aufgrund der gesetzlichen Rauchmelderpflicht die Zahl der Todesopfer halbiert.“

Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut dem Jahresbericht 2010 zur Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen sind hier zwischen 2005 und 2010 jährlich mehr als 50 Personen verstorben, die möglicherweise durch eingebaute Rauchmelder frühzeitig hätten gewarnt werden können.
(Zustimmung von Klaus Voussem [CDU])
Herr Voussem, in Ihre Richtung sage ich: Sie haben eine Statistik angeführt, deren Herkunft und Validität ich jetzt nicht überprüfen kann. Aber wir sind uns vermutlich einig, dass jedes einzelne Menschenleben natürlich alle Anstrengungen wert ist.
(Klaus Voussem [CDU]: Nichts anderes habe ich gesagt!)
Insofern ist es sehr sinnvoll, angesichts der Ausstattungsrate von Wohnungen mit Rauchmeldern auf eine gesetzliche Rauchmelderpflicht zuzugehen. Auf diese Idee ist die Landesregierung nicht gekommen, weil sie gern gesetzliche Regelungen macht, sondern weil die Rückmeldungen und Hinweise der Feuerwehren entsprechend sind.
In Hamburg gab es eine etwas andere Entwicklung als die, die Sie eben beschrieben haben. Dort ist aufgrund einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht eine Halbierung der Todesopfer bei Bränden von 20 auf zehn innerhalb von zwei Jahren eingetreten. Das ist eine gute Entwicklung.
Wenn es möglich ist, diese Entwicklung durch eine gesetzliche Rauchmelderpflicht zu beschleunigen, muss man das tun, aber dennoch alle Fragen, die Sie angesprochen, Herr Voussem, im Verfahren klären.
Ein Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch, der für sich in Anspruch nimmt, eine pragmatische Lösung gefunden zu haben. Das Verbändeverfahren hat bereits stattgefunden. Der Bauminister hat eben darauf verwiesen, dass die Wohnungsunternehmen sozusagen schon in die Debatte einbezogen worden sind. Diese Debatte werden wir im Ausschuss entlang dieser Fragen noch einmal führen.
Nichtsdestotrotz glaube ich, dass der beschrittene Weg im Grundsatz sinnvoll ist und die Regelung, wie sie auf dem Tisch liegt, prinzipiell maßvoll und die von Ihnen angesprochenen Fragen eigentlich auch zufriedenstellend klärt.
Wenn ein Mieter/eine Mieterin einen, zwei oder drei Rauchmelder in der Wohnung hat – vermutlich im Flur, im Kinderzimmer und im Schlafzimmer –, ist es nicht nur zumutbar, die Wartung mit einer Batterie selbst zu betreiben, sondern ich glaube, dass die Menschen das auch gerne und freiwillig tun werden, und zwar nicht weil man Ihnen eine unsinnige gesetzliche Regelung aufoktroyiert, sondern weil Rauchmelder in der Tat Leben retten können. Diese Einsicht ist ausgesprochen weit verbreitet.
Es gibt übrigens zehn Bundesländer, nämlich Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachen, wo es schon eine gesetzliche Pflicht gibt. Wir als Nordrhein-Westfalen stehen damit nicht alleine.
Mein Vorschlag ist, dass wir uns im Ausschuss noch einmal in aller Sachlichkeit, Ausführlichkeit und Detailgenauigkeit mit den entsprechenden Erläuterungen durch die Verbände beraten. Ich erhoffe mir, dass wir zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Rauchmelder können Leben retten. Jedes einzelne Leben in Nordrhein-Westfalen hat diesen Einsatz und diese Debatte verdient.
Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Mehr zum Thema

Bauen & Wohnen